Nachdem ich nun nach vier Wochen aus der Klinik kam, bin ich schnellstens zu meinem Arzt und habe mir meinen Medikamentenvorrat ergänzt. Unter anderem wollte ich diesmal 600 Teststreifen verschrieben bekommen, da meine Hypo-Wahrnehmung gen Null tendiert. Denkste Sprechstundenmaus schrieb nur 300 auf. Mit der Bemerkung "Mehr dürfen wir nicht". Ich sagte: "Bitte nicht lügen - ohne Begründung sind bei Typ II Pumpenträgern 450 "erlaubt". Aber nix Doktorchen gab nur 450 her. Ich habe dann die KVB (Bayern) angeschrieben, wie ich die Hypos händeln solle. Die Antwort bedeutete mir, dass sie nur für Mitglieder auskunftverpflichtet sei. Als ich dann ziemlich bösartig und sarkastisch meinte, dass schließlich Ihre Verlautbarung zu der Fehlverschreibung geführt hätte, schrieb man mir ich solle mich an die Kasse wenden. Was natürlich ein Schmarrn ist, die sagen doch wie üblich, dass dies Sache des Arztes sei...........
Außerdem gab es zwei Links zum gemeinsamen Bundesausschuß (brachte aber nix)
Bitte nun um Hilfe. Wo steht geschrieben, welche Ausnahmen bei der Teststreifenverordnung vorliegen:
Ich fange jetzt schon mit dem Dankeschön an.
HWS
Danke