Diabetesinfo-Forum
Allgemeine Infos => Newsflash => Thema gestartet von: diotmari am März 04, 2008, 09:08
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Habe den Beitrag der Servicezeit Gesundheit des WDR gestern nur durch Zufall mitbekommen.
Es gibt ein Schweigerecht bei Schwerbehinderung (http://www.wdr.de/tv/servicezeit/gesundheit/sendungsbeitraege/2008/0303/04_kompakt_3.jsp)!
Chronisch Kranke sind nicht verpflichtet bei einem Einstellungsgespräch Auskunft über ihre Schwerbehinderung zu geben.
Viele Grüße
Dietmar
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ich meine es gab auch schon urteile, wo gesagt wurde wenn man das nicht beim Vorstellungsgespräch angibt und der AG bekommt es doch heraus das man dann entlassen werden kann weil das Vertrauensverhältnis vom AN nicht gegeben ist
ist ne Zwickmühle, ich persönlich würde es immer sagen wenn ich gefragt werde... lügen kann ich eh nicht, das bekommt der dümmste mit wenn ich es denn versuchen würde :gruebeln:
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Hallo,
die Betonung liegt auf gab. Durch das AntiDiskriminierungsGesetz wurde die Frage nach einer Schwerbehinderung in den meisten Fällen unzulässig. Wenn der Arbeitnehmer es bei der Einstellung verschweigt und der Arbeitgeber es dann später mitbekommt, müsste er die Vertragsanfechtung ja mit der Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung begründen.
Zitat von der Seite Diabetes & Recht (http://www.rek.de/diabetes-und-recht/540691970c120ac0e/540691976c1252224.html) von Rechtsanwalt Ebert:
Die juristische Wissenschaft ist daher mittlerweile der überwiegenden Auffassung, dass sich der Arbeitgebers nun nicht mehr nach einer Schwerbehinderung erkundigen darf – eine höchstrichterliche Entscheidung auf Basis dieser neuen Gesetzeslage steht allerdings noch aus.
Gruß
chippy
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Derzeitige Rechtssprechung ist iirc, daß der AN die Schwerbehinderung nicht von sich aus angeben muß, aber auf direkte Frage nicht lügen darf.
Grüße
Anja
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ja so kenn ich das auch, ich find ja auch das der zukünftige AG nen Recht hat zu wissen wen er sich in Betrieb holt. Wenn er dann keine Berührungsängste hat um so besser. Und nen AG der niemanden mit Behindertenausweis will wird immer irgendeinen Grund finden sich von demjenigen wieder zu entledigen
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So kannte ich das auch aber ich könnte mir gut vorstellen, dass laut "Antidiskriminierungsgesetz" die Frage tatsächlich nicht mehr gestellt werden darf.
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Hallo
also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job, man musste so einen Einstellungsbogen ausfüllen, und da wurde nur gefragt, ob man eine Krankheit vorliegt, die die Arbeit beeinträchtigen könnte, und dann konnte man entweder ja oder nein ankreuzen, habe ich guten Gewissens nein gekreuzt.
liebe Grüsse Vera
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also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job, man musste so einen Einstellungsbogen ausfüllen, und da wurde nur gefragt, ob man eine Krankheit vorliegt, die die Arbeit beeinträchtigen könnte, und dann konnte man entweder ja oder nein ankreuzen, habe ich guten Gewissens nein gekreuzt.
Das hat ja nun wenig bis nix mit der Schwerbehinderung zu tun. Wenn Du bei so einer Frage eine Falschaussage machst, riskierst Du bestenfalls Deine Versicherung bei einem Arbeitsunfall, die Sache mit der Schwerbehinderung ist rechtlich etwas komplizierter.
Grüße
Anja
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Habe den Beitrag der Servicezeit Gesundheit des WDR gestern nur durch Zufall mitbekommen.
Es gibt ein Schweigerecht bei Schwerbehinderung (http://www.wdr.de/tv/servicezeit/gesundheit/sendungsbeitraege/2008/0303/04_kompakt_3.jsp)!
Chronisch Kranke sind nicht verpflichtet bei einem Einstellungsgespräch Auskunft über ihre Schwerbehinderung zu geben.
Viele Grüße
Dietmar
Schwerbehinderungsgrad unter 50% ist laut Arbeitsamt nicht Schwerbehindert :kratz:
Alles was unter 50% ist muss mann nicht ehrlich sein.
Mann muss nur irgend wann mal Sterben hieß es beim Arbeitsamt.
Der Herr ....... sagte mir persönlich alles was kein Ausweiß hat ist Fake, er kann es auch ein 40% vor machen.. :balla:
Ich hatte kein Lust mehr ne scheiss Diskussion einzugehen.
Am ende des Gespräches hieß es wenn sie Krank sind, dann sind sie Krank.
Arzt ist Chef und Gott in Weiß :lachen:
Ich hab es mit Schwerbehinderungs Sachen die Schnautze voll und hab aufgegeben. L.m.a.A. :zwinker:
Werde morgen auch eine schriftliche Kündigung zum VDK einreichen.
Bis jetzt eine Sinn von VDK habe ich nicht fest stellen können.
So sind halt Bourgeoisie Leute :heilig:
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Hallo
also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job, man musste so einen Einstellungsbogen ausfüllen, und da wurde nur gefragt, ob man eine Krankheit vorliegt, die die Arbeit beeinträchtigen könnte, und dann konnte man entweder ja oder nein ankreuzen, habe ich guten Gewissens nein gekreuzt.
Das hat ja nun wenig bis nix mit der Schwerbehinderung zu tun. Wenn Du bei so einer Frage eine Falschaussage machst, riskierst Du bestenfalls Deine Versicherung bei einem Arbeitsunfall, die Sache mit der Schwerbehinderung ist rechtlich etwas komplizierter.
Grüße
Anja
na klar hat es was damit zu tun, direkt wird nach der Schwerbeschädigung eben nicht gefragt( diesen Bogen müssen alle ausfüllen die in dieser Firma arbeiten wollen, auch für Vollzeitstellen), und gelogen habe ich da nicht, weil ich mich in der Lage fühle den Job auszuüben ohne das Diabetes oder eine meiner anderen Krankheiten, den beeinträchtigen.
liebe Grüsse Vera
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also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job
hui da freu ich mich für dich mit Vera :knuddel:
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Hi,
ab wieviel Prozent Behinderung kann man denn überhaupt Vorteile erwarten?
Ausserdem hörte ich, dass man selbst bei Verlust eines Beines noch locker als Arbeitsfähig eingestuft wird und bekommt so 40%. Hört sich also, gerade im Beruflicher Sicht nach einem Eigentor an, sich die Behinderung bescheinigen zu lassen, wie ich in dieser Diskussion erkenne.