Autor Thema: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?  (Gelesen 15470 mal)

Schnurble

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #10 am: Oktober 18, 2006, 10:24 »


Na ja, laut Sawicki ist Human ja auch nicht anders als Analog, und es gibt leider viel zuviele Diabetiker, die machen und wissen nur, was der Arzt ihnen sagt, und machen sich nicht selber schlau.
Wenn denen der Arzt dann bei der Umstellung nicht sagt "Hey, es könnte zu vermehrten Hypos kommen, seien Sie vorsichtig, wenn Sie Auto fahren", dann würden die das auch nicht beachten, und wenn dann die Hypo beim Fahren kommt, fallen sie aus allen Wolken.

Brrrr.... und wer hat denen mal irgendwann enen Führerschein gegeben? Mal ernsthaft... ein Mensch, der einen insulinpflichtigen DM hat und nicht weiß, daß er im Zustand einer Hypo am Steuer eine tödliche Gefahr darstellen kann, dem sollte man ganz bestimmt keinen Führerschein anvertrauen, weil er dann garantiert auch andere Dummheiten macht.

Grüße
Anja


Nein, so war das nicht gemeint. Ich denke mal die Mehrzahl der insulinpflichtigen DMler (so ziemlich alle Typ2 und auch manche Typ1er) hat erst den Führerschein gemacht, und danach erst irgendwann das Spritzen angefangen. Und wer geht schon zur Fühererscheinstelle, wenn er Diabetes kriegt, und fragt ob er denn jetzt seinen Führerschein abgeben und nochmal machen soll?

Abgesehen davon ist es eine Sache, zu wissen, dass eine Hypo am Steuer gefährlich ist, aber eine andere, zu wissen, dass man vermehrt mit Hypos rechnen muss, vor allen wenn es heisst, das Insulin ist nicht anders - und deshalb sollen die Ärzte eben den Patienten klarmachen, dass Human doch anders wirkt als Humalog, auch wenn Sawicki was anderes behauptet.

Sicher wäre es besser, wenn man sich selber schlau macht, aber solche Leute, die sich z.B. hier im Forum treffen, sind leider in der Minderzahl. Viele DMler betrachten ihren Arzt als einzige Informationsquelle, und was der ihnen nicht sagt, fragen die noch nichtmal nach. Was keine Entschuldigung für solches Verhalten sein soll, aber es ist traurige Realität.

Also ich finde auch nicht, dass der Arzt dafür haften soll, wenn es einen Unfall gibt, weil er zuwenig aufgeklärt hat. Aber er sollte auf die Hypogefahren auf jeden Fall hinweisen müssen.

LG,
Anja

Offline LordBritish

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #11 am: Oktober 18, 2006, 10:45 »

 und fragt ob er denn jetzt seinen Führerschein abgeben und nochmal machen soll?


Das muss man bis jetzt auch nicht, soweit mir das bekannt ist.
Wenn man vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis Diabetes hat muss dieser wahrheitsgemäß angegeben werden.
Bekommt man ihn später muss man diesen nicht nachmelden, sehr wohl sollte man aber im eigenen und im Interesse der
anderen Menschen entsprechend handeln und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Den Führerschein neu machen wäre doch auch schwachsinnig, was ändert der Diabetes an den Fahrkünsten  :kratz:
Vielmehr wäre hier dann die Prozedur mit Augenärtzliche  Bescheinigungen und Gutachten zur Fahrtüchtigkeit erforderlich.

Offline chippy_2001

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #12 am: Oktober 18, 2006, 12:35 »

Deswegen finde ich es schon bemerkenswert, daß gerade jetzt darauf hingewiesen wird. Mir sind jedenfalls keine solchen öffentlichen Statements bekannt, wenn es um die Umstellung von Insulin A auf Insulin B allgemein, bzw. Umstellung von Pen auf Pumpe geht. Diese Zeiträume sind aber ebenso sensibel wie von Analogon auf Human.

Mir wurde bei der Umstellung von Pen auf Pumpe gesagt, ich solle einige Zeit nicht Auto fahren wegen der erhöhten Hypogefahr.

Leider bin ich gestern nicht mehr zum Posten der Punkte aus dem Diabetes-Journal gekommen, hoffe es klappt heute Abend.

chippy

Offline Corinna

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #13 am: Oktober 18, 2006, 13:19 »

Wenn man vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis Diabetes hat muss dieser wahrheitsgemäß angegeben werden.


Nein, das ist so nicht richtig. Man muss ihn nicht angeben. Man kann. Hatten dazu auch schon mal eine Diskussion, aber suche grad noch einen link, der meine behauptung unterstützt:

http://www.accu-chek.de/teens/de/content/alltag/auto/outen.html

und noch mal den link zur diskussion hier im forum:
http://www.forum.diabetesinfo.de/forum/index.php/topic,2478.0.html

Lg, Corinna
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Offline chippy_2001

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #14 am: Oktober 19, 2006, 07:34 »
Hallo,

jetzt ein paar juristische Fakten:

Gemäß Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (siehe Punkt 5 "Zuckerkrankheit") ist bei Diabetikern mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen die Eignung oder bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben.
Bei erstmaliger Stoffwechselentgleisung oder oder neuer Einstellung ist die Eignung erst nach Einstellung gegeben. In den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung heißt es: "Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer überhaupt neu eingestellt wird, ist so lange nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist."

Ergo muss der Diabetiker im Zweifelsfall beweisen, dass nach der Umstellung keine Stoffwechselentgleisungen drohen. Dies ist logischerweise nur möglich durch Beobachtung der eigenen BZ-Werte. So lange man durch Beobachtungen nicht beweisen kann, dass keine Stoffwechselentgleisungen drohen, darf man also nicht fahren.

Bin zwar selbst kein Jurist, habe aber einige Erfahrung mit diesem Gewerbe. Man darf hier nicht mit "gesundem Menschenverstand" rangehen, denn der hat oftmals nichts mit der Logik der Juristen zu tun. Problem ist einfach, dass in der Allgemeinheit (also auch bei den für den Führerschein zuständigen Landratsämtern und Gerichten) so gut wie nichts über Diabetes bekannt ist und dort im Zweifelsfall für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr und gegen den Diabetiker entschieden wird. Leider strotzen auch die Gutachter, die ggf. die Eignung zum Führen von Kfz bescheinigen sollen, nicht unbedingt mit Fachwissen. Mir ist ein Gutachter bekannt, dessen Wissen über Diabetes auf einen Bierdeckel passt. Dennoch ist er offizieller Gutachter und darf entscheiden. :mauer:

Letztlich muss jeder selbst entscheiden, wie er mit dem Thema umgeht. Man sollte aber bedenken, dass Auflagen nach Auffälligkeit wg. Diabetes oder sogar der Entzug des Führerscheins sehr schwerwiegende Folgen haben. Wie sehr man den Lappen braucht merkt man erst dann, wenn er weg ist.

Gruß

chippy

Offline Joerg Moeller

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #15 am: Oktober 19, 2006, 11:20 »

Ergo muss der Diabetiker im Zweifelsfall beweisen, dass nach der Umstellung keine Stoffwechselentgleisungen drohen.


Ich glaube du übersiehst dabei den Grundsatz "In dubio pro reo".
Ich muß nicht beweisen, daß mein Stoffwechsel zu einem bestimmten Zeitpunkt stabil war; 'die' müssen beweisen, daß er es nicht war. Aber für mich gilt natürlich auch: ich bin kein Jurist (und die denken wirklich nicht immer mit gesundem Menschenverstand)
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Offline cweyand83

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #16 am: Oktober 19, 2006, 11:29 »
Dr. Teupe hatte beim Treffen davon erzählt, dass dieses Jahr unverhältnismäßig viel Diabetiker ihren Führerschein verloren haben - der bestellte Gutachter ist ja nicht mehr der behandelnde Arzt, denn der könnte sich ja für den Patienten einsetzen wollen  :knuddel:

Und wenn der Gutachter hört: Diabetiker -> Therapie umgestellt -> möglicher Unterzucker.. dann ist der Führerschein ganz schnell weg!
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Offline chippy_2001

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #17 am: Oktober 19, 2006, 12:50 »


Ergo muss der Diabetiker im Zweifelsfall beweisen, dass nach der Umstellung keine Stoffwechselentgleisungen drohen.


Ich glaube du übersiehst dabei den Grundsatz "In dubio pro reo".
Ich muß nicht beweisen, daß mein Stoffwechsel zu einem bestimmten Zeitpunkt stabil war; 'die' müssen beweisen, daß er es nicht war. Aber für mich gilt natürlich auch: ich bin kein Jurist (und die denken wirklich nicht immer mit gesundem Menschenverstand)

Lieber Jörg,

gilt leider nicht immer. Mir wurde erklärt, dass die Behörden zunächst einmal davon ausgehen, dass ein insulinpflichtiger Diabetiker nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und eben durch ein Gutachten das Gegenteil bewiesen werden muss. In dubio pro reo greift hier leider nicht.

Es geht ja auch um das Risiko, den Führerschein vollständig zu verlieren. Je nach Bundesland ist man verpflichtet, auf die Frage nach einem Diabetes bei der Beantragung des Führerscheins wahrheitsgemäß zu antworten. Wenn man dies nicht tut und es kommt später mal raus, kann die Behörde die "Lüge" im Antrag als Grund dafür nehmen, grundsätzlich an den Aussagen des Diabetikers zu zweifeln und ihm die Eignung zum Führen von Kfz abzusprechen. (Im Diabetes Journal war vor ein paar Monaten mal ein interessanter Artikel von Rechtsanwalt Ebert zu diesem Thema.)

Ich musste selbst mal ein Gutachten beibringen und Du kannst mir glauben, dass ich gottfroh war, als die Behörde mir die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Basis dieses Gutachtens bescheinigt hat. Ich will nicht dran denken, was ich ohne den Lappen machen würde. Und meine Diabetes Einstellung ist nicht schlecht.

chippy

Offline Joerg Moeller

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #18 am: Oktober 19, 2006, 13:11 »
Wie schon erwähnt: Juristen denken anders, und mit Logik und gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun :knatschig:
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Offline LordBritish

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #19 am: Oktober 19, 2006, 16:11 »

Wie schon erwähnt: Juristen denken anders, und mit Logik und gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun :knatschig:


Ja müssen sie ja zwangsläufig, da die Gesetze auch öfters unlogisch sind :zwinker: