Autor Thema: Hallo Husky  (Gelesen 2909 mal)

Offline Angela

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Hallo Husky
« am: September 14, 2005, 19:26 »
Natürlich möchte ich auch dich recht herzlich bei uns begrüßen. Auch deine Beiträge und deine Geschichte würden uns interessieren. Also erzähl uns einfach mal was.  :banane:
**************
 :unschuldig: LGAngela :unschuldig:

Offline Husky

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Re: Hallo Husky
« Antwort #1 am: September 15, 2005, 18:55 »
(Hallo Angela,

 :) vielen Dank für die nette Begrüßung und hier nun meine Geschichte: )


Bitte gerne, ich hab deine Geschichte gestrichen weil du sie ja eh brav in *Meine Geschichte* reingeschrieben hast. Danke dafür.  :super:
Und ich denke 2x brauchen wie sie nicht oder?  :nixweiss:
« Letzte Änderung: September 15, 2005, 22:16 von Angela »
Gruß Husky

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Offline Husky

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Re: Hallo Husky
« Antwort #2 am: September 16, 2005, 16:20 »
Hallo Angela,

ja hast du gut gemacht. Ich habe erst später gemerkt, dass es bei euch eine Rubrik Meine geschichte gibt und habe sie dann da hin kopiert.

Hab schon viel Nützliches auf euren Seiten gefunden.

Danke auch an Jörg, dass er dieses Forum betreibt, wie finanziert er es eigentlich ???
Werbung habe ich bis jetzt keine gefunden, was ich auch gut bei euch finde. (anders wie bei sonstigen Foren die von irgendwelchen Pharmafirma etc. gesponsert werden).

Gruß Husky

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Offline Joerg Moeller

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Re: Hallo Husky
« Antwort #3 am: September 17, 2005, 21:11 »
Die Seiten finanziere ich selber und mit Unterstützung von Freunden. So teuer ist das heute ja auch nicht mehr.

Ich hab aber neulich wieder festgestellt, daß andere mit ihrer Werbung wirklich genug Geld verdienen. Ich hätte zwar auch nichts dagegen meinen Lebensunterhalt damit zu verdienen, aber dafür alles mit Werbebannern zuzukleistern würde mir nicht wirklich gefallen. Da bleibe ich lieber ärmer, dafür aber werbefrei. :ja:

Zumindest bewahre ich mir damit meine Glaubwürdigkeit, wenn ich mal sage "Ich finde Produkt X von Firma Y wirklich super".

Nächsten Samstag bin ich ja zu einem Ärztekongreß im Rahmen der "Diabetika Ruhrgebiet 2005" eingeladen. Vielleicht ergiebt sich ja dann eine Gelgenheit einen Arbeitsplatz im Diabetesbereich zu finden. Ich hoffe es jedenfalls, denn allein mit Hartz IV ist es wirklich nicht einfach.

Mir ist es jedenfalls wichtig, daß Diabetiker Infos bekommen und die Gelegenheit haben sich austauschen zu können. Ich bin halt eher Idealist als Kapitalist :zwinker:
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Offline Husky

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Re: Hallo Husky
« Antwort #4 am: September 18, 2005, 16:20 »
Hallo Jörg,

 :) finde ich lobenswert von Dir und ich drücke Dir fest die Daumen , dass Du auf dem Diabetikertag Kontakte knüpfen kannst und es auch bald mit einem neuen Job klappt.

Gruß Husky
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Re: Hallo Husky
« Antwort #5 am: September 19, 2005, 13:20 »
Ja, das hoffe ich sehr (ich werd darüber berichten).

Bisher hatte ich ein ähnliches Problem wie der Hauptmann von Köpenick:
Ohne Fortbildung keine Stelle und ohne Stelle keine Fortbildung.

(Die Zugangsvoraussetzungen der DDG - an denen das bishr scheiterte - kann man hier nachlesen: http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/?inhalt=/redaktion/fortbildung/w-bildung_p-ordnung_1.html

Sie sind geregelt in §6. Punkt 1 erfülle ich ja (als Krankenpfleger), aber Punkt 2 eben leider nicht :knatschig:
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Offline Husky

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Re: Hallo Husky
« Antwort #6 am: September 19, 2005, 13:45 »
Hallo  Jörg,

hier meldet sich Frau von Husky

ist mir ähnlich im öffentl. Dienst gegangen. Habe damals als Schreibkraft angefangen, wie ich dann aufgrund immer größerer Umstellung mitte der 80iger Jahre auf PCs dann eine Sachbearbeiterstelle haben wollte, hies es immer , " wenn sie in den Lehrgang (anlaoge Ausbiludn gzum mittleren Beamtendienst) wollen, dann müssen sie zunächst eine Sachbearbeiterstelle inne haben, aber keine Sachbearbeiterstelle ohne Lehrgang " Bis dann mal jemand vom Personalrat mit der Führung neue Modalitäten /Aufstiegsmöglichkeiten für Schreibkräfte festgelegt hat. Wo sollten sie auch mit den ganzen Schreibkräften in ein paar Jahren hin, wo mittlerweile doch jeder seinen Schreibkram am eigenen PC erledigt.

Na dann habe ich erst mal eine Sachbearbeiterstelle zugewiesen bekommen. Nachdem ich dann 2 jahre diese Arbeit offiziell gemacht hatte, durfte ich in den Angestelltenlehrgang 1 ( Ausbildung wie mittlerer Beamtendienst). Dieser Lehrgang dauerte gut 2 Jahre. Oh wunder wie ich und noch einige andere Kollegen fertig waren, wurde uns doch so gleich die Möglichkeit eröffnet den Angestelltenlehrgang 2  = AUsbildung gehobener Dienst ( nach entsprechender Aufnahmeprüfung) zu belegen. Also nochmals  3 jahre Schulbank gedrückt und im Januar 1995 dann erfolgreich abgeschlossen. Ab März 1996 dann auch entsprechende Stelle im gehobenen Dienst bekommen.

Dank sei heute noch meiner mutigen Personalratsfrau, die dieses alles für mich und andere Kolleginnen durchgeboxt hat.

Ich wünsche Dir noch viel Mut und Erfolg bei der Suche nach einer neuen Stelle.

Gruß

Gabriele
( die Frau von Husky )
« Letzte Änderung: September 19, 2005, 14:31 von Husky »
Gruß Husky

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Re: Hallo Husky
« Antwort #7 am: September 20, 2005, 14:13 »
ist mir ähnlich im öffentl. Dienst gegangen... [Beschreibung]

Sowas kommt immer dann raus, wenn man sich wortwörtlich an die Vorgaben hält, anstatt nach deren Sinn zu handeln.

Ich weiß auch von einem Hartz IV-Empfänger der umziehen musste, weil seine Wohnung ein paar Quadratmeter zu groß war. Die neue Wohnung ist zwar teurer, aber zumindest den Vorgaben wurde genüge getan.

Daß die Fortbildung durch die DDG gut und richtig ist bestreite ich gar nicht mal; im Gegenteil. Nur die restriktive Art, mit der Leute zugelassen werden sehe ich nicht als sehr praxisgerecht an.
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Offline Husky

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Re: Hallo Husky
« Antwort #8 am: September 20, 2005, 14:28 »
Hallo Jörg,

unser Amtsleiter Sozialamt, gleichzeitig auch einer der Leiter der ARGE (Arbeitsgemeinschaft Sozialamt /Arbeitsagentur) hat sich klar gegen solche Praktiken ausgesprochen. Es soll keiner umziehen müssen, wo die Wohnung 5 qm zu groß oder 10 EUR zu teuer ist. Wäre ja auch unsinnig, müßten ja vom Amt die Umzugskosten bezahlt werden. Nur wenn jemand aus beruflichen Gründen hier nach Bonn zieht, dann wird schon darauf geachtet, dass der Wohnraum in Preis und Größe "angemessen" ist. Du mußt dir vorher bei der neuen Behörde die Kostenübernahme bescheinigen lassen und die Angemessenheit des Wohnraums prüfen lassen. Aber natürlich nur dann wenn, du dann immer noch Anspruch auf ergänzenden Leistungen nach Sozialgesetzbuch II hast (= Hartz IV).

Gruß Gabriele
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Re: Hallo Husky
« Antwort #9 am: September 20, 2005, 14:38 »
Hallo Gabriele,

unser Amtsleiter Sozialamt, gleichzeitig auch einer der Leiter der ARGE (Arbeitsgemeinschaft Sozialamt /Arbeitsagentur) hat sich klar gegen solche Praktiken ausgesprochen. Es soll keiner umziehen müssen, wo die Wohnung 5 qm zu groß oder 10 EUR zu teuer ist. Wäre ja auch unsinnig, müßten ja vom Amt die Umzugskosten bezahlt werden.

Schön zu hören, daß es offenbar auch Leute mit Sachverstand gibt!

Zitat
Nur wenn jemand aus beruflichen Gründen hier nach Bonn zieht, dann wird schon darauf geachtet, dass der Wohnraum in Preis und Größe "angemessen" ist. Du mußt dir vorher bei der neuen Behörde die Kostenübernahme bescheinigen lassen und die Angemessenheit des Wohnraums prüfen lassen. Aber natürlich nur dann wenn, du dann immer noch Anspruch auf ergänzenden Leistungen nach Sozialgesetzbuch II hast (= Hartz IV).

Hartz IV und Umzug aus beruflichen Gründen?
Meinst du jetzt wegen evtl. Aufnahme einer neuen Tätigkeit?

Ich hatte auch schon mal darüber nachgedacht. Vor einiger Zeit wurde ein Verkäufer für Diabetesprodukte gesucht. Ein Versandhandel wollte im Schwarzwald eine Filliale eröffnen. Klang optimal für mich, aber ein bißchen zu weit um die Strecke tägllich zu fahren.

Ich hatte mich eh schon gefragt, inwieweit das Amt dann einen Umzug bezuschußen/finanzieren würde. Da ich Probleme mit dem Schultergelenk habe müßte ich nämlich schon den kompletten Umzug von Fremdkräften machen lassen :-\
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