Sorry, sicher habe ich mich etwas unpräzise ausgedrückt und wurde somit zwangsläufig falsch verstanden.
Ich ging schlicht davon aus, daß die Patientin ein Anrecht darauf hat, von einer Krankenkasse versorgt zu werden.
Dies scheint hier nicht der Fall zu sein, warum auch immer.
@HWS... die Patientin befindet sich in Deutschland zur Behandlung, ich habe mir die Links vor meinem Posting schon ordentlich durchgelesen. Irgendwie ging ich davon aus, das die Krankenkassen die Kosten übernehmen... siehe oben.
Vermutlich fehlt mir notwendiges Hintergrundwissen, um die Angelegenheit gerecht zu betrachten... mea culpa.
Gruß
Friedel