Autor Thema: Lohnsteuerausgleich / Österreich  (Gelesen 3220 mal)

Offline manwe

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 413
  • Country: at
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pen
Lohnsteuerausgleich / Österreich
« am: November 05, 2007, 12:00 »
Frage an meine Landsleute:

Kann man beim Lohnsteuerausgleich den pauschalen Freibetrag für Zuckerkrankheit geltend machen, auch wenn keine Behinderung beantragt wird?

Hat da jemand Erfahrung von Euch?

LG
Charly
DM1 seit 04/2006, ICT (Levemir/NovoRapid), FreeStyle Libre

Offline Angela

  • Global Moderator
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 6660
  • Country: at
  • jedem das seine, mir am meisten!
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pen
Re: Lohnsteuerausgleich / Österreich
« Antwort #1 am: November 05, 2007, 12:50 »
 :gruebeln: Also ich hab ja die Behinderung beantragt und eine Kopie ans Finanzamt geschickt. Aber es geht anders auch, aber das weiß Martin. Ich sag ihm er soll dir antworten. Man kann direkt beim FA auch was beantragen.
Oder weiß Ludwig Bescheid?
**************
 :unschuldig: LGAngela :unschuldig:

Offline Susanne

  • Alpha-Team
  • Sr. Member
  • *
  • Beiträge: 323
  • Country: at
  • Ärztin für Allgemeinmedizin in Wien
    • das Blog der Zuckertante
  • Diabetestyp: ---
  • Therapie: ---
Re: Lohnsteuerausgleich / Österreich
« Antwort #2 am: November 06, 2007, 12:31 »
Hallo,

Ja kann man - einfach den behandelnden Arzt;) um eine formlose Bestätigugn bitte und die dem FA vorlegen, am besten zusammen mit dem Jahresausgleich

Susanne
Die Zuckertante grüßt und wünscht allzeit gute Werte!
http://blog.zuckertante.at

Offline Martin3712

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 101
Re: Lohnsteuerausgleich / Österreich
« Antwort #3 am: November 09, 2007, 21:01 »
Ich weiß es nicht genau, aber früher hat eine "reine ärztliche Bestätigung" NICHT gereicht. Man mußte sich die "Minderung der Erwerbstätigkeit" von einem "Amtsarzt" (war früher das Problem mit dem Führerschein) bestätigen lassen. Doch unsere Bundesregierung hat diese Bestimmung geändert und verlangt heute soweit ich es weiß, die Bestätigung vom Bundessozialamt bzw. bei einer Minderung unter 25% den Ablehnungsbescheid, weil darin der genaue Prozentsatz der Minderung stehen muß.

Aber ganz genau weiß ich es nicht und daher empfehle ich eine Literatur unter  :gruebeln: https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/stb_D_17.1.07_web.pdf
==> i hope it could help

Mit ganz lieben Grüßen

Martin
mfg Martin
(martin3712)

"Wir kommen aus dem Nichts - wir gehen ins Nichts.
 Was haben wir zu verlieren?                      Nichts!"