hi:)
ich zitiere mal:
"das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmässig, aber kostengünstiger zu erreichen."
dem folgenden (gilt nicht für satz) messe ich ebenso dieselbe Bedeutung wie der Wettervorhersage auf 7 Tage der Regionalpresse zu.
Dingo fliegt schon alleine mit obigem Punkt raus und bekommt weiter Aspart (oder, was auch immer er (und seine Mediziner) für klug halten).
Hier geht es um Politik, dem behandelden Arzt muss man allerdings was anderes verkaufen.
Ich habe da ein schönes Protokoll über 3,5 Monate, wo der "Unsinn" mit nicht-gepanschtem Altinsulin versucht wurde. Ergebnis war andauernd zwischenfuttern.
Weder gewollt noch situationsbezogen....einfach nur notwendig wegen Altinsulin. Selbst nen dicken Richter beim Sozialgericht blase ich damit im Zweifel weg!
Die Pharmas werden bei 1-er genauso handeln (die schlucken einen Teil), Betroffene sollten aber auch den anderen Teil des SGB zur "gesunden Lebensführung")
beachten. Sollte dem nicht so sein, bin ich einer der Ersten, die meckern (Gleichbehandlungsgrundsatz!)
> bedeuten, daß Medikamente, die mit Rabattverträgen Preisegestaltet sind
>
> ***** Zuzahlungsbefreit sind ********
>
>
> Kann mir das jemand bestätigen, oder weis da jemand was darüber ??
nach grober Einschätzung nein, zuzahlungsbefreit bedeutet 100% selber zahlen! Verschreibungspflichtig sind die Dinger auch noch. Sie rieseln halt nur beim Arzt
nicht in die Regress-/Budgetsumme. Es mag aber auch sein, dass wir Zuzahlung und Eigenbeteiligung etwas vermischen!
mfG
Dingo1
ps: möge der Vorsitzende nie in meinen Einflussbereich fallen. Der wird sich die Hölle herbeisehenen. Die Reduzierung auf die Stoffwechsellage ist imho
der Gipfel der Unverschämtheit und ein immenser Beweis der Inkompetenz der entscheidenden Personen!