Autor Thema: Bewilligungspraxis Folgepumpe  (Gelesen 10865 mal)

Offline Biene

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Bewilligungspraxis Folgepumpe
« am: September 18, 2008, 18:42 »
Hallo Zusammen,
habe gerade mit einer Minimed-Mitarbeiterin telefoniert und bin etwas verwirrt: Sie sagte mir, daß die Garantiezeit meiner Paradigm ab dem Tag gilt, da die Pumpe von der KK bezahlt wurde.  :kreisch:  Das läßt mich böses ahnen: Bei mir ist nämlich was schiefgelaufen damals: die Unterlagen sind nicht auffindbar gewesen, weder bei Medtronic noch in meiner damaligen Diabetesambulanz. Ich hatte die letzte Rückfrage dazu nach 3,5 Jahren, da war sie immernoch nicht bezahlt! Mir war das eigentlich egal und minimed hat bestimmt auch ganz gut von meinen Infusionssets, Reservoiren, Clips etc. gelebt.
Aber was jetzt?
- wenn die Pumpe zwischenzeitlich bezahlt wurde, muß ich wohl (wahrscheinlich mit weiteren Austauschmodellen) noch vier Jahre 511 tragen!  :patsch: Und ich habe mir einen Riesenkopf gemacht, wegen Nachfolgemodell!
- wenn sie garnicht bezahlt wurde, gibts auch keine Garantie. Dann sollte ich mir vielleicht mal eine Pumpe verschreiben lassen!?

Wenn das mal gutgeht!
Wie ist das bei Euch mit einer Nachfolgeverordnung gewesen, was war da maßgeblich?
Gruß,
Biene

Offline Joerg Moeller

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #1 am: September 18, 2008, 19:33 »
Ich glaube kaum, daß jemand etwas vergleichbares erlebt hat. Ich würde mich in dem Fall an meine Kasse wenden und die Sache von denen prüfen lassen.
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Offline Biene

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #2 am: September 18, 2008, 20:23 »
Ich glaube kaum, daß jemand etwas vergleichbares erlebt hat. Ich würde mich in dem Fall an meine Kasse wenden und die Sache von denen prüfen lassen.
Wahrscheinlich hast Du Recht, Jörg. Bei fast allen Leuten wird wohl der Bezahltermin nicht viel später als der Auslieferungstermin gewesen sein. Ich mußte das aber erstmal los werden  :unschuldig:
Die Minimed-Kollegin will sich erst nach ihrem Urlaub in der 2. Oktoberwoche wieder melden, und das bis dahin geklärt haben. Da rufe ich wirklich lieber zwischenzeitlich selbst meine Kasse an.  :zwitscher:
Biene

Offline Joa

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #3 am: September 18, 2008, 21:56 »
Wahrscheinlich hast Du Recht, Jörg. Bei fast allen Leuten wird wohl der Bezahltermin nicht viel später als der Auslieferungstermin gewesen sein. Ich mußte das aber erstmal los werden  :unschuldig:

Wat icke jut verstehen kann.  :ja:
Die Aussicht noch 4 Jährchen mit einer 511 abnudeln zu müssen, würde mich jedenfalls nicht beglücken.  :nein:

Ich hatte die 03 auch im Testbetrieb. Auch wenn ich sie überwiegend bezaubernd fand, habe ich mich dann aber doch für einen Satz dröger H-Tron Pumpen mit Umtauschoption auf das Folgemodell (welches dann die Spirit war) entschieden, da ich der 511 die fehlende Möglichkeit einer prozentualen Basalratenveränderung schwer übelnehmen musst. Alldaweil ich damit nämlich ziemlich viel rumjongliere.

Aber ich würde da erst mal gar nicht so viel Nachfragen, sondern mir vom Doc, nach 4 Jahren eine Neuverordnung wegen Ablauf der 4-jährigen Garantielaufzeit holen und zusätzlich ein Attest, dass Du aus therapeutischen Gründen auch eine Pumpe mit temporärer %ualer BR-Änderungsmöglichkeit benötigen tust.

Gründe dafür sollten sich doch finden?

Gruß
Joa



Die Minimed-Kollegin will sich erst nach ihrem Urlaub in der 2. Oktoberwoche wieder melden, und das bis dahin geklärt haben. Da rufe ich wirklich lieber zwischenzeitlich selbst meine Kasse an.  :zwitscher:
Biene
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Offline Biene

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #4 am: September 19, 2008, 10:12 »
Wat icke jut verstehen kann.  :ja:
Die Aussicht noch 4 Jährchen mit einer 511 abnudeln zu müssen, würde mich jedenfalls nicht beglücken.  :nein:

Puh, so weit wird es wohl doch nicht kommen!
Ich habe heute morgen bei "der Krankenkasse" (BKK Gesundheit, also quer durch die Republik verstreute Zuständigkeiten) angerufen und beim 3. Versuch eine Ansprechpartnerin gefunden, die mir zwar nicht das Datum mitteilen konnte, wann meine Pumpe bezahlt wurde (das konnte sie "nicht sehen, muß aber vor 2004 gewesen sein", meine Skepsis ist nicht ganz ausgeräumt), aber sie behauptete, eine Nachfolgepumpe von minimed wäre kein Problem, minimed sollte mal einfach einen Kostenvoranschlag einreichen.
Naja, habe ich gesagt, wenn ich jetzt aber eine Pumpe von einer anderen Firma haben wollte, was dann? Ja daaaaa könnte sie überhaupt nichts zu sagen, das müste ich dann erstmal einreichen. Wieso? Ja, weil bei Folgepumpen ein Rabatt eingeräumt wird, das läuft dann in der KK so durch, wenn ca. 4 Jahre verstrichen sind.
Ist ja interessant zu wissen!

Meine Taktik wird dann so sein, daß ich jetzt im Oktober eh' erstmal die 522 (die 722 ist mir zu groß und ich komme mit den kleinen Reservoirs ganz gut zurecht) Probetragen will.
@Joa: lieben Dank für den %-Tipp  :-* !
Aber nach Test von Cozmo und Dana bin ich ohnehin schon wieder ganz minimedmäßig orientiert, wegen:
- bequemes Reservoiraufziehen
- eingelegtes Reservoir vollkommen transparent, kein Wasserwaagenproblem
- gute Beleuchtung, übersichtliches Display, einfache Bedienung
- langsame Bolusabgabe
- kompakte minimed-Kathederanschlüsse
Die Animas könnte, wegen der Wasserdichtigkeit, dem Metallclip und den kleinen Abmessungen, noch interessant sein. Aber: wenn die 522 mich nicht auf eine unvorhergesehene Art und Weise ärgert, könnte es mit uns beiden klappen.

Viele Grüße,
Biene



Offline LordBritish

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #5 am: September 19, 2008, 15:14 »
Naja, habe ich gesagt, wenn ich jetzt aber eine Pumpe von einer anderen Firma haben wollte, was dann? Ja daaaaa könnte sie überhaupt nichts zu sagen, das müste ich dann erstmal einreichen. Wieso? Ja, weil bei Folgepumpen ein Rabatt eingeräumt wird, das läuft dann in der KK so durch, wenn ca. 4 Jahre verstrichen sind.
Ist ja interessant zu wissen!

Ja das ist wirklcih interessant, also bei mir hieß es damals ich könnte die Pumpe nehmen die ich möchte,
allerdings wäre es nicht schlecht, wenn ich eine Pumpe ohne Zwangsablaufdatum nehmen würde, also nicht mehr Roche.
Die halten ja durchaus länger... aber daran sollte ich meine Entscheidung nicht fest machen Fakt ist ich muss ja versorgt werden und da soll ich das wöhlen was für mich am besten ist.


Viele Grüße

Markus



Offline Joa

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #6 am: September 19, 2008, 20:09 »
@Joa: lieben Dank für den %-Tipp  :-* !
Aber nach Test von Cozmo und Dana bin ich ohnehin schon wieder ganz minimedmäßig orientiert, wegen:

No reason!  :zwinker:
Jedoch auch no "aber". Seit der 512/712 wurde den Paradigms auch die %uale BR-Änderung beigebracht.  :ja:

Gruß
Joa
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Offline Biene

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #7 am: Dezember 30, 2008, 17:11 »
Wen es interessiert: Hier der aktuelle Stand des Folgepumpenfortsetzungsromans

Inzwischen habe ich, da Dr. Teupe für eine neue Pumpenverordnung einen schriftlichen Beleg des Pumpenherstellers verlangt hat, in dem mir bestätigt wird, daß meine Pumpe irreparabel kaputt ist, einige Male mit Medtronic telefoniert.

Nachdem ich mein Anliegen zu vier verschiedenen Zeitpunkten vier verschiedenen Mitarbeiterinnen geschildert hatte, (die jeweils sagten, sie würden das Notwendige veranlassen) habe ich dann endlich kurz vor Weihnachten eine "Rezeptanforderung" von Medtronic zugeschickt bekommen. Schon nach meinem ersten Anruf am 21. November bekam ich aber eine Leihpumpe und habe die Meinige eingeschickt. Inzwischen wurde mir auch von Medtronic am Telefon nochmal bestätigt, daß bisher von meiner Krankenkasse die alte Pumpe noch nicht bezahlt wurde und dies wohl auch nicht mehr zu erreichen ist. Pech! Das hat sie aber nicht davon abgehalten der KK in der Rezeptanforderung einen Rabatt für eine Minimed Folgepumpe anzubieten.

Mein Probetragen der neuen Paradigm 522 hat dann nicht mehr stattgefunden, da der Außendienstlerin vor dem Termin der Reifen geplatzt ist, und ich mich zwischenzeitlich sowieso entschieden hatte das Teupesche "Advice Device" (langfristig) bzw. die Accu-Chek Combo (mittelfristig), bzw. erstmal die Accu-Chek Spirit (kurzfristig) zu nehmen.

Gestern habe ich, nach der Weihnachtspause, dann endlich mit Dr. Teupe sprechen können, und er hat am Telefon direkt den Antrag an die Krankenkasse für meine neue Spirit ausgefüllt. Jetzt kann ich nur hoffen, daß 1. meine KK mitspielt und 2. die Frist für die Umtauschoption Spirit gegen Combo (1.10. bis 31.12.2008) damit gewahrt ist.

Drückt mir die Daumen!
Biene

Offline LordBritish

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #8 am: Dezember 30, 2008, 18:10 »
und 2. die Frist für die Umtauschoption Spirit gegen Combo (1.10. bis 31.12.2008) damit gewahrt ist.

Wie ich dachte die Umtauschoption würde bis zum erscheinen der Combo gelten :erstaunt:

Viel Glück das es noch klappt.


Viele Grüße

Markus

Offline unknown

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Re: Bewilligungspraxis Folgepumpe
« Antwort #9 am: Dezember 30, 2008, 21:00 »
und 2. die Frist für die Umtauschoption Spirit gegen Combo (1.10. bis 31.12.2008) damit gewahrt ist.

Wie ich dachte die Umtauschoption würde bis zum erscheinen der Combo gelten :erstaunt:

So hatte ich das auch in Erinnerung mit dem Termin bis zum Erscheinen der Combo. Vielleicht kommt die ja 1.1.2009?  :kratz: