Wie Yvonne schon schrieb: umgehend Widerspruch einlegen.
Hab ich auch schon gelegentlich machen müssen und bisher eigentlich immer Recht bekommen. Der MDK begründet ja immer seine Ablehnung und ich lege dann dar, warum diese Begründung in meinem Fall nicht greift. Wenn ich etwas zur Hand habe, was meine Begründung untermauert (Laborbefunde, Arztbriefe etc.) dann lege ich das bei, bzw. schreibe denen, bei welchen Ärzten sie sich das bestätigen lassen können.
Viele Grüße
Jörg