Moin,
immer mal wieder was NEUES:
Ich heute mit Rezept "
Pen-Nadeln: Clickfine 6mm ****** " ( ***** = genaue Bezeichung und f. Typ 2 Diab. )
in die Apotheke ...... es war die 5. da vorherige 4 keine hatten, und ich nicht bestellen lassen wollte, da Apo auf
Durchreise! Ich heute in meiner Hausapo., - waren sogar auch vorrätig ......
Meinte der Apotheker .....: " Ich sehe gerade die sind neuerdings Genehmigungspflichtig, - die darf ich Ihnen
garnicht geben .... aber ..... lassen Sie mir mal Ihre Tel. da, ich kläre das mal mit Ihrer KK ab ..... "
Was bedeutet das Genehmigungspflichtige in diesem Fall, - das ich mir in Zukunft diese vollständig beim Hersteller
beziehen darf, und vollen Betrag bezahlen darf, - oder nur noch auf Rezept minderwertige Pen-Nadeln bekomme, -
ich hatte mal Andere ..... " Nein Danke ! "
Und zum 2. wieder mal die Frage, " Wieviel Teststreifen verbrauchen Sie im Monat ", - meine Antwort, - ich zähle die nicht,
war nicht ausreichend ..... mit Tagesdurchschnitt habe ich die Verkäuferin stehen lassen ..... - ich glaube die rechnet noch immer