Autor Thema: Pumpen Nchverordnung  (Gelesen 5721 mal)

Offline anja1708

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Pumpen Nchverordnung
« am: Juli 05, 2009, 10:44 »
Hallo ihr Lieben,
habe durch Zufall euer tolles Forum entdeckt und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....

Ich habe seit 2003 meine Minimed paradigm 511 - bisher war ich immer zufrieden damit, doch mein Insulinbedraf hat sich erhöht und auch hat sie keinen Bolusexpert und die Basalrate kann nicht prozentual verändert werden, einige Nachteile.... deshalb möchte ich eine Folgepumpe beantragen.
Aber ich habe Angst, dass ich meine Pumpe evtl. weggenommen kriege.
Mein letzter HbA1C war über 9 - allerdings habe ich Abi gemacht, war zwischendrin paar mal krank - Stress etc.
Außerdem habe ich auch ein ausgebrägtes Dawn-Phänomen...leider ist das nicht jede Nacht gleich...manchmal bin ich zu tief nachts, manchmal zu hoch...und morgens das gleiche Spiel.

Momentan besuche ich eine Pumpenschulung (ambulant) in meiner Schwerpunktpraxis und es läuft wieder viel besser. Dort wurde mir eben berichtet, dass es nicht mehr so einfach ist ne neue Pumpe zu bekommen.

Ich bin mit meiner Krankenkasse (GEK) sehr zufrieden und bisher haben sie noch nie zu etwas nein gesagt.

Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema ? Was würdet ihr mir raten - soll ich mir ein Rezept für ne neue Pumpe ausstellen lassen ?


Liebe Grüße

Anja  :)

Offline LordBritish

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #1 am: Juli 05, 2009, 10:48 »
Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema ? Was würdet ihr mir raten - soll ich mir ein Rezept für ne neue Pumpe ausstellen lassen ?

Ich habe bisher 2 Folgeverordnungen gehabt, da reichte ein Rezept aus, den Rest hat der Hersteller erledigt, es bedurfte auch keines neuen Gutachten.
Das ist allerdings jetzt gute 2 Jahre her und in der Zwischenzeit hat sich da einiges getan wie man immer wieder lesen kann.


Viele Grüße

Markus


Offline anja1708

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #2 am: Juli 05, 2009, 11:04 »
Ach ja, das habe ich vorhin ganz vergessen. Ich werde wohl die Paradigm 722 beantragen, mein Diabtetologe hat mir allerdings schon mitgeteilt, dass die Kosten für das permanente BZ-Messen (am Bauch) nicht bezahlt werden.
Trägt jemand die Kosten selbst - wie teuer ist das ?
Oder bezahlt das eure KK?

Liebe Grüße
Anja

hws

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #3 am: Juli 05, 2009, 11:48 »
Die Kassen tragen die Kosten in der Regel nicht. Bei Nutzung des Freestyle-Navigators belaufen sich die Kosten auf ca. 65 Euro pro 5 Tage und alle 2 Jahre 1000 bis 1500 Euro.
HWS

Offline Darsina

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #4 am: Juli 05, 2009, 18:46 »
Ach ja, das habe ich vorhin ganz vergessen. Ich werde wohl die Paradigm 722 beantragen, mein Diabtetologe hat mir allerdings schon mitgeteilt, dass die Kosten für das permanente BZ-Messen (am Bauch) nicht bezahlt werden.
Trägt jemand die Kosten selbst - wie teuer ist das ?
Oder bezahlt das eure KK?

Liebe Grüße
Anja

CGMS wird leider nur in Ausnahmefällen (v.a. Schwangerschaft) bewilligt. Die 722 läuft aber auch prima ohne dieses Tool, und falls Du das Contour Link von Bayer bekommen kannst, musst Du nicht mal mehr Deine BZ-Messergebnisse händisch eintippen.

lg
Darsina

Offline Joa

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #5 am: Juli 05, 2009, 22:36 »
Ach ja, das habe ich vorhin ganz vergessen. Ich werde wohl die Paradigm 722 beantragen ...

Würde ich einen Gang zurückschalten, erst mal. Warum eine 722 beantragen, wenn es schon die 754 gibt?  :ja:
Vermutlich demnächst auch in diesem Kino.  :gruebeln:

Die vereinigten Angeln und Sachsen können das Teil schon bestellen.: > Paradigm Veo <

Was heißen müsste, dass es die CE-Zertifizierung gibt.

Gruß
Joa
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Offline johann

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #6 am: Juli 06, 2009, 17:13 »
Hallo Anja,

deine Bedenken, die KK könnte die Folgeverordnung ablehnen, könnten
in der Tat Realität werden bei einem HbA1c von 9%. Denn die Versicherer
sagen, einen solchen Wert kann man auch mühelos kostengünstiger erreichen.
Jedenfalls weiß ich von einem ähnlich gelagerten Fall, den eine KK mit dieser Begründung abschlägig beschieden hat.

Ich drücke dir aber beide Daumen, dass das bei dir nicht passiert. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme ist m.E. jedoch die Begründung deines diadocs und natürlich der Medizinische Dienst der KK.
Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline anja1708

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #7 am: Juli 06, 2009, 17:49 »
Hallo,

aber bevor ich die Pumpe 2003 bekam hatte ich manchmal einen HbA1c von starke 12-14%....u.a. durch sehr hohe Werte nachts, da ich ein stark ausgebrägtes Dawn-Phänomen habe... und zum anderen mein Tagesablauf sehr unterschiedlich ist - ich würde an Lebensqualität verlieren.
Zum anderen denke ich mal wird mein nächster Wert deutlich besser sein, da ich in den letzten Monaten nicht wirklich krank war und deutlich bessere Werte hatte.
Der 9er Wert lag u.a. am Abistress, einigen Erkältungen, 2 Wochen Fieber etc. und zum anderen habe ich kaum Unterzuckerungen (im Gegensatz zu früher, da die so heftig waren, dass meist der Notarzt kommen musste!)

Falls ich keine Pumpennachverordnung bekommen sollte, verwende ich eben meine alte einfach weiter - bis es nicht mehr geht....   :(

Werde morgen mit meiner Diabetesberaterin darüber sprechen. Mal schaun wie es weiter geht.

Lg Anja


Offline Joa

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #8 am: Juli 06, 2009, 18:07 »
Mal schaun wie es weiter geht.

Also ich täte an Deiner Stelle auch nicht in verfrühte Panik verfallen.
Zum einen gibt es auch immer wieder Berichte, dass manche KK'en eine Folgepumpe ganz ohne Aufwand bewilligen, und noch nicht mal Tagebücher der letzten Zeit anfordern.
Zum Anderen sind Deine Argumente nicht ganz von der Hand zu weisen.

Auch hast Du noch die Möglichkeit, mit Blick auf eine Folgeverordnung, jetzt Deine Einstellung zu verbessern. Wie wäre es, in drei Monaten mal einen < 7,5 1c auf die Bühne zu stellen?

Und wenn die alte Pumpe zwischenzeitlich den Geist aufgibt, bekommst Du von Medtronic erst mal eine Erstatzpumpe, bis die Kasse über eine Folgeverordnung dann entschieden hat.

Ich denke, Du wirst das schon schaffen.  :ja: :super:

Gruß
Joa
Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

Offline Gela

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Re: Pumpen Nchverordnung
« Antwort #9 am: Juli 06, 2009, 18:20 »
Ich bin da den direkten Weg gegangen und habe Kontakt zu meiner KK -Hilfsmittelkompetenzzentrum- aufgenommen. Aufgrund der vielen Gesetztesänderungen im Gesundheitsbereich bat ich um Auskunft für die FolgeVO. Mir wurde mitgeteilt welche Unterlagen benötigt werden, diese habe ich eingereicht und anstandslos die neue Pumpe genehmigt bekommen.

Es war lediglich ein Rezept notwendig!
Alles Liebe
GelA