Autor Thema: Behindertenausweis  (Gelesen 13456 mal)

Offline chippy_2001

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #20 am: August 06, 2007, 07:57 »

Ich denke bei einem persönlichen Einstellungsgespräch, wenn es dazu kommt, sollte man dieses Thema ansprechen, schon wegen dem Vertrauensverhältnis.. und natürlich auch darauf hinweisen, dass man eben "nur" Diabetiker ist, also kaum oder eher weniger nicht voll belastbar ist, sozusagen den Grund dafür erläutern. In die Bewerbungsunterlagen selbst würde ich es nicht mit reinschreiben..weil das wohl schon zum Vorabaussortieren führen kann, ausser eben bei Behörden oder so.

Hallo BG,

so wie ich Rechtsanwalt Ebert verstanden habe, kann man beim Diabetes jetzt wohl so wie bei der Schwangerschaft vorgehen. Da kann man bzw. wohl eher frau auch erzählen was man will, weil die Frage anzulässig ist. Einzige Ausnahme: wenn wegen gesetzlicher Vorschriften Schwangere an dem angestrebten Arbeitsplatz nicht beschäftigt werden dürfen (z.B. in der Chemieindustrie in bestimmten Bereichen). Falls Dir keine solchen Vorschriften für Deinen gewünschten neuen Job und Diabetes einfallen, dürfte ja alles klar sein.

Wichtig: In der Probezeit nicht mit dem Diabetes haussieren gehen, denn da kann der Arbeitgeber ja ohne Angabe von Gründen kündigen.

chippy

Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #21 am: August 06, 2007, 12:12 »
Blöd ist nur, wenn man dann zu einer Betriebsärztlichen Untersuchung muß. Falls das in dem Betrieb so üblich ist würde ich schon erwähnen, daß ich Diabetiker bin.
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Offline chippy_2001

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #22 am: August 07, 2007, 07:57 »
Hallo Jörg,

meiner Meinung nach unterliegt doch auch der Betriebsarzt der ärtzlichen Schweigepflicht. Und wenn Du jetzt einen Bürojob anstrebst, steht dem doch dein Diabetes nicht im Wege. Wenn Du es dem Doc dann sagst, weiß er es und kann im Notfall entsprechend reagieren, sollte es aber nicht an den Arbeitgeber weitergeben dürfen.

chippy

Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #23 am: August 07, 2007, 10:45 »
Soviel ich weiß - ist schon länger her, daß ich bei einem war - entbindet man den ja durch Unterschrift von seiner Schweigepflicht.
Aber selbst wenn nicht: wenn der AG - warum auch immer - dem gesagt hat, wir stellen keine Diabetiker ein, dann war's das.

Es sei denn man hat einen normwertigen 1c und an diesem Morgen einen normwertigen BZ. Wenn man dann nicht gerade eine Pumpe trägt oder total durchlöchert aussieht dürfte dem das auch nicht auffallen.
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Offline chippy_2001

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #24 am: August 07, 2007, 13:28 »
Hallo Jörg,

Zitat von den Seiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (dem Landesdatenschutzbeauftragten):

"Zugleich unterliegen sie wie andere Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht nach § 9 der MBO-ÄK bzw. § 203 StGB - auch gegenüber dem AG (§ 8 Abs. 1 S. 3 ASiG). Hiervon gibt es aufgabentypische Ausnahmen: Bei Einstellungsuntersuchungen wird in der Bereitschaft zur Untersuchung das stillschweigende Einverständnis gesehen, das Ergebnis dem AG bekannt zu geben, aber nur, soweit es für die Tätigkeit relevant ist, also v.a., ob gegen eine bestimmte Beschäftigung gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht."

Bei einem Bürojob sollten doch eigentlich keine gesundheitlichen Bedenken für Diabetiker bestehen - sonst macht mein Chef seit Jahren was falsch - und dann kann der Arbeitgeber den Betriebsarzt auch nicht zu irgendwas verpflichten. Ggf. würde sich der Betriebsarzt ja auch gegenüber dem Bewerber schadenersatzpflichtig machen, oder?

Außerdem greift hier aus meiner Sicht wieder das Antidiskriminierungsgesetz: So wie ich das Gesetz verstehe, muss der potentielle Arbeitgeber das Gegenteil beweisen, wenn der Bewerber behauptet, er sei diskriminiert worden. Dabei kann er sich ja dann kaum auf die betriebsärtzliche Untersuchung stützen, wenn ihm der Arzt vorschriftswidrig den Diabetes mitgeteilt hat.

Gruß

chippy

Offline sonrisa

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #25 am: August 07, 2007, 14:21 »
Bei meiner betriebsärtzlichen Untersuchung wurde das Blut nicht untersucht, nur eine Urinprobe musste ich abgeben und die ohne Zucker abzugeben dürfte ja nicht so schwer sein.
LG Hella

Offline Joerg Moeller

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #26 am: August 08, 2007, 12:26 »

Bei einem Bürojob sollten doch eigentlich keine gesundheitlichen Bedenken für Diabetiker bestehen


Nein, natürlich nicht.
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Pia

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #27 am: August 21, 2007, 13:27 »
Guckt mal, das habe ich beim suchen nach einem anderen Urteil gefunden. Erfahrungsgemäß hauen solche Urteile alles andere außer Kraft. Ich war über die Höhe erstaunt. Was meint Ihr dazu?

SG Düsseldorf vom 05.03.2003
Az: S 31 SB 388/01

Bei zwei und mehr Insulininjektionen am Tag ist GdB 50-60 gerechtfertigt.

In einem Gerichtsverfahren, in dem die Klägerin gegen die Bewertung ihrer Behinderung Diabetes gegen das Versorgungsamt geklagt hatte,
hat das Sozialgericht Düsseldorf für die Klägerin entschieden.
Damit hat der Richter die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, die von den Versorgungsämtern angewendet werden,
für die Erkrankung Diabetes außer Kraft gesetzt und folgt den Bewertungskriterien des Deutschen Diabetiker-Bundes

Offline Ludwig II

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #28 am: August 21, 2007, 15:29 »
Dieses Urteil erkennen die Versorgungsämter nicht an! 2x am Tag spritzen reicht nicht. Um 50 oder mehr zu kriegen muß dein DM schwer einstellbar sein. Da hilft evtl schon der letzte Arztbericht in dem das steht.
LG Ludwig

Offline chippy_2001

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Re: Behindertenausweis
« Antwort #29 am: August 22, 2007, 12:29 »

Guckt mal, das habe ich beim suchen nach einem anderen Urteil gefunden. Erfahrungsgemäß hauen solche Urteile alles andere außer Kraft. Ich war über die Höhe erstaunt. Was meint Ihr dazu?


Es ist doch nur ein einfaches Sozialgericht also keine höhere Instanz. Es kann durch aus sein, dass andere SG in Deutschland oder auch höhere Instanzen anders entscheiden.

Gruß

chippy