Autor Thema: wann Schwerbehindertenstatus angeben?  (Gelesen 2988 mal)

Offline dramaqueen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
  • Country: 00
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
wann Schwerbehindertenstatus angeben?
« am: April 17, 2010, 18:26 »
Ich habe da mal eine Frage:
Wegen meines Diabetes habe ich einen GdB von 50 und einen Schwerbehindertenausweis.
Nun habe ich mich nach einer "Pause" wieder um einen Teilzeit-Job neben dem Studium beworben und die Stelle auch bekommen. Den Vertrag hatte ich heute im Briefkasten und nun bin ich etwas ratlos, ob/wie/wann/wo ich eigentlich meinen Schwerbehindertenstatus angeben sollte. Ich wurde bisher nie danach gefragt und habe auch im Bewerbungsgespräch nicht selber erwähnt, dass ich diesen GdB habe, da es mich in keinster Weise in beruflicher Hinsicht einschränkt oder so.
Aber ich würde eigentlich schon gerne offen damit umgehen wollen und deswegen bin ich jetzt unsicher, wem ich das nun sagen sollte.
Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Situationen?  :kratz:
Man muss die Welt nicht verstehen.
Man muss sich darin zurechtfinden.
(Albert Einstein)

Offline unknown

  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 34574
  • siehe Bild
Re: wann Schwerbehindertenstatus angeben?
« Antwort #1 am: April 17, 2010, 18:46 »
Hallo dramaqueen,

ich hätte da mal eine Frage: Ist das ein befristeter Vertrag für den Teilzeitjob oder ein unbefristeter Vertrag?

Gruß

Norbert

hws

  • Gast
Re: wann Schwerbehindertenstatus angeben?
« Antwort #2 am: April 18, 2010, 11:49 »
Geh' offen mit dem Diabetes um und lass die Behindertenbescheinigung unerwähnt.
HWS

Offline Andi

  • Android-Smartphone-Fan
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 7587
  • Country: de
  • Oben ohne find ich gut
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pen
Re: wann Schwerbehindertenstatus angeben?
« Antwort #3 am: April 18, 2010, 21:24 »
Geh' offen mit dem Diabetes um und lass die Behindertenbescheinigung unerwähnt.

Das würde ich mit meiner bisherigen Erfahrung so unterschreiben. :ja:
.                                                       ,---> SiDiary ==> Bericht ist für den DOC
FSL3 ---> JugGluco ---> xDrip ---{
                                                        `---> GARMIN Fenix6PRO ==> BZ Live ist für mich! ;D

Offline dramaqueen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
  • Country: 00
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
Re: wann Schwerbehindertenstatus angeben?
« Antwort #4 am: April 18, 2010, 22:27 »
Danke für eure Antworten.
Es ist ein befristeter Vertrag für ein Jahr. Danach werde ich auch aller Voraussicht nach nicht weiter dort arbeiten wollen, weil ich mit dem Studium fertig bin und mir einen entsprechenden Job suchen möchte.
Warum würdet ihr den Ausweis verschweigen? Welche Nachteile befürchtet ihr?
Man muss die Welt nicht verstehen.
Man muss sich darin zurechtfinden.
(Albert Einstein)

Offline unknown

  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 34574
  • siehe Bild
Re: wann Schwerbehindertenstatus angeben?
« Antwort #5 am: April 18, 2010, 22:37 »
Es ist ein befristeter Vertrag für ein Jahr. Danach werde ich auch aller Voraussicht nach nicht weiter dort arbeiten wollen, weil ich mit dem Studium fertig bin und mir einen entsprechenden Job suchen möchte.
Warum würdet ihr den Ausweis verschweigen? Welche Nachteile befürchtet ihr?

Wenn das ein befristeter Vertrag ist läuft der ab und du bist dort nicht mehr beschäftigt.

Falls der Diabetes in der Arbeit kein Problem ist, z. B. Büro könntest du schon überlegen ob du den Ausweis bzw. die Schwerbehinderung angibst. Je nach der Stundenzahl hast du vielleicht einen Tag Urlaub mehr, da das auch für Teilzeitkräfte gilt. Wahrscheinlich bringt dir das ganze aber nicht wirklich etwas auf der Arbeitsstelle.
Aufgrund der Befristung kannst du dir mit dem Ausweis wahrscheinlich auch nicht viel kaputt machen. Außer das jetzt jemand in der Probezeit noch so verärgert ist und meint dich in der Probezeit los zu werden. Weil du das ja im Bewerbungsgespräch nicht angegeben hast.
Und von der Kündigungserschwernis, Kündigungsschutz ist es ja nicht wirklich, wirst du bei einem befristeten Vertrag auch kein Vorteil haben. Im Zweifelsfall, falls dich jemand nicht mehr will und etwas wegen einem neuen Vertrag unternimmt, läuft die Befristung aus und in dem Fall braucht der Arbeitgeber auch nicht mal die Zustimmung des Integrationsamtes.