Ohne es genau zu wissen, tippe ich darauf, Du arbeitest in einem kleinen Betrieb ohne Betriebsrat?
Da bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt oder zur Gewerkschaft, sofern vorhanden.
Eine Kündigungschutzklage hat i.d.R immer einen Vergleich als Ergebnis.
Wobei das Ergebnis eine Abfindung, in welcher Höhe auf immer, sein sollte.
Die Aufhebung der Kündigung ist sicherlich auch möglich.
z.B aufgrund Formfehler, falsche Fristen, falscher Kündigungsgrund, etc.
Dabei ist aber zu bedenken, das Du dann bei einem AG arbeitest, der Dich eigentlich los werden möchte.
So wie das verstanden habe, hat Dein AG nur auf einen "Grund" gewartet.
Grundsätzlich ist eine unternehmerische Entscheidung, was die Geschäftsleitung / Eigentümer mit seinem Laden anstellt.
Er kann Menschen entlassen, den Laden zu sperren oder sonst was.
Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.
gruß,
Sascha