Hallo an alle Forums-Teilnehmer!
Weil ich immer wieder höre, dass es in Österreich Unklarheiten über die allseits geliebte
Chefarztpflicht gibt, hier mal die Facts zu den versschiedenen Insulinen und Medikamenten:
Prinzipiell gilt immer: es gibt bei den "gelb-Box-Medikamenten", das sind die, die nciht einfach aufs Rezept verschreiben werden dürfen, jeweils einen "Regeltext". - Wenn alle Bedingungen, die da drinstehen, erfüllt sind, kann ich als Ärztin den Patienten das Medikament aufschreiben und braruch mich vor einer Kontrolle nicht wirklich zu fürchten - viele Kollegen haben aber das Ganze bereits so satt. dass sie auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, das Rezept zum Chefarzt schicken - wenns der bewiligt hat, kann man nachher keinen Ärger mehr damit kriegen. Ich zB wurde bereits aufgefordert, die komplette Dokumentation für alle solche Medikamente, die ich im Maii 2005 (!) verschrieben hab, vorzulegen.... das bedeutet einiges an Arbeit - und wenn da was nicht stimmt bzw nicht nachvollziehbar ist, gibts beim ersten Mal ein relativ nettes Gespräch und sowas Änliches wie eine Verwarnung, im Wiederholungsfall drohen Regress-Forderungen - das kann theoretisch so weit gehen, dass wir Ärzte dann den gesamten Preis, wie das Medikament in der Apotheke auf Privatrezept verkauft wird, bezahlen müssen - oft pro Schachtel 40 - 70 Euro. ( bei den Gebietskrankenkassen bekomme ich pro 3 Monate und Patient im Schnitt 30 EU)
Lantus:Regeltext: "eine Kostenübernahme ist möglich bei: nachgewiesener Protaminsulfat-Allergie und bei eindeutig dokumentierten therpieresistenten nächtlihcen Hypoglykämien."Mein Kommentar: man braucht, um das als Arzt ohne Chefarzt zu verschreiben: entweder einen schriftlichen(!!) Befund eines Allergie-Labors, dass der Patient auf NPH-INsuline (Insulatard, Protaphan, Insuman Basal...) allergisch ist
oder eine "Eindeutige Dokumentation" von nächtlichen Hypos unter NPH-Insulin ( ich kopiere mir da immer die Aurzeichnungen der Patienten, einige Nächte mit Hypos und dann unter Lantus einige Nächte mit schönen BZ-Verläufen).
Wenn manLantus aus irgendwelchen anderen Gründen verschreibenwill, muss das Rezept zum Chefarzt.
Levemir: ist chefarztpflichtig, außer bei nachgewiesenen nächtlichen Hypoglykämien bei Typ 1Mein Kommentar: Für Typ 2 Patienten wird es in manchen Bundesländern so gut wie nie bewilligt, in Wien manchmal - bei wirklich guten Gründen/wirklich guter Dokumentation
Actos 15, 30 oder 45 mg:Regeltext: " Die Kostenübernahme kommt nur bei Patienten mit Diabetes Typ II in Frage. - Die Therpie mit Actos darf erst bei einem HbA1c ab 7 begonnen werden. - Die Therapie mit Actos hat nur als second-line-Therapie und als Kombinationstherapie mit Metformin oder Sulfonylharnstoff-Präparaten zu erfolgen.- Die Kosten werden beii Vorliegen schwerwiegender Kontraindikationen (zb Herzinsuffizienz, Leberfunktionsstörungen) nicht übernommen.- Actos darf nicht mit Insulinkombiniert werden.- Alle 6 Monate ist eine HbA1c-Bestimmung durchzuführen."Mein Kommentar: eigentlich sehr klar, damit kann man gut umgehen.
Achtung: Acrtos darf nur als ZWEITES ( "second-line") Medikament gegeben werden, einie Kombination mit Sulfonylharnstoff ( zB Amaryl, Diamicron...) UND Metformin UND Actos geht nicht - Ausweg manchmal, wenn man die Dreierkombination machen will: der Patient bezahlt das billigste der drei, in der Regel das Metfromin, selbst.
Schade ist auch, dass es bei uns nicht mit Insulin zusammen gegeben werden darf - dabei wirkt es gerade bei Insulinresistenz bei Leuten, die extrem viel Insulin spritzen, oft sehr gut.Hier gibts nur den Ausweg, dass der Patient unterschreibt, dass er weiß, dass Actos nicht in Kombination mit Insulin (nur in Österreich!) zugelassen ist - und dann muss er es auf Privatrezept selbst kaufen - stöhn!
Avandia 2, 4, 8 mg:hier gilt exakt dasselbe wie für Actos
Be iweiteren Fragen/Unklarheiten fragt bitte einfach!
Liebe Grüße
Susanne