Autor Thema: Folgeverordnung Insulinpumpe  (Gelesen 21807 mal)

Offline unknown

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #30 am: Oktober 18, 2010, 11:01 »
Offiziel hätte Metronic damals die 508 auch mitnehmen müssen. Sie liegt aber noch bei mir und ich habe noch Res. und Katheter dafür zuhause.
Die 712 hätte Metronic wohl auch mitnehmen müssen, da kam aber nur die Aussage da wird sich die KK melden. Das ist jetzt auch fast ein halbes Jahr her. Ohne das sich die KK gemeldet hat.


Offline Carli66

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Re: Folgeverordnung Insulinpumpe
« Antwort #31 am: Oktober 21, 2010, 11:23 »
Nein, das war ein Mißverständnis - meine Pumpen wurden nie direkt zurückgefordert. Bei uns macht das alles Dia-Real, heute MediqDirekt. Dort gebe ich meine Pumpen zurück, so halte ich das seit 1994. Aber die letzte D-Tron werde ich behalten, ist irgendwie so ne Art Nostalge, ich weiß auch nicht...   :rotwerd:

Übrigens hab ich gestern ne Einweisung in die Paradigm Veo bekommen und hab heute mal rumprobiert - oh weh, das ist schon ne andere Liga! Nicht, dass ich damit nicht zurechtkomme, ich muss mich einfach nur umgewöhnen. Naja, wenn was ist, hab ich ja euch  :banane:

Jetzt brauche ich erstmal die Restlaufzeit der D-Tron auf und vertue mein Material dabei. Dann steige ich um.

LG Carli
« Letzte Änderung: Oktober 24, 2010, 19:39 von Carli66 »