Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30221 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #40 am: Februar 23, 2008, 23:47 »
Vielleicht können sie nicht verlangen, ein Humaninsulin zu verordenen, das nicht zugelassen ist. Aber sie können verlangen auf ICT umzusatteln.

Nur wenn du unter ICT vergleichbare Ergebnisse erzielst. Und dann halte ich das auch für gerechtfertigt

Zitat
Und wer das für überzogen hält, der sollte mal daran denken, von wem die "Entscheidungsträger" den größten Teil ihres "Einkommens" beziehen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: wer das für denkbar hält sollte sich mal mit dem SGB V befassen.

Zitat
Weiterhin sollte man auch nicht vergessen, das Krankenkassen in Quartalen, Regierungen in Legislaturperioden kalkulieren. Spätfolgen sind irrelevant.

Das ist nicht korrekt. Was meinst du wohl, was man mit der CSII zu vermeiden sucht?
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Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #41 am: Februar 23, 2008, 23:51 »
Also jetzt mal ohne Witz: genau das hat mein Diab gesagt, das würde die nächste Stufe sein! Als ich meinte die könnten mich doch nicht einfach ohne Insulin in die Grube fahren lassen, meinte er: "Das ist denen doch egal!". Und nach allem, was ich bisher so gesehen habe und erlebt habe, denke ich das er nicht völlig unrecht hat!

Entschuldige bitte, aber das ist ja nun völlig an den Haaren herbeigezogen.  :tss:
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Offline Joa

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #42 am: Februar 24, 2008, 01:18 »
Also jetzt mal ohne Witz: genau das hat mein Diab gesagt, das würde die nächste Stufe sein! Als ich meinte die könnten mich doch nicht einfach ohne Insulin in die Grube fahren lassen, meinte er: "Das ist denen doch egal!". Und nach allem, was ich bisher so gesehen habe und erlebt habe, denke ich das er nicht völlig unrecht hat!
Entschuldige bitte, aber das ist ja nun völlig an den Haaren herbeigezogen.  :tss:

Wenn Du es rein rechtlich siehst, hast Du natürlich auch Recht.

Wenn Du es tendenziell betrachtest, sind die Sorgen von Nico mir schon nachvollziebar?

Wie sieht das denn bei Obdachlosen aus? Was unterscheidet einen Diabetiker letzlich vom Vorgenannten?

Auch wenn der Dia Doc von Nico da wohl ausgesprochen sarkastisch übertrieben haben mag.

Aber siehe die Thematik "Geiselhaft". Wohin ist die Moral der Politik gesunken?

Von Schröder und Putin und der SPD mal völlig abgesehen.

Gruß
Joa
Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

Offline diotmari

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #43 am: Februar 24, 2008, 07:03 »
Das ist jetzt vermutlich sehr OT,

aber ich habe anderswo schon mal angeregt, daß wir Diabetiker eine politische Partei gründen...  :gruebeln:
Wenn von 8 Millionen Betroffen nur 10% mitmachen sind wir größer als jede Volkspartei - da wäre doch einiges zu bewegen, oder?!?  :kratz:

Viele Grüße
Dietmar
Mitnichten hat Gott sich schweigend zurückgezogen oder ist gar tot!
Er lacht sich nur schlapp über uns - wenn er nicht gerade kotzen muß.
DF

Offline LordBritish

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #44 am: Februar 24, 2008, 09:15 »
Zumindest Humalog und NovoRapid sind für CSII definitiv zugelassen.

Na dann, haben wir ja beim Doc oder bei der Kasse ein Argument
Bist Du Dir da wirklich sicher ob die das nicht aus wirtschaflichen Gründen doch verlangen.
Jep! Welche Kasse bitte sollte ihre Mitglieder verpflichten ein Insulin in die Pumpe zu packen, dass für diese nicht zugelassen ist?

Die Kasse nicht aber diesem Sawicki traue ich alles zu, wo der schon Insuline vergleicht die anders angewendet werden und wirken und dann sagt Analogon bringen keinen Vorteil :mauer:

Und ansonsten müssten die doch den Beschluss auch auf Insuman Infusat ausdehnen!
Da das genauso teuer ist wie Analoga.

Zumindest Humalog und NovoRapid sind für CSII definitiv zugelassen.

Dann sieht das zumindest für Pumpenträger erstmal nicht ganz so dunkel aus.


Viele Grüße

Markus

Offline LordBritish

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #45 am: Februar 24, 2008, 09:18 »
Vielleicht können sie nicht verlangen, ein Humaninsulin zu verordenen, das nicht zugelassen ist. Aber sie können verlangen auf ICT umzusatteln. Oder CIT, wo man gerade dabei ist. Ist ja noch preiswerter.

Ich kann zwar nur für mich reden, aber bei mir gab es medizinische Gründe für die Pumpentherapie anstatt der ICT.
Die KK möchte ja auch ein entsprechendes Gutachten bei der Erstverordnung und bei der Folgeverordnung reicht bis jetzt ein Rezept.

Viele Grüße

Markus

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #46 am: Februar 24, 2008, 13:45 »
Wenn Du es tendenziell betrachtest, sind die Sorgen von Nico mir schon nachvollziebar?

Nein!

Zitat
Wie sieht das denn bei Obdachlosen aus? Was unterscheidet einen Diabetiker letzlich vom Vorgenannten?

Der eine hat kein ausreichendes Insulin und der andere keinen ausreichenden Wohnraum.
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Offline johann

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #47 am: Februar 24, 2008, 14:11 »
Hallo Pumpies,

es ist m.E. wahrscheinlich, dass die Änderung der Arzneimittelrichlinie wie geplant in Kraft tritt. Ich sehe jedoch für die Anwender kw Analoga in Insulinpumpen auf Grund dieser neuen Bestimmungen keinen Grund, künftig auf kw Analoga verzichten zu müssen.
Die Ökonomie  als Ablehnungsgrund für kw Analoga springt bei CSII zu kurz.
So ist beispielsweise "Insuman Infusat" in Fertigpatronen sogar geringfügig teurer
als  das kw Analogon "Apidra" desselben Herstellers (4,77/ml versus  4,61 €/ml).

Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline Ufuk

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #48 am: Februar 24, 2008, 17:42 »
Was bedeutet das ganze Spuk jetzt,  im Klartext?

Kriegen wir Typ1'er die Analoga's?

Steht das ganze noch im Jenseits?
Der eine sagt so die andere wieder rum ganz anders.

Ah,  ich bleim bei meinem L.M.a.A.  Prinzip ( hab ja vorrat eingebunkert)

Als ob in Deutschland kein anderes Problem mehr gebe, hat mann es zur Thema gemacht.
Mann sollte die Spar Heinis wirklich fristlos Kündigen und einen sich von Thema befaßten Leute hinsetzen lassen.
Es gibt genug anderes da wo mann Sparen könnte.


Das ganze macht einen wirklich fertig.

Gruß

Ufuk

Offline Andreas H.

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #49 am: Februar 24, 2008, 19:03 »
Hallo Insulinabhängige ,
ich denke man darf sich nicht verrückt machen lassen !
Letztendlich will man bei den Pharmafirmen wohl ein wenig Druck machen um den Kram billiger zu machen - In meinen Augen durchaus legitim !                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Man ( die Gesundheitspolitik) benutzt die Betroffenen  halt als "Geiseln" : die sollen sich mal aufregen , Resolutionen scheiben , im Internet viel Radau machen usw. . Das ist nicht so schön , aber Nerven behalten  :ja:
Wenn ich mir zum Beispiel ansehe das 1 Stahlkatheter die Krankenkasse soviel kostet wie 40 (!) Einwegspritzen , denke ich da kann man auch noch etwas "runterschrauben" ohne das Medtronic ( oder ein anderer Hersteller ) in Konkurs geht . Gleiches gilt für Analoga und anderes Zubehör - die BZ - Teststeifen sind merkwürdigerweise preislich bei allen Herstellern identisch  :moser:!
Für die Pharmafirmen ist ein junger Typ1 - Diabetiker ein echter Glücksfall - ein Leben lang abhängig :ja: . Warum soll man  da in der Politik nicht mal Druck machen um die Gewinne der Pharmaindustrie etwas im Rahmen zu halten ?
Viele Grüsse , und meinen Beitrag nicht falsch verstehen 
Andreas