Wenn du dich an deinen Job klammern willst, dann gehe zum Versorgungsamt und stelle den Antrag auf Schwerbehinderung.
Wie bereits gesagt wurde ist einen einstufung von 40% drin. Solltest dich aber beeilen, da es seit einigen Jahren nicht mer so ist, das
man bei Antragstellung einen Kündigungsschutz hat, der solange besteht bis die Einstufung erteilt wurde. Nach erhalten deiner 40% gehst du dann
zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt.
Leider beinhaltet das nicht die 5 Tage Sonderurlaub und auch nicht die Steuervergünstigungen. Allerdings hast du dann einen gewissen Kündigungsschutz.
Nun hätte das Arbeitsamt ein Mitspracherecht bei deiner Kündigung. Das heißt aber nicht das du unkündbar bist. Könnte aber von Vorteil sein beim Aushandeln der
Abfindung. Zudem könnte bei einer Massenentlassung ein Gesunder dir vorgezogen werden. Nachteile birgt dieses allerdings auch, da du dann als Schwerbehinderter beim Arbeitsamt geführt wirst. Für neue Arbeitgeber bist du somit der gläserne Bewerber. Hast allerdings auch Anrechte auf gesonderte Förderungen nach verlusst deines Arbeitsplatz.
Lasse dich nicht auf Sachen ein, sollte sich dein Arbeitgeber von dir trennen wollen, soll er dir kündigen. Wende dich an deine hoffentlich vorhandene Gewerkschaft. Die kann Rechtsberatung leisten. Ist offt auch kulant und lasst dich rückwirkend eintreten. Ein Arbeitgeber kann zwar einen Aufhebungsvertrag anbieten, zieht dich damit aber in eine fast sichere drei Monatige sperre beim AAmt. Will er dir kündigen, darf er dir nichts negatives in dein Zeugniss schreiben. Auch eine Kündigung sollte nichts negatives enthalten. Sofern du dir nichts zu schulden kommen lassen hast. Ansonsten wäre dir aber sicherlich bereits Fristlos gekündigt worden. Eine Entlassung von seitens deinem Arbeitgeber mit dem Wortlaut "aus betrieblichen Gründen" ist wohl dann das sicherste.
Gruß EXE