Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30211 mal)

Offline Joa

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #50 am: Februar 24, 2008, 19:06 »
So ist beispielsweise "Insuman Infusat" in Fertigpatronen sogar geringfügig teurer
als  das kw Analogon "Apidra" desselben Herstellers (4,77/ml versus  4,61 €/ml).

Besser ist der Preisvergleich für die 3x10ml Durchstechflasche Insuman Infusat mit dem 5 x 10 ml Gebinde.
Bei der Fertigpatrone, direkte Verwendung in der Spirit, könnte sonst die Idee aufkommen, vom Insulinpreis die Kosten für 5 Insulinreservoire abzuziehen.
Da sieht es dann so aus:

Insuman Infusat                  1 ml = 3,99 €
Apidra/Humalog/NovoRapid    1 ml = 4,06 €

Was dann für das Infusat einen schlappen Preisvorteil von max. 3,72 € auf 50 ml ergibt.

Gruß
Joa
Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #51 am: Februar 24, 2008, 19:10 »
Man könnte ja jetzt behaupten das damit das Analoga teurer ist, wenn auch nur minimal.

Ich würde jetzt einfach mal abwarten was passiert. Die Kassen reden/verhandeln wohl schon mit den Pharmas und ich hoffe es gibt da eine passende Lösung bevor das alles rechtskräftig wird.

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #52 am: Februar 24, 2008, 21:26 »
Wenn ich mir zum Beispiel ansehe das 1 Stahlkatheter die Krankenkasse soviel kostet wie 40 (!) Einwegspritzen , denke ich da kann man auch noch etwas "runterschrauben"

Das siehst du falsch. Einwegspritzen sind deshalb billiger, weil sie in wesentlich größeren Sückzahlen hergetsellt und vertrieben werden können. Man muß dabei auch schon ein bißchen die Relationen im Auge behalten.
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Offline Andreas H.

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #53 am: Februar 24, 2008, 22:19 »
Hallo Jörg ,
 mir geht es um die Relation  1:40 , 10 Katheter kostet 100€ - 100 Spritzen kosten 25€ , das ist schon happig und mit Sicherheit stark übertrieben . Das eine Spritze kein Katheter ist und da in anderen Stückzahlen gefertigt wird  ist mir schon klar . Der Umsatz mit Pumpenzubehör nimmt seit Jahren enorm zu , da kann man doch schon mal billiger werden  - ökonomische Produktion wird in der Pharmaindustrie kein Fremdwort sein . Auch die Pumpenpreise gleichen sich und die mangelnde Konkurenz bei BZ - Teststäbchen nerft , da wird bei der Preisgestaltung voneinander abgeschrieben......


Viele Grüsse
Andreas

Offline Richard

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #54 am: Februar 24, 2008, 22:40 »
Produktionskosten und Gewinnmarge ist die eine Sache, was ist mit den Kosten für das Zulassungsverfahren und die Entwicklung / Forschung

Will damit sagen das die Einwegspritze keine neue Technik ist und keine Entwicklungskosten mehr verursacht, Katheter sind "relativ" neu bzw. werden immer weiter/neu Entwickelt. Ähnlich schaut es bei den Teststreifen aus.

Klar sind die Preise in Deutschland zuhoch, besonders wenn man mal die Preise mit denen unserer Nachbaren im Westen verkleicht (zumindest bei Insulin).
Richard

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Offline johann

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #55 am: Februar 25, 2008, 10:44 »
@Joa

Zitat
Was dann für das Infusat einen schlappen Preisvorteil von max. 3,72 € auf 50 ml ergibt.
und nach A.R. weniger als 2 %.
Die ökonomische Rechtfertigung geht aber von etwa 30 % Preisdifferenz aus ;)
Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline Llarian

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #56 am: Februar 25, 2008, 12:07 »
Warum soll man  da in der Politik nicht mal Druck machen um die Gewinne der Pharmaindustrie etwas im Rahmen zu halten ?
Ich würde dem Argument zustimmen, wenn
  • es um Autos oder Gebrauchsgegenstände gehen würde, aber nicht bei überlebensnotwendigen Medikamenten.
    Bei der Aktion um die Analoga für Typ2er 2006 wurden bereits Patienten auf Humaninsulin umgestellt, weil die Kassen die Rabattverträge zurückgehalten haben. Es wurden also potentielle Gesundheitsschäden und zusätzliche Kosten durch die Umstellungen billigend in Kauf genommen.
  • wahrheitsgemäß argumentiert würde. Wenn man gesagt hätte: die Analoga sind zu teuer, Ihr macht sie jetzt billiger, sonst gibts die nur noch auf Privatrezept"... okay. Aber hinzugehen und mit fetten Lügen rumzuwerfen, das nichteinmal ansatzweise zu verstecken und wissenschaftliche Forschung ad absurdum zu führen, ist erstens unmoralisch und hat zweitens der Politik den Weg geebnet, auch weiterhin mit Lügen politische Entscheidungen z rechtfertigen. 
Eine Professorin an der Uni, die nicht für ihre Sensibilität bekannt war, hat mal auf ein allgemeines Stöhnen geantwortet "jammern sie nicht, denken sie daran, sie sind freiwillig hier"... tja, wir haben diese Regierung gewählt, der diese Form von "Ethik" ein probates Mittel ist.

Es hat aber sehr schön gezeigt, wie weit es her ist mit der "Unabhängigkeit" von Instituten und öffentlich-rechtlichen fernsehsendern in Deutschland. George Orwell war nichts dagegen.

Grüße
Anja

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #57 am: Februar 25, 2008, 12:17 »
Seh ich auch so.
Wenn man die Preise drücken will ist das ja okay, aber nicht auf dem Rücken von unschuldigen Patienten!

Wo du gerade das Fernsehen ansprichst, hat eigentlich jemand irgendwo in der Presse etwas darüber gehört? Irgendwo gab es einen Link zu N-TV, aber das war auch alles was ich davon in der Presse mitbekommen habe. Oder kommt das vielleicht erst wenn die Sache rechtskräftig wird? Oder wird es von den öffentlich-rechtlichen Sender einfach unterschlagen?

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #58 am: Februar 25, 2008, 12:47 »
Aber hinzugehen und mit fetten Lügen rumzuwerfen, das nichteinmal ansatzweise zu verstecken und wissenschaftliche Forschung ad absurdum zu führen, ist erstens unmoralisch und hat zweitens der Politik den Weg geebnet, auch weiterhin mit Lügen politische Entscheidungen z rechtfertigen. 

Auch wenn ich dir völlig zustimme, habe ich dennoch mal einen Einwand: das hat den Weg keineswegs geebnet. Tatsächlich ist das schon seit vielen Jahren der übliche Modus operandi! Aktuelle Paradebeispiele sind die grassierende Privatisierung öffentlichen Eigentums nicht nur entgegen des Mehrheitswillen der Bevölkerung, sondern auch - wie kürzlich im Falle der Bahn geschehen - gegen die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Oder nehmen wir die gesetzliche Rente, die seit Jahren durch Medienkampagnen sturmreif geschossen wird. Es betrifft so ziemlich alle Bereiche der Politik. Albrecht Müller hat hier http://www.nachdenkseiten.de/ eine gute erste Anlaufstelle geschaffen, wo man sich weitergehend informieren kann. Aber es gibt auch andere gute Seiten.   

Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #59 am: Februar 25, 2008, 13:41 »
Hat mal Jemand direkt bei z.B. Lilly angerufen und nachgefragt? Wollt ich nur mal fragen...