Autor Thema: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?  (Gelesen 11137 mal)

DaD67

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Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« am: März 20, 2006, 20:08 »
Hallo,

ich nutze seit Jahr und Tag das Accu-Chek Compact (Plus) und würde gerne mal das FSM testen.
Da sind beim Starterset aber nicht soviele Teststreifen dabei (50? 10?).
Jedenfalls nicht genug, um ergiebig zu testen.
Daher meine Frage: Bisher stand auf meinen Rezepten (bin in GKV) immer "500Teststreifen für Gerät abc".
Kann ich mir auch ein Rezept über "500 Blutzuckerteststreifen" ausstellen lassen und dann bei zuckerschnute 200für´s FSM und 300 für´s Compact ordern?
Und wie sieht das aus, wenn ich dann das Compact für den Sport und das FSM alltäglich benutzen möchte und dementsprechend regelmässig verschiedene, aber nicht mehr Teststreifen brauche ?
Soweit ich bei online-Apotheken sehen konnte tun die sich vom Preis her nichts bzw. nicht viel.

Vielleicht hat von Euch jemand schon Erfahrungen damit gemacht oder weiss, wie die "Lage" ist ??

Danke im Voraus !

Gruss

Stephan

Offline LordBritish

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #1 am: März 20, 2006, 20:37 »
Hallo Stephan,

ich habe diese Konstellation auch vor einigen Jahren mal gehabt. Damals hatte ich keine Probleme Rezept entsprechend
ausstellen lassen und gut ist also z.B. 200 Stück FreeStyle Teststreifen und 300 Compact Teststreifen.
Ich würde Dir allerdings aus persönlicher Erfahrung eher davon abraten ständig zwischen den Geräten hin und her zu wechseln.
Mit anderen Worten nicht am Morgen Gerät A, Mittags Gerät B. dann wieder Gerät A usw.
Wenn Du das Tageweise/Wochenweise probieren möchtest kein Problem.
Die Sache ist die das die Geräte unterschiedlich messen, selbst wenn Du z.B. zweimal das FSM oder was auch immer verwenden würdest.
Ich habe mir damals durch diese Menthalität zusätzliche Schwankungen reingeholt.
Als ich in der Diabetes-Klinik war wurde mir das auch nahegelegt... nehmen sie nur ein und dasselbe Messgerät und dort nehmen sie
das Messgerät dem sie am meisten vertrauen, achten sie nicht auf "Nice-to-Have Funktionen und Messzeit.

Grüße

Markus

Offline Angela

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #2 am: März 20, 2006, 21:40 »
Das würde ich auch so sagen! Ich nehme immer nur ein und das selbe Gerät und das jetzt eigentlich schon lange.
**************
 :unschuldig: LGAngela :unschuldig:

DaD67

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #3 am: März 20, 2006, 22:41 »
Hallo LB & A ;),

Danke für die Tipps !

Bei mir war es so, dass ich 5 Tage in der Woche Radsport betreibe, aber das kann ich dieses Jahr vergessen (siehe KarpaltunnelgedönsFred im Allgemeinen).
Ich habe Z.Zt. mit sich ändernden Verhältnissen KH zu Insulin zu kämpfen und versuche gleichzeitig Gewicht zu machen, weil ich Hungerhaken echte Probleme mit den viel zu langen 6mm Kinderkathetern habe.
Zum Sport benötige ich das Compact so dringend wie die Luftpumpe, da könnte ich mit dem FSM nix anfangen, aber seitdem ich zum Nixtun verdammt wurde und es auch noch für mindestens 6 Monate bleibe, möchte ich mal was Anderes ausprobieren.

Und solange beide Geräte der 15%igen Toleranz entsprechen, lässt sich wohl recht leicht abschätzen, welches Gerät eher +15% oder -15% Mist misst.

Dazu kommt noch, dass ich keinen Aufnahmeantrag für den 5er-Club gestellt habe und mit 15-prozentigen Schwankungen leben kann.

Versucht zu verstehen: Für mich war der Sport eine Einflussgrösse auf die Therapie ähnlich wie das Insulin, aber das fehlt erstmal und ich fühle mich wie gelähmt was die Kinetik des BZ angeht ...

Gruss

Stephan

Offline LordBritish

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #4 am: März 20, 2006, 23:27 »
Hallo Stephan,

es spricht auch nichts dagegen mal ein anderes Gerät zu testen und ich glaube Dir auch das Du abschätzen kannst ob der
Wert einigermassen passt. Hoffe doch wir reden beide über die gleiche Gegebenheit...
Gesetzt mal den Fall Gerät A misst -15 und Gerät B +15% da hast Du eine Gesamtschwankungsbreite von bis zu 30%  :o
So wurde mir das jedenfalls im KH zugetragen und meine persönliche Erfahrung passt auch in das Schema rein.
Man holt sich durch das mehrmals am Tag wechseln der Geräte nur unnötige Ungewissheit und Schwankungen rein auch wenn man ungefähr
die BZ-Lage abschätzen kann. Gegen ein täglichen Wechsel spricht hingegen nichts, hauotsache nicht jede Stunde ein anderes Gerät  :zwinker:

Grüße

Lord

DaD67

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #5 am: März 21, 2006, 09:11 »
Hallo,

die 15%ige Abweichung bezieht sich naturgemäss auf den SKE (Skalenendwert). Das ist technisch am Schwierigsten und dementsprechend die Abweichung am grössten. Ebenso naturgemäss sind die Abweichungen im "grünen Bereich" geringer (Prozentual!). Und kein Gerät misst heute mal 15% nach oben und morgen 12% nach unten hin falsch sondern hat einen verhältnismässig konstanten Fehler.
Es reicht also, die "Blutzuckerschätzungen" beider Geräte miteinander zu vergleichen, mehrere Male, um zu erkennen, ob es starke(!) und was für Abweichung(en) es gibt.
Dazu kommt, dass ich meine 3 Compact+ mit im KH hatte und da die Gelegenheit zur Kontrollmessung genutzt habe und die Abweichungen waren wirklich nur marginal (<5mg/dl bei BZ-Werten zwischen 60 und 200mg/dl).
Mal sehen, vielleicht bin ich Ende der Woche anderer Meinung und das o.g. war nur Trockenschwimmerei .....

Letztens hatte ich Zweifel an der Funktionstüchtigkeit meines Schätzeisens:

13:00 BZ 126mg/dl
15:30 BZ 126mg/dl - Na gut .....  :gruebeln:
17:00 BZ 126mg/dl -  :o

Da dachte ich, das Gerät misst alles, aber nicht meinen BZ - Anderes Gerät, selber Typ:

17:00 BZ 124mg/dl  :heilig:

Aber diese Diskussion geht irgendwie am Thema vorbei.

Ich erinnere mich noch gut, dass ein Ex-Hausarzt mich fragte, ob ich denn für dieses Gerät schon einmal Teststreifen verordnet bekommen hätte und dass es sonst Probleme geben könnte - Das ist vielleicht 4 Jahre her.

Jedenfalls ist mir vom Versender meines Vertrauens  :knuddel: zugesichert worden, dass es egal ist, welcher Streifen auf dem Rezept steht, solange die Kosten einigermassen gleich sind (Sinngemäss - Kein Zitat).
Und das reicht mir völlig.  :super:

Lieben Gruss

Stephan

Offline ralfulrich

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #6 am: März 21, 2006, 22:48 »
Als ich 1997 im KH eingestellt wurde und ich Vergleichsmessungen mit meinem damals benutzten Glucometer Elite zu den Labormessungen durchführte, waren die Abweichungen so um 10 - 20 % über den Laborwerten. :-\

Heute scheinen die Geräte und Teststreifen tatsächlich besser geworden zu sein...

Güße
Ralf
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Offline Telefonjoker

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #7 am: März 21, 2006, 23:09 »
Hi allerseits,

ich halte das nicht für so einfach, weil meiner Meinung nach ein Gerät nicht konstant soundsoviel % mehr mißt als ein anderes, sondern da so eine Art mathematische Funktion dahinter liegt.
Ich hab das mal mit meinem normalen (großen) Freestyle und einem FSM (das ich eigentlich lieber nutzen würde; die Vorteile sind ja klar) ausprobiert. Das Freestyle mißt - zumindest im Bereich um die 100 - ganz exakt so viel wie mein Arzt im Labor. Da mißt das FSM etwa 12% mehr, was sicher mit Vollblut vs. Plasmakalibrierung zu tun hat, also eigentlich kein Problem ist. Das Problem ist, daß diese 12% nicht immer gleich sind, so mißt das FSM z.B. bei einem Freestyle-Wert von 60 nicht 67, wie man erwarten würde, sondern lediglich 53, also weniger als das Freestyle. Laut einer Freundin, die in einer Diabetesklinik arbeitet, haben die die Erfahrung gemacht, daß das große Freestyle in allen Bereichen sehr genau mit dem Labor übereinstimmt, aber das Mini genau diese Abweichungen hat.
Wie man das rechnen kann - keine Ahnung...sicher geht das irgendwie (Streifen sind ja gleich) , aber ich weiß nicht, ob Abbott schon mal jemandem die Umrechnungsformel verraten hat ;-) Naja, ich nutz dann halt weiter das große (für die paar Messungen, die man als oraler so machen sollte).

Viele Grüße,

Frank
:biker: Viele Grüße...Frank :biker:

Offline ralfulrich

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #8 am: März 21, 2006, 23:53 »
Ja genau, die prozentuale Abweichung ist keinesfalls über den gesamten Bereich konstant oder nur auf den Endwert bezogen. Ein Gerät kann bei 100 ziemlich genau sein, bei 160 kann die Abweichung 15% betragen. Bei einem anderen Gerät ist es genau umgekehrt...

Grüße
Ralf
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Offline Corinna

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #9 am: März 22, 2006, 00:45 »
Ich benutze im Moment das accu check sensor comfort, das misst eigentlich schon recht genau, zumindest waren die abweichungen von dem laborwerten, die im krankenhaus letztes jahr mehrmals täglich gemacht wurden, minimal.
da mir aber langsam die wartezeit auf den wert zu lang wird 26sec!!! ;) und ich auch nicht immer so viel blut abgeben möchte 4 µl !!! habe ich mir jetzt ein FSM besorgt, habe aber bisher lediglich nur zwei probemessungen gemacht, da ich die restbestände meines accu checks noch aufbrauchen möchte. dabei habe ich sogar auch einen vergleichstest gemacht accu check 130 FSM 136. also akzeptabel.
aber habe nun schon öfter gehört, dass das FSM teilweise sehr ungenau misst. kann das noch jemand bestätigen? denn noch habe ich keine teststreifen beim arzt "bestellt", und vielleicht such ich mir ja doch noch ein anderes!?
also schreibt mal eure erfahrungen zu dem FSM! :)

aber die beleuchtung, die "größe", die geringe blutmenge und die kurze messzeit machen das kleine niedliche ding ja schon attraktiv, weil es wirklich überall reinpasst, und man es auch überall (im dunkeln) benutzen kann...

Liebe Grüße,
Corinna
seit 08/1996 DM 1, seit 06/2005 Paradigm 512 mit Humalog