Autor Thema: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig  (Gelesen 6723 mal)

Offline cat

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Hallo!

Gerade entdeckt:
„Die Wirkstoffe Insulin Aspart, Insulin Glulisin und Insulin Lispro sind zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamen Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen.“
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/454/

Das ganze tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Weiß jemand wann das nächste Update vom Bundesanzeiger fällig wird oder ob das schon längst veröffentlicht ist?

Als es damals um die Typ-2 Diabetiker ging, haben die Krankenkassen ja reagiert und Rabattverträge geschlossen. Weiß noch jemand wie lange das gedauert hat, bis die Rabattverträge unter Dach und Fach waren?

Viele Grüße

Offline Andi

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #1 am: August 02, 2007, 18:31 »
Weiß noch jemand wie lange das gedauert hat, bis die Rabattverträge unter Dach und Fach waren?

Bei meiner "SBK" hat es recht lange gedauert. IMHO knapp drei Monate.
Ich würde aber behaupten, das sich hier nur wieder ein neuer Anlauf auftut.
Bestehende Verträge müssten unberührt bleiben.
Wenn also ein Rabatt ausgehandelt wurde, dann müsste der auch für DM1 Gültigkeit haben?!
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FSL3 ---> JugGluco ---> xDrip ---{
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Offline unknown

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #2 am: August 02, 2007, 19:58 »
cool, das bedeutet jetzt das alle Pumpenträger/inen auf Insuman Infusat umgestellt werden, da das das einzige für Pumpen freigegebene Humaninsulin ist.

Grüßle

Norbert


Offline Attu

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #3 am: August 03, 2007, 21:53 »
Dazu noch ein ganz anderes Thema:

Wenn Rabattverträge ausgehandelt werden, würde das nach meinem Wissen
(hab ich irgendwo in einer KK-Zeitschrift gelesen)
bedeuten, daß Medikamente, die mit Rabattverträgen Preisegestaltet sind

*****  Zuzahlungsbefreit sind ********


Kann mir das jemand bestätigen, oder weis da jemand was darüber ?????
eventuell einen Quellennachweis ????
 

*******
Liebe Grüße aus dem Allgäu
Peter
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dingo1

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #4 am: August 04, 2007, 20:55 »
hi:)

ich zitiere mal:

"das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmässig, aber kostengünstiger zu erreichen."

dem folgenden (gilt nicht für satz) messe ich ebenso dieselbe Bedeutung wie der Wettervorhersage auf 7 Tage der Regionalpresse zu.

Dingo fliegt schon alleine mit obigem Punkt raus und bekommt weiter Aspart (oder, was auch immer er (und seine Mediziner) für klug halten).

Hier geht es um Politik, dem behandelden Arzt muss man allerdings was anderes verkaufen.

Ich habe da ein schönes Protokoll über 3,5 Monate, wo der "Unsinn" mit nicht-gepanschtem Altinsulin versucht wurde. Ergebnis war andauernd zwischenfuttern.
Weder gewollt noch situationsbezogen....einfach nur notwendig wegen Altinsulin. Selbst nen dicken Richter beim Sozialgericht blase ich damit im Zweifel weg!

Die Pharmas werden bei 1-er genauso handeln (die schlucken einen Teil), Betroffene sollten aber auch den anderen Teil des SGB zur "gesunden Lebensführung")
beachten. Sollte dem nicht so sein, bin ich einer der Ersten, die meckern (Gleichbehandlungsgrundsatz!)

> bedeuten, daß Medikamente, die mit Rabattverträgen Preisegestaltet sind
>
> *****  Zuzahlungsbefreit sind ********
>
>
> Kann mir das jemand bestätigen, oder weis da jemand was darüber ??

nach grober Einschätzung nein, zuzahlungsbefreit bedeutet 100% selber zahlen! Verschreibungspflichtig sind die Dinger auch noch. Sie rieseln halt nur beim Arzt
nicht in die Regress-/Budgetsumme. Es mag aber auch sein, dass wir Zuzahlung und Eigenbeteiligung etwas vermischen!

mfG
Dingo1
ps: möge der Vorsitzende nie in meinen Einflussbereich fallen. Der wird sich die Hölle herbeisehenen. Die Reduzierung auf die Stoffwechsellage ist imho
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Offline Basalrate

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #5 am: August 05, 2007, 10:02 »
Hallo,

sehe das so wie Dingo, ich bin eigentlich glücklich darüber, das solche Experimente mit Humaninsulin bei mir noch nicht probiert wurden und ich immer noch schön das Analoginsulin Novo Rapid habe. Allerdings kenne ich einen Fall, mein Kollege Typ2 bisher mit Analoginsulin unterwegs wurde kostenintensiv im KH umgestellt, weil eben Typ2.. keiner redet über die Kosten die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen??? Naja eben ne andere Kostenstelle???
Klar ist allerdings auch, dass sich Pharmaunternehmen dumm und dämlich verdienen, denke da nur an die Zubehörpreise..
Vielleicht ist dies der einzige Weg, den Preis zu senken... sozusagen den Rabatt zu erpressen..

BG

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Offline LordBritish

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #6 am: August 05, 2007, 10:07 »

Allerdings kenne ich einen Fall, mein Kollege Typ2 bisher mit Analoginsulin unterwegs wurde kostenintensiv im KH umgestellt, weil eben Typ2.. keiner redet über die Kosten die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen??? Naja eben ne andere Kostenstelle???


Die denken wahrscheinlich sehr laaaaaangfristig, wobei man vermutlich eine ziemlich lange Zeit die Differenz (Human/Analog) durch die Kosten der Umstellung decken kann.


Klar ist allerdings auch, dass sich Pharmaunternehmen dumm und dämlich verdienen, denke da nur an die Zubehörpreise..
Vielleicht ist dies der einzige Weg, den Preis zu senken... sozusagen den Rabatt zu erpressen..


Nur zu welchen Preis, es kann doch nicht aungehen das man das auf den Rücken der Betroffenen austrägt oder :kratz:


Viele Grüße

Markus

Offline Matthias Widner

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #7 am: August 09, 2007, 10:26 »
Also ich lass mich nicht umstellen. Es ist ja möglich bei Analoga zu bleiben, wenn der Arzt bestätigt, dass eine Umstellung auf Humaninsulin medizinische negative Konsequenzen hätte. Dazu hab ich auch ein Artikel, der zwar für Typ-2 geschrieben wurde, aber im Prinzip ist das ja analog (Wortwitz ;)

http://www.diabetesindex.de/diabetesinfo.d/k_/s_DiabetesInfo/Juristische_Probleme_in_der_Umsetzung_der_Insulinumstellung.html

Zu der Frage, ob mit Rabattverträgen wieder die Erstattungsfähigkeit kommt, ja. Im Bericht steht drin, dass der Preisunterschied der eigentliche Grund war/ist. Wenn der Preis gleich ist, ist Analoga wieder erstattungsfähig.
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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #8 am: August 22, 2007, 14:09 »
Als es um die die Analoginsuline beim Typ 2 ging, war das ein Tohuwabohu. Soweit ich recherchiert hatte, lagen die Rabattverträge bei der AOK z.B. lange schon vor und trotzdem wurden die Ärzte nicht informiert.
Meine Diabetologin hatte zu der Zeit Abendsprechstunden eingerichtet (bis 22 Uhr!!), um die Flut der umzustellenden Patienten bewältigen zu können. Als alle umgestellt waren, kam die AOK mit der großzügigen Information über die Rabattverträge raus. Und es begann die Zurückumstellung partiell.
Ich hoffe, das bleibt Euch erspart.

Offline Matthias Widner

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Re: IQWiG: schnelle Analoga für Typ-1er nicht mehr verordnungsfähig
« Antwort #9 am: August 23, 2007, 09:07 »
Das ist natürlich mies zu warten, bis alle umgestellt sind und dann die Rabattverträge rauszurücken... ;)
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