Lieber Dietmar,
ich habe sicherlich als Selbständiger in der IT-Branche weniger Regelmäßigkeiten als jemand mit einem ganz normalen Arbeitsrhythmus. Ich muss zu meinen Kunden auch Sonntagsnacht aufbrechen wenn dies erforderlich ist, dafür kann ich auch manchmal zwischendurch tagsüber 2 stündchen schlafen. Also klassische Zeiten für Nahrungsaufnahme gib es bei mir nicht. Zwischendurch gibt es noch viele Autofahrten geschäftlicher wie auch privater Natur. Ich fahre meine Kinder in die Schule, zur Gitarre bzw. Klavierlehrerinn, Jungschar uvm.. Das ist keine Frage des Vertrauens an meine Pumpentherapie sondern eine Frage der Verantwortung. Mit HBA1c zwischen 5,7% und 6,2% bin ich mit weniger Sicherheitspolster ausgestattet als viele Andere. Ein auch nur einmaliges Verschätzen einer Mahlzeit oder das unvorhersehbare Abrutschen meines BZ um 50 könnte nicht nur das Leben meiner Kinder sondern auch das einer Anderen Person gefährden. Deshalb messe ich auch bei längeren Autofahrten zwischendurch und das Cola neben mir ist obligatorisch. Zwischendurch vielleicht, wenn es sich einrichten läßt eine Stunde Tennis. Das ist mit ICT unmöglich und nur mit CSII und allen Möglichkeiten die diese Therapeform bietet andenkbar.
Ich habe hier in A die Möglichkeit mir einfach meine BZ-Streifen, und seien es 900 Stk. im Quartal oder auch mehr einfach bei meiner SVA telefonisch zu bestellen. Da brauche ich nichteinmal einen Arzt der für ein Rezept (der diese Leistung zum Höchtstarif der Allgemeinheit verrechnet) und unnötige Kosten verursacht. Mich kostet das zusätzlich zu meinen Beiträgen die ich monatlich bei der SVA abliefern muss noch 25% Selbstbehalt. Ich habe aber wie auch ihr in D, so glaube ich jedenfalls, einen Steuerfreibetrag der für solche Dinge gedacht ist.
Mehr Streifen als die üblichen 500 sind meines Wissens nach auch in D veschreibbar wenn dies Begründbar ist. Ich glaube da muss man sich nur auf die Hinterfüße stellen.
Autsch!!! - Ja, 10x täglich - mit Verantwortung auch für die Allgemeinheit.
lg Erwin