Es ist nicht grundsätzlich so daß die Pumpe im Besitz der Kasse verbleibt.
Eine Leih- oder Mietsache geht immer in den Besitz dessen über, der aktuell die Herrschaft oder Verfügungsgewalt innehat.
Das Eigentum an der Sache bleibt beim Eigentümer, ggf. der Kasse im Falle einer Leihpumpe.
Falls doch ist sie über die Haftpflicht abgedeckt.
Wenn man sich die Versicherungsbedingungen so anschaut, sind Miet- oder Leihobjekte in aller Regel ausgeschlossen, es sei denn, man wählt einen entsprechenden Extra-Tarif.
Falls sie in meinen Besitz übergeht fällt sie unter Hausrat.
Du meinst in Dein Eigentum? Aber auch dann würde ich mich wundern, wenn eine Insulinpumpe, als medizinisches Gerät, in der Hausratversicherung gedeckt wird.
Da wird wohl eine gesonderte Objektversicherung nötig sein?
Gruß
Joa