Es ist so, dass wir mit den Herstellern NDAs und Lizenzverträge abschliessen, um die Schnittstellenspezifikationen zu erhalten, auf deren Basis wir die Treiber entwickeln.
Und in diesen Verträgen verpflichtet ihr euch ein völlig rechtskonformes Verhalten, nämlich das Auslesen eines USB-Gerätes, einzustellen, wenn der Vertrag mit dem ihr die Spezifikationen bekommen habt, gekündigt wird?
Denn die Nutzung einer Schnittstelle ist keine urheberrechtlich beschränkte Handlung und damit - jenseits einer eventuell in alle Ewigkeit andauernden Verzichtserklärung durch euch - immer erlaubt.
Mir sieht das ehrlich gesagt sogar eher danach aus, daß Abbott hier wettbewerbswidrig handeln könnte, weil sie gezielt einen Mitbewerber behindern:
"Auch die Behinderung von Mitbewerbern kann unlauter und gar kartellrechtwidrig sein, wie z.B. wenn marktbeherrschende Unternehmen die Schnittstellen zu ihrer Software nicht offen legen, ohne die die Wettbewerber jedoch keine Ergänzungssoftware herstellen können."
In solchen Fällen (zuletzt zB Microsoft und Office) werden die Anbieter sogar zur Veröffentlichung von APIs gezwungen.