Autor Thema: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall  (Gelesen 9588 mal)

Offline Trüffel

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« am: Februar 24, 2010, 18:00 »
Ich hab da mal ne Frage.

Wie ist das eigentlich, wenn man krank geschrieben wird.
Der Lohn wird die ersten sechs Wochen weiterhin vom AG (Arbeitgeber) bezahlt. Danach von der KK (Krankenkasse).

Mein früherer AG bat mich auch bei einem Tag eine ärztliche Krankmeldung zu bringen, da er somit Geld von einer entsprechenden Versicherung bekäme. Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.

Mein jetziger AG hat mir gekündigt, weil meine aktuelle Fehlzeit für den Betrieb nicht tragbar sei.
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #1 am: Februar 24, 2010, 19:40 »
@Trüffel,

du hast zwei Fragen die auch beide unterschiedliche Aspekte betreffen.

Die ersten 6 Wochen wird der Lohn vom Arbeitgeber bezahlt und dann zahlt die Krankenkasse nicht den Lohn sondern Krankengeld.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall
-> Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall

Der AG kann auch schon am ersten Tag und nicht erst am dritten Tag eine Krankmeldung fordern. Das ist zulässig. Das Krankengeld kann niedriger sein als Arbeitslohn und es können abweichende Regelungen auch in Tarifverträgen getroffen werden. Wobei ich davon ausgehe das die Regelung durch den Tarifvertrag die gesetzlichen Regelungen nicht verschlechtern darf. (Günstigkeitsprinzip).

Zu der Kündigung des aktuellen Arbeitgebers habe ich ein paar Fragen (Antworten gerne auch per PN wenn zu persönlich)
- Wie groß ist die Firma, sprich findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung oder nicht?
- Bist du länger als 6 Monate beschäftigt?

Ich vermute jetzt mal wenn du schreibst das die Fehlzeit für den Betrieb nicht tragbar ist das du eine Personenbedingte Kündigung bekommen hast und keine Verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung bekommen hast.
Aufgrund der Fehlzeit kommt für mich nur die Betriebsbedingte Kündigung in Frage wenn nicht noch Absatzschwierigkeiten hinzukommen.
1.) Negative (Gesundheits)Prognose
Beispielsweise:
Also als Grund kommen hohe Fehlzeiten in der Vergangenheit die auch in der Zukunft zu erwarten sind in Frage. (Langzeiterkrankung oder häufige Kurzzeiterkrankungen) Grenze die angegeben ist sind pro ja länger als 30 Arbeitstage bzw. 15 bis 25% der Arbeitstage.
2) Erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb
Störungen im Betriebsablauf (Produktion wird behindert)
Hohe Entgeltfortzahlungskosten (für mehr als 30 Arbeitstage pro Jahr)
->Kündigungschutzgesetz

Wegen der Kündigung ist zu beachten das Fristen laufen (ich glaube 3 Wochen, bin mir aber nicht sicher) die du beachten willst wenn du eine Kündigungschutzklage erheben willst.

Gruß

Norbert

Offline Siggi©®

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #2 am: Februar 24, 2010, 19:41 »
Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.

das ist mir neu

... wieviel Fehltage hast du auf diese Art denn gesammelt?
~~~~~~~~~~~
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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #3 am: Februar 24, 2010, 19:44 »
Laut Gesetz ist das möglich vom ersten Krankheitstag eine Bescheinigung zu verlangen.

vgl. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Einstieg ins Gesetz http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html

Offline unknown

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #4 am: Februar 24, 2010, 20:07 »
Und noch ein Link zum Kündigungschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #5 am: Februar 24, 2010, 22:11 »
Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.

das ist mir neu

... wieviel Fehltage hast du auf diese Art denn gesammelt?

Die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes meinte häufiger, ich bräuchte doch eigentlich keine Krankmeldung...  :kratz:
Ich kann nicht sagen, ob ich irgendwann vielleicht mal eine oder höchstens zwei Krankmeldungen unterlassen habe.
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Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #6 am: Februar 24, 2010, 22:14 »
@unknown

Danke für Deine Antworten. Ich hatte zwar das ein oder andere bereits im Netz gefunden, aber ich bin immer noch erschlagen von dem ganzen Thema.

Ich schick Dir gleich ne PN.  ;)
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Offline unknown

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #7 am: Februar 24, 2010, 22:29 »
Die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes meinte häufiger, ich bräuchte doch eigentlich keine Krankmeldung...  :kratz:
Ich kann nicht sagen, ob ich irgendwann vielleicht mal eine oder höchstens zwei Krankmeldungen unterlassen habe.

Die Meinung der Sprechstundenhilfe ist in dem Fall nicht relevant. Das kann der Arbeitgeber wählen wie er es haben will.

Wenn du bei mir als bösem Arbeitgeber eine oder zwei Krankmeldungen unterlassen hast hättest du für jeden der beiden Fälle eine Abmahnung bekommen je nach Abstand der beiden Vorkommnisse. (Allerdings bin kein Arbeitgeber)

Und nach der ersten oder zweiten Abmahnung hätte ich versucht auf außerordentliche Kündigung (im Volksmund fristlose Kündigung) zu machen. Ob ich damit Erfolg gehabt hätte steht auf einem anderen Blatt.

Grüßle

Norbert

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #8 am: Februar 24, 2010, 22:33 »
@Trüffel

Für den Fall der Lohnfortzahlung kann dir deine Krankenkasse sicher helfen. Und wird das auch kostenlos machen nach meiner Meinung nach.

Und für den Fall der Kündigung brauchst Du Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und das schnell da die Fristen für eine Kündigungsschutzklage, falls du das in Erwägung ziehst, recht kurz sind.

Grüßle

Norbert

Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #9 am: Februar 24, 2010, 22:35 »
Die Meinung der Sprechstundenhilfe ist in dem Fall nicht relevant. Das kann der Arbeitgeber wählen wie er es haben will.
Hm, die Sprechstundenhilfe war gar die Gemahlin des Doktors. Aber mei, muß scheinbar nix heissen.  :knatschig:

Es sind aber wirklich zwei voneinander unabhängige Fragen, die ich eingangs gestellt hatte. Das eine steht nicht im Zusammenhang mit dem anderen. Es war nie Thema, daß ich eine Krankmeldung versäumt hätte.  :nein:
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