Autor Thema: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!  (Gelesen 10995 mal)

Offline Thomas

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Hallo hier im Forum,

ich weis nicht so recht soll ichs tun oder nicht. Na ich meine einen Antrag zur Feststellung "des Grades der Behinderung" stellen.
Alle Welt sag: Das mus du machen! Es gibt diese und jene Vorteile dadurch.

Ich stehe fest im Berufsleben und das soll auch so bleiben. Als Diabetiker Typ 1 werde ich wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auf 40 "%" kommen. Das bringt mir erst mal keine Vorteile, es sein denn ich stelle beim Arbeitsamt einen Antag auf Gleichstellung. So kann ich einen erhöhten Kündigungsschutz erlangen. Der Arbeitgeber kann mich dann nicht ohne Einwilligung des Versorgungsamtes kündigen.

Dieser Punkt zählt natürlich.
Dem Arbeitgeber ist mein DM bekannt und hat keine Probleme damit. Ich hatte im Anfang (DM seit Nov.05) mehr Probleme damit. Man muss halt auf seinen Köper hören dann bekommt man Menge mit. Hin und wieder wird gibt es dann eine Potion Traubenzucker und die Sonne scheint wieder.

Kann das für meine Arbeitgeber von Nachteil sein oder hat er dadurch auch Vorteile?
Da zur Zeit keine Behinderten eingestellt sind mus der Betrieb schließlich Ausgleichszahlungen leisten. Diese würden ev. entfallen b.z.w. geringer ausfallen. Kann mir das einer sagen?

Nun habe ich den Antrag vor mir liegen und habe Ihn fast komplett ausgefüllt.
Soll ich weiter machen und den Antrag abgeben?  Was meint Ihr dazu? 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

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Offline Angela

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #1 am: Mai 15, 2006, 22:17 »
Also ich habs gemacht und hab 50 % bekommen. Ich weiß nicht bei uns in Österreich muß ein Betrieb - ich weiß aber nicht auf was das ankommt - eine gewisse Anzahl von ..... hm wie heißt das jetzt  :gruebeln: begünstigt Behinderten - heißt so  :nixweiss: -  aufnehmen. Aber ob sie da irgendwelche Begünstugungen haben, weiß ich nicht. Da kenn ich mich eigentlich nicht aus. Aber frag doch mal in deiner Personalabteilung nach, die müßten das ja wissen.
**************
 :unschuldig: LGAngela :unschuldig:

Wolfgang

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #2 am: Mai 15, 2006, 22:23 »
Hallo Thomas,

sprich mal mit deinem Betriebsrat und/oder mit dem Behindertenbeauftragten.

Offline Archchancellor

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #3 am: Mai 16, 2006, 07:58 »
Ich habe nun 50 %, als Jungendlicher hat man mich für 4 Jahre auf 60 angehoben.

Von der Ausgleichszahlung (weiß nicht wie hoch die Momentan ist) können sich die Arbeitgeber mit einem geringen Betrag freikaufen. Machen größere Betreiebe jedennfalls so :mauer: :-[ (damals als ich eine Lehrstelle suchte)
Ob es für Dich sinnvoll ist, mußt Du letzendlich selber entscheiden. Da ich viel mache wo ich den Ausweis einsetzten kann (Fußbal, etc.) hat er sich für mich schon "bezahlt2 gemacht ==> Steuern sind hier auch nicht zu vergessen.

Kündigungsschutz:
So heißt es jedenfalls auf dem Papier. Da jedoch vor geraumer zeit der Schutz gelockert wurde müsste man mal nachfragen wie es derzeit aussieht.

Wie das ganze für Deinen Ag aussieht weiß ich nicht, da ich auf der anderen Seite sitze. OK, wie es hier für mich aussieht, weiß ich auch nicht so Recht ==> dafür gibt es ja Anwälte, BR und ähnliches.

8-t so, ich bereue ihn trotz alles "Umstände" (Arbeitssuche) nicht.


Archchancellor
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Offline zreptil

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #4 am: Mai 16, 2006, 10:56 »
Hi Thomas,

ich habe bei Feststellung meines Diabetes auch einen Antrag auf Behindertenausweis gestellt. Allerdings wurde ich da dann auf 30% festgelegt und das ist hier in Bayern auch so üblich, wie ich das mitgekriegt habe. Mit 30% kannst Du den Ausweis auch gleich vergessen. Das bringt weder Vor- noch Nachteile. War nur ein verschwendeter Nachmittag bei Gericht. Ich glaube es hängt stark vom Bundesland ab, in dem Du Dich befindest.

LG Andi
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Schnurble

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #5 am: Mai 16, 2006, 12:30 »
Als mein DM diagnostiziert wurde, aben auch alle gesagt, lass Dir einen Behindertenausweis geben, da sparst Du Steuern etc...

Naja, ich bekam 40%, damit kann ich gar nix anfangen. Bei der Arbeitssuche hat es mich zum Glück nicht behindert, mein Arbeitgeber beschäftigt einige Behinderte, und ausserdem wurde ich als Informatiker in einer Zeit eingestellt, als sowieso ziemlich jeder, der wusste wie man Computer buchstabiert, in der Informatikbranche eingestellt wurde  :D

Mein Arbeitgeber hat leider auch nix davon, die Behindertenquote zählt erst ab 50%, oder ich müsste gleichgestellt sein, aber einen Gleichstellungsantrag habe ich bisher nicht gestellt, weil ich mich nicht behindert fühle, mein Arbeitsplatz im Moment für mich sicher ist, und mit dem Zusatzurlaub könnte ich auch nichts anfangen, weil ich es eh schon kaum schaffe, 30 Tage normalen Urlaub pro Jahr zu verbraten...

LG,
Anja

hws

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #6 am: Mai 16, 2006, 12:52 »
Wenn Dein Arbeitgeber eh schon Bescheid weiß, mach es!
Gib alles an, was sonst noch an Weh- Wehchen da ist. Lege Widerspruch ein, wenn es unter 50% ist.
Bei erfolglosem Widerspruchsverfahren lege Klage ein. Kost eh nix. Laß Dich von Deiner Gewerkschaft beraten und vertreten.
Adeus
HWS

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Offline moewe

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #7 am: Mai 16, 2006, 12:55 »
Mein DM wurde vor 32 Jahren diagnostiziert. Als ich 18 wurde (also 4 Jahre später) riet man mir, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ich hatte damals 50% bekommen. Nach der Wende habe ich dann einen neuen Antrag stellen müssen. Ich machte seit damals ICT. Ich bekam wieder 50% und der Ausweis galt für 13 ??? Jahre.

Vor 2 Jahren war das rum und ich habe einen neuen Antrag gestellt. Jetzt habe ich 70% (DM+Hepatitis+Glaukom) und mein Ausweis gilt 15 Jahre.

So, das war meine Geschichte. Jetzt zu den Regelungen:

Wenn man mehr >=50% hat, bekommt man 5 Tage mehr Urlaub und einen lächerlich geringen Steuerfreibetrag (der nach den %-Zahlen gestaffelt ist)

Außerdem hat man Kündigungsschutz (man darf also nicht ohne Zustimmung des Versorgungsamtes gekündigt werden). Das hat mich schon einmal gerettet. Es gilt natürlich nicht, wenn die Kündigung auf Grund einer Arbeitspflichtverletzung oder sowas ausgesprochen wurde.

Die Betriebe haben je nach Zahl ihrer Beschäftigten eine Quote an Schwerbehinderten, die sie einstellen sollen. Die Ausgleichsabgabe, die sie für das Nichteinhalten der Quote löhnen müssen, zahlen aber die meisten aus der Portokasse, weil sie auch lächerlich gering ist.

Ab 30% kann man sich gleichstellen lassen. Das macht, glaube ich, das Arbeitsamt. Sicher bin ich da aber nicht, das kann man beim Versorgungsamt aber erfragen. Gleichgestellte genießen den gleichen Kündigungsschutz. Urlaub und Steuerfreibetrag aber nicht, soviel ich weiß.

Allgemein sagt man:
wenn jemand im Arbeitsleben steht, lohnt es, um das gekündigt werden zu erschweren. Urlaub und Steuerfreibetrag sind zwar ein Argument, aber kein sehr großes. Mir gehts da wie Anja, bin ja auch IT  ;D
Wenn man sich um eine neue Stelle bewirbt, ist es eher hinderlich. Bei 5 Mio Arbeitslosten in D suchen sich die Arbeitgeber wohl eher Gesunde aus.... Einzige Ausnahme ist der öffentliche Dienst, der in seine Anzeigen schreibt: Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bisher halten sie sich meines Wissens auch daran.

Es liegt also im Ermessen jedes Einzelnen, ob er es macht oder nicht.

Für weitere Informationen könnte man sich auch beim Deutschen Diabetikerbund informieren, da gibt es einen Herrn Leo Malcherczyk, der sich um Diabetes und Soziales kümmert, oder das Diabetesjournal.

http://www.diabetikerbund.de/
http://www.diabetes-journal.de/

LG Ulrike

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Offline manwe

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #8 am: Mai 16, 2006, 15:03 »
Also ich habs gemacht und hab 50 % bekommen. Ich weiß nicht bei uns in Österreich muß ein Betrieb - ich weiß aber nicht auf was das ankommt - eine gewisse Anzahl von ..... hm wie heißt das jetzt  :gruebeln: begünstigt Behinderten - heißt so  :nixweiss: -  aufnehmen. Aber ob sie da irgendwelche Begünstugungen haben, weiß ich nicht. Da kenn ich mich eigentlich nicht aus. Aber frag doch mal in deiner Personalabteilung nach, die müßten das ja wissen.

hallo angela,

hab gerade obiges gelesen und denke natürlich auch darüber nach. an wen stellt man eigentlich so einen antrag und woher bekommt man den?

lg
charly
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Offline Duff Rose

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Re: Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!
« Antwort #9 am: Mai 16, 2006, 16:35 »
also wenn man noch jung ist, so wie ich  :ja:, würde ich es nicht machen. Es kann ja passieren, daß man sich noch das ein oder andere mal bei einer anderen Firma bewerben muß. Und dann??? Später, mit 50 oder so ist das gut, dann kann man seine letzten Arbeitsjahre ohne großer Sorge vor Kündigung zu verbringen. Aber in jungen Jahren finde ich es Blödsinn. Hat mir übrigens auch ein ehemaliger Unternehmer (Rentner) bei der Diabetesschulung gesagt. Als Schwerbehinderter eingestellt zu werden ist noch schwerer wie überhaupt in der heutigen Zeit einen Arbeitsplatz zu finden.
Auf jeden fall lasse ich es erstmal. Später kann ich das immernoch machen. :ja: Im Endeffekt muß es ja jeder selbst wissen....   
DM1 seit 02.2006, ICT, Fiasp und Lantus

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