Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30239 mal)

Offline diotmari

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #20 am: Februar 14, 2008, 13:39 »
DM2er haben sich das auch nicht ausgesucht. Ich kenne jedenfalls keinen der gesagt hat "Hmm, heute ist das Wetter mies, in der Glotze läuft auch nix gescheites, da könnte ich eigentlich mal Diabetiker werden..."

 :lachen: :lachen: :lachen:
so ist mir das damals aber vorgekommen, nur das ich das nicht war, sondern mein Doc......
"....da könnte ich eigentlich den mal zum Diabetiker machen..."

Viele Grüße
Dietmar
Mitnichten hat Gott sich schweigend zurückgezogen oder ist gar tot!
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DF

Offline Alf

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #21 am: Februar 14, 2008, 13:42 »
Tja auch Docs haben manchmal Langeweile... ;D
Und wie heisst es so schön: So gesund kann man gar nicht sein, dass man zum Arzt gehen kann... ;)
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Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #22 am: Februar 15, 2008, 03:21 »
Tja auch Docs haben manchmal Langeweile... ;D
Und wie heisst es so schön: So gesund kann man gar nicht sein, dass man zum Arzt gehen kann... ;)

Und bei Ärzten heißt es "es gibt keine gesunden über 60-jährigen, nur schlechte Diagnostiker" ;D
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Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #23 am: Februar 22, 2008, 17:27 »
Heute wurde entschieden und die Analoga sind zu dem Preis nicht mehr Erstattungsfähig.

http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/223/

Edit:
Es gibt allerdings Ausnahmen, zu lesen im Artikel oder unten in Jörgs Post.
« Letzte Änderung: Februar 22, 2008, 23:16 von brain »

Offline tobgrob

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #24 am: Februar 22, 2008, 18:30 »
Und ich habe gerade erst Analoga bekommen.

So langsam könnte ich mich in den Dingens beißen, weil ich zum Anfang meiner Berufstätigkeit nicht in die private Kasse gegangen bin. Wollte halt solidarisch sein. Habe nun mehr als 20 Jahre Höchstbeiträge in die GKV bezahlt (als Single immer freiwillig versichert) und nun wird mir, wenn ich mal was brauche, eine moderne Behandlung verweigert.

Zitat
Deshalb musste der G-BA im Interesse von vielen Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen und Beitragszahlern eine Entscheidung treffen, die ungerechtfertigte Mehrkosten vermeidet und zugleich für die Patientinnen und Patienten die optimale Versorgung gewährleistet

Wenn sich die Jungs und Mädels vom G-BA sorgen um die Finanzierbarkeit machen, dann wäre der Wegfall er USt auf Medikamente ein Weg.
<Ironie>
Dann fielen gleich 19 % der Kosten weg. Aber halt, dann müssten die Versicherten ja nicht mehr per Steuer das Staassäckel füllen. Na klar, der reduzierte MwSt Satz auf Tiernahrung macht mehr Sinn.
</Ironie>
Da die Abgeordneten aber privat versichert sind, macht das für die, die das beschließen, keinen Unterschied.

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #25 am: Februar 22, 2008, 19:27 »
Heute wurde entschieden und die Analoga sind zu dem Preis nicht mehr Erstattungsfähig.

http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/223/

Entschuldige bitte, aber deine Auslegung diese Pressemitteilung ist lückenhaft. Ich zitiere mal:

Zitat
In begründeten Ausnahmen können durch den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga allerdings weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden, etwa wenn Patientinnen oder Patienten allergisch auf Humaninsulin reagieren oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen.
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Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #26 am: Februar 22, 2008, 19:31 »
Entschuldige das ich jetzt nicht jede mögliche Ausnahmeregelung aufgeführt habe, deswegen habe ich ja auch den Artikel verlinkt.

Edit: Um es noch weiter zu berichtigen, das ganze ist auch noch nicht rechtskräftig.

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #27 am: Februar 23, 2008, 12:50 »
oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen.

Also eine Sache verstehe ich da nicht: heißt das man muß Humaninsulin in jedem Fall erstmal testen oder wie?! Das hätte ja spätestens bei Pumpenträgern wegen der schlechten Einstellbarkeit so einen Hauch von Harakiri!

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #28 am: Februar 23, 2008, 12:59 »
Ich würde den Satz

Zitat
eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt

so interpretieren, dass man nur nachweisen muss das es früher mit Humaninsulin eben nicht geklappt hat. Inwiefern man das wie nachweisen kann, keine Ahnung. Und was es wirklich bedeutet weiß wohl auch noch keiner. Das ganze muss wohl erstmal rechtskräftig werden und dann muss man mal weiter sehen was wie geht und was nicht.
Ich hoffe die Diabetologen wissen da recht schnell bescheid und können entsprechend helfen.

Offline Oggy

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #29 am: Februar 23, 2008, 15:46 »
..., dass man nur nachweisen muss das es früher mit Humaninsulin eben nicht geklappt hat. Inwiefern man das wie nachweisen kann, keine Ahnung. Und was es wirklich bedeutet weiß wohl auch noch keiner.

also bei mir war das so - oder ist es so:
Mit Humaninsulin lag mein 1c weit jenseits der 6,5 , und ich hatte mit ziemlichen Hypos zu kämpfen - jetzt ist er bei 5,4 - und das Hypofrei - wenn das kein Nachweis ist weiß ich auch nicht...
Bei DM Feststellung wurde ich erst mit Actrapid und Protaphane versorgt - jetzt NovoRapid oder Actrapid und Levemir - nach Rücksprache mit meiner KK ist die Weiterversorgung in JEDEM Fall kein Problem - die laufend besseren Werte sind ja vorliegend.

Gruß
« Letzte Änderung: Februar 23, 2008, 17:01 von Oggy »
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9



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