Hallo,
die medizinische Fußbehandlung ist bei Diabetikern m.W. regelmäßig verordnungsfähig, wenn infolge des Diabetes Veränderungen an den Füßen zu beobachten sind wie beispielsweise eine Hyperkeratose(abnormale Hornhautbildung). Es braucht zur Rezeptierung noch keineswegs ein ausgeprägtes DFS vorzuliegen infolge pVK oder PNP.