Autor Thema: Folgeverordnung Insulinpumpe  (Gelesen 21805 mal)

Offline Carli66

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Folgeverordnung Insulinpumpe
« am: August 16, 2010, 12:49 »
Hallo erstmal,

nach etlichem Suchen bin ich auf dieses Forum gestoßen und bin froh, hier mel eine Frage loszuwerden.

Zu mir: ich bin seit 1977 Diabetiker, hab Typ 1 und werde seit 1994 mit einer Insulinpumpe behandelt. Mein Diabetes ist nur mäßig einstellbar, aber ich habe trotzdem noch keine Schäden. HbA1c liegt seit Jahren zwischen 6,5 und 7,5 mmol. Augen leichte Hintergrundveränderungen, die seit 15 Jahren stagnieren,  ansonsten alle Werte top. Mein größtes Problem ist mein Übergewicht und seit neuestem - die neue Insulinpumpe.

Im Moment hab ich eine D-Tron. Deren Betriebszeit läuft nun aus, und als ich am Samstag in der Sprechstunde meine Diabetologin darauf ansprach, hat sie mir totale Angst gemacht, dass eine Folgeverordnung für mich ja wohl garnicht in Frage käme, mit solchen Werten gäbe es keine Folgeverordnung! Hääää????

Dann brach eine Flut an Informationen über mich herein, was ich in nächster Zeit alles machen müsse, um den Hauch einer Chance zu haben usw. Ihr kennt das ja sicher - 3 Monate Tagebuch minutiös, möglichst nur Werte im Topbereich usw. usw. Nicht, dass ich das nicht machen wöllte - aber mein Zucker ist doch keine Maschine, der sich jetzt mal eben glätten lässt! Bei der letzten Sprechstunde haben wir eigentlich von Kur geredet, da ich jetzt in die Wechseljahre komme und auch dadurch BZ-Schwankungen auftreten. Diesmal gabs nur Ansch...

Jedenfalls bin ich jetzt zutiefst verunsichert. Ehrlich gesagt - ich kann mir das Leben ohne Pumpe nicht vorstellen. Ich weiß garnicht, wie das werden soll. Ich bin selbständig und im Außendienst, also viel unterwegs, von geregelten Mahlzeiten kann keine Rede sein.
Ich könnte natürlich den Arzt wechseln, ich könnte meine Krankenkasse anrufen und dort rumfragen - aber ich weiß nicht, was ich machen soll.

Kann mir jemand vielleicht berichten, wie das bei ihm / ihr war mit der Folgeverordnung? Ist das wirklich so katastrophal schwer? Wird prinzipiell erstmal abgelehnt?? Ich bin übrigens freiwillig pflichtversichert bei der Techniker Krankenkasse und wohne im Raum Dresden.

Lg Carli

Offline chippy_2001

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #1 am: August 16, 2010, 13:19 »
Hallo Carli,

auch hier gilt: Es kommt darauf an.

Ich habe im Frühjahr meine erste Folgepumpe (nach 4 Jahren Cozmo wurde es die Paradigm VEO) bekommen. Vorgehensweise:

1. Beim Diabetologen Rezept bestellt.
2. Rezept an Medtronic Außendienst gegeben.
3. Medtronic reicht Rezept bei BKK Gesundheit ein.
4. Kurz darauf hatte ich die neue Pumpe.

Nix mit drei Monatsaufzeichnungen etc. Die Kasse wollte von mir nicht mal nen HbA1c wissen.

Ergo:
Besorg Dir das Rezept, tu Dich mit dem Außendienstler Deines Wunschherstellers zusammen und lass Dich nicht einschüchtern.

Gruß + viel Erfolg!

Jochen

Offline Carli66

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #2 am: August 16, 2010, 13:26 »
Hallo Jochen,

das klingt zumindest freundlicher als alles, was ich bisher zu dem Thema gelesen habe.  :staun:

Ich denk ja auch: es kommt drauf an... Aber ich möchte keine schlafenden Hunde wecken, ich hab auch noch ein bissel Zeit, so ca. 2 Monate. Wenn sich allerdings Probleme ergeben, wäre ich in Zugzwang, denn dann hätte ich nicht so schnell eine Nachfolgepumpe. Und ich muss ehrlich sagen: ich ahb schon Angst, dass an den Bedenken was dran ist.

Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den Bundesländern und den Kassen?
Ich hab mit meiner TK noch nie(!), wirklich nie Probleme gehabt, Verordnung und Abnicken war kein Problem. Meine letzte Pumpe habe ich 2006 erhalten, da gabs auch Null Nachfrage. Deswegen bin ich ja jetzt so geschockt...

Offline unknown

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #3 am: August 16, 2010, 14:55 »
Das hängt sicher auch von der Krankenkasse, Bundesland und vom Bearbeiter ab.

Ich habe im Q1/Q2 auch meine 4 Folgepumpe beantragt und meine Krankenkasse hat daraus eine Neuverordnung gemacht. War aber auch nachzuvollziehen, da ic hvor 2 Jahren (also mitten in der Pumpentragephase) die Krankenkasse gewechselt habe. Und meine neue Krankenkasse keine Unterlagen hatte.
Außer das mir die Kasse vorher (DAK) schon mal eine Pumpe genehmigt hatte. Brauchten die beim KK Wechsel.

Das haben die dann wohl im Nachhinein auch bereut, da ich dann ein Tagebuch für 6 Wochen aus der Pumpe ausgelesen habe und die 87 Seiten zugefaxt habe. Das hat dann zu einigen Problemen beim MDK geführt. ;D War mir egal da das ja nicht meine Idee war mit 6 Wochen Dokumentation. Die hätten aus der Pumpe auch 12 Wochen haben können.  :wech:
Kommentar der KK Sie haben ja ausführlich geliefert. Kommentar des Pumpenherstellers: Das kann jetzt noch dauern, der MDK muss das ja lesen.  ;D

Meine neue Krankenkasse ist die BKK meines Arbeitgebers und nicht für nicht Mitarbeiter offen.

Offline Joerg Moeller

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #4 am: August 16, 2010, 15:00 »
Sieh es mal so: du hast leichte AHG-Veränderungen und kannst aus beruflichen Gründen kein festen Mahl-Zeiten einhalten. Beides 1a Indikationen für eine Pumpe.

Und wenn die Kasse auf die Idee kommt abzulehnen legst du sofort per Einschreiben Widerspruch ein. Manche Geschäftstellen (auf die ganze Kasse kann man solche Entscheidungen nicht verallgemeinern) versuchen es schon mal. Aber mit einem halbwegs tauglichem Diadoc sollte es bei dir keine Probleme geben.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Labellotom

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #5 am: August 16, 2010, 15:54 »
Sieh es mal so: du hast leichte AHG-Veränderungen ....

Ähm, Hust, als meist stiller Mitleser (Informationsschmarotzer) muss ich nun aber doch fragen. Was ist AHG-Veränderungen?  :kratz:
Immer diese Aküfi :moser:

Sollte dies OT sein, bitte löschen und mir ne PM büdde  :zwinker:
Grüßle :hi:
Tom    :smoking:

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Offline KaiE

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #6 am: August 16, 2010, 16:04 »
Was ist AHG-Veränderungen?  :kratz:

AHG = Augenhintergrund

Siehe auch ersten Post...

MFG
Kai
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Offline Labellotom

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #7 am: August 16, 2010, 16:15 »
Vielen Dank  :super:
Grüßle :hi:
Tom    :smoking:

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Offline Carli66

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #8 am: August 16, 2010, 16:18 »
Danke für eure Antworten! Ja, ich denke auch, dass bei mir die Indikation eigentlich gegeben sein müsste. Es ärgert mich vor allem, dass meine Ärztin mir so unfreundlich und wenig hilfsbereit engegengekommen ist, ich weiß nicht, obs daran lag, dass sie noch nicht im Urlaub war...  :-\

Wäre es sehr kontraproduktiv, jetzt mal schnell den Arzt zu wechseln?  :kratz:
Immerhin bin ich in so einem DMP drin, da kommt dann wieder der Papierkrieg und der ganze Beantragungskram.  *seufz*
Wahrscheinlich zieh ich das jetzt mit ihr durch und tu mich im neuen Jahr um. Das DMP läuft ja immer über eine bestimmte Praxis.

Offline Carli66

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #9 am: August 16, 2010, 16:21 »
@ special member unknown: Das Interessante bei mir ist, dass die Praxis und auch der Lieferant (ehemals DiaReal, jetzt MediqDirekt) gleich eine To-Do-Liste da hatten, da gibts überhaupt keine Frage, ohne Doku keine Pumpe! Scheinbar leifern die jeweils gleich ne fette Mappe mit den ganzen Daten.