Autor Thema: BEVACIZUMAB (AVASTIN)  (Gelesen 2900 mal)

Offline Andi

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BEVACIZUMAB (AVASTIN)
« am: August 30, 2008, 08:53 »
Hallo Mitlesende

Ich bin auf einen Fall aufmerksam gemacht worden, der im Augenblick wohl einer sehr schwierigen Entscheidung unterliegt.

Im mir vorliegenden Fall wurden bereits mehrere herkömmliche Therapieversuche vorgenommen. Leider nicht von Erfolg gekrönt.

Der Augenarzt würde gerne mit BEVACIZUMAB therapieren.
Die KK jedoch beruft sich darauf, daß das Präparat ...
A) noch nicht zugelassen sei
B) wenn es noch nicht zugelassen ist, daß auch Erfolge mittels Studie vorliegen herangezogen werden können.

Auf gut deutsch, die Behandlungskosten von knapp 500 EUR für ein Auge hätte der Patient zu tragen, kann er sich aber nicht leisten.

Was mich nun interessiert:
A) Was hat es genau mit dem Medikament (Injektionslösung) auf sich?
B) Wo kann ich die Erstattungsfähigkeit von Medis nachlesen?
C) Wie kann dem betreffenden Menschen geholfen werden?

Bei den ersten beiden Fragen dachte ich in erster Linie an Jörg und Joa. Die Dritte Frage wäre in meinen Augen eine rechtliche Sache ...

@Jörg:
Ich bin im Besitz des Schriftverkehrs der Beantragung und der bisherige Therapierung. Muß aber erst noch fragen, ob ich die an Dich weitergeben darf, um sich genauer zu informieren.

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Offline Joe88

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Re: BEVACIZUMAB (AVASTIN)
« Antwort #1 am: August 30, 2008, 09:34 »
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Offline Joerg Moeller

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Re: BEVACIZUMAB (AVASTIN)
« Antwort #2 am: August 30, 2008, 11:16 »
Mir war das bis jetzt unbekannt, aber nach einem schnellen Rundumblick scheint es dafür weltweite Fürsprache zu geben. (Interessant auch der Artikel: http://www.medscape.com/viewarticle/514645)

Ich persönlich würde es da auf einen Gang vor das Sozialgericht ankommen lassen, am besten mit einem auf solche Fälle spezialisiertem Anwalt. Im Vorfeld aber erstmal Artikel wie den da oben im Web sammeln, der KK vorlegen und sie fragen, ob sie sich angesichts dessen tatsächlich auf einen Rechtsstreit einlassen wollen.

(Wäre ich da der Richter würde ich denen nämlich schon klarmachen, daß Wirtschaftlichkeit gerade heute ein nicht unerheblicher Faktor in deren Verantwortungsbereich ist, und die scheint mir bei diesem Mittel deutlich gegeben zu sein gegenüber der herkömmlichen Therapien)
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Offline Andi

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Re: BEVACIZUMAB (AVASTIN)
« Antwort #3 am: August 30, 2008, 11:56 »
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Hallo Joe

Danke.
Den Wikipedialink hatte ich schon weitergeleitet. Vergass es also zu erwähnen.

Ja Jörg, so ähnlich sehe ich Deine Ausführung auch, wollte es aber nochmal bestätigt haben  :ja:
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Offline Joerg Moeller

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Re: BEVACIZUMAB (AVASTIN)
« Antwort #4 am: August 30, 2008, 23:34 »
Halte uns mal auf dem laufenden, wie es ausgegangen ist, ja?
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Pia

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Re: BEVACIZUMAB (AVASTIN)
« Antwort #5 am: September 01, 2008, 10:41 »
Auf jeden Fall viel Erfolg und gutes Gelingen. Gang vor das Sozialgericht... da benötigt man Zeit, ich weiß ja nicht, ob der Patient die hat für seine erforderliche Therapie?. Denn ich klage seit einiger Zeit auch vor dem Sozialgericht und da liegt zwischen jedem Briefwechsel ein Zeitraum von mindestens 2-3 Monaten, sowas kann sich also über mehrere Gutachten und mehrere Jahre hinziehen.

Gibt es denn in dem geschilderten Fall keine Möglichkeit/Institution für eine Schnellentscheidung auf Grund einer dringlichen Behandlungsnotwendigkeit?
Kann man sich wegen der Finanzierung vielleicht an eine Stiftung wenden?