Hallöle,
Du würdest also gewährleisten können, daß das Mädel sich tagsüber austobt ohne Nachts in eine Hypo zu rutschen bzw. würdest diese bemerken und entsprechend reagieren? Wie?
Also, ich würde mir das nicht zutrauen. Es sei denn, die Schüler betreibt in ihrer Freizeit den Reitsport, dann kennt sie sich 1. damit aus, 2. ist der Körper an die Belastung gewöhnt, 3. kann der Stoffwechsel zumindest eingeschätzt werden. Ansonsten würde ich die Verantwortung nur übernehmen, wenn ich 1. mich mit Diabetes auskenne, 2. den BZ-Verlauf bei Sport von dieser Schülerin kenne und 3. im gleichen Raum übernachten würde, um BZ-Kontrollen im 2-Stunden-Tack zu machen, damit ich die Auswirkungen des Reitsports auf den Stoffwechsel beobachten kann. Das kann man aber weder den mitreisenden Kindern, noch der Lehrerin zumuten.
Die anfängliche Bereitschaft der Eltern zur Mitfahrt hätte hier sicher zur Teilnahme an der Klassenfahrt beigetragen. Laut Artikel wollte die Schülerin aber wie alle anderen Kinder allein auf Klassenfahrt gehen. Der Verzicht auf Regressansprüche nützt zwar der Schule, aber nicht der Lehrerin, die evtl. damit leben muss, dass einem ihr anvertrautem Kind ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
Ich kann dem Artikel nicht entnehmen, wann mit der Schule über die Möglichkeit zur Mitfahrt trotz der bestehenden Erkrankungen gesprochen wurde. Sicher hätte man schon bei der Planung der Klassenfahrt das Gespräch mit der Schule suchen müssen, um im Vorfeld evtl. Aufklärungsarbeit zu leisten und ggf. ein Hilfsnetz für die Schülerin zu installieren. So eine Klassenfahrt hat meistens ein 1/2 bis 3/4 Jahr Vorlauf. Diese Zeit hätte man nutzen müssen.
Ich kann die Reaktion der Lehrerin verstehen, die weiß, dass das Kind in hilflose Zustände fallen kann und auf ihr dann die volle Verantwortung liegt. Sie hat nämlich auch die Verantwortung für die anderen Kinder.
LG
Hydra