Hallo zusammen,
ich würde sagen, es ist Aufgabe der Eltern, überhaupt erstmal über eine Krankheit (egal welche) zu informieren. Und was dann bei besonderen Situationen zu machen oder zu beachten ist (also z.B. beim Klassenausflug damit rechnen, daß viel Aktivität ein Problem bewirken kann, daß sich durch Schwäche, Desorientiertheit, Schwitzen etc äußern und mit etwas Süßem gelöst werden kann). Ich gebe Wolfgang Recht, seine Aufgabe ist es nicht, sich vorab über alle möglichen Krankheiten zu informieren, wenn aber ein Kind mit Krankheiten kommt, vielleicht auch abhängig davon, inwieweit die Eltern einen kompetenten Eindruck vermitteln, sich auch ein wenig weiter zu informieren. Also dann informieren (lassen), wenn der Bedarf da ist und das in einem praktikablen und sinnvollen Umfang.
Die Sache mit der Verantwortung... naja... die Eltern geben ihr Kind in die Obhut des Lehrers und der Schule. Wir durften früher aufgrund dieser Aufsichtspflicht auch als Nichtvolljährige nicht das Schulgelände "mal so" verlassen. Die Eltern können in dieser Zeit ihrer Verantwortung nicht nachkommen und das Kind ist gerade durch die Situation vielleicht nicht in der Lage, eigenständig sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Natürlich kann ein Lehrer nicht die Aufgaben eines Notarztes übernehmen, aber er sollte den Punkt erkennen können, wann einer nötig ist und worauf er diesen hinweisen muß.
Ich weiß nicht, wie das aktuell in den USA gehandhabt wird, ich kenne nur Berichte von früher, wo ein Schüler eine Sondergenehmigung brauchte, um aufs Klo zu gehen oder erst zur Schulkrankenschwester mußte, um im Verdachtsfall seinen BZ dort selbst zu messen (und dabei noch Strecken zurücklegen muß, di evtl eine Hypo erst so richtig heftig werden lassen... vor allem, wenn der Schüler ohne Aufsicht ist und womöglich auf dem Weg zusammenbricht. Sowas sollte von vornherein verhindert werden.
Grüße
Anja