Autor Thema: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK  (Gelesen 5648 mal)

Offline Siggi©®

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Wir hatten das Thema ja schon des öfteren ^^

Mir ist dies nun auch passiert.
Wenn ich unterwegs bin hab ich immer das AccuChek Mobile mit. Dafür brauchte ich nu ne neue Kassette.
Also Rezept beim HA geholt, Andi kriegt die Rezepte vom FA erst nächste Woche.
Sagt die Apothekentante sie müße erst nen Antrag bei der KK stellen und könne mir auch dann erst sagen wieviel ich zuzahlen müßte  :kreisch:
Sagte ihr das ich noch nie etwas habe zuzahlen müßen bei TS und das die lt Gesetz eh zuzahlungsfrei seien, und das sie mir am besten die Rezepte wieder zurückgeben solle und ich das dann eben übers inet bestellen würde.
Und siehe da ich brauchte dann auf einmal nix mehr dazuzahlen ....

Das ist doch ne Schweinebande - oder   :gruebeln:

also lasst euch bitte nicht übers Ohr hauen, Andi freut sich sicher über jede Lieferung  :super:
~~~~~~~~~~~
       so long ...
 :winke:    Siggi    :winke:     
~~~~~~~~~~~

Offline Richard Wagner

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #1 am: Juli 11, 2010, 11:42 »

Das ist doch ne Schweinebande - oder   :gruebeln:


Du sagst es, bei mir versuchen die es auch immer wieder.
Entweder sind die tatsächlich so "unterbelichtet" oder
ganz einfach frech (man kann es ja mal versuchen).

Ich habe ja gerade meine neue Pumpe bekommen, der
Lieferant hat auch einen Diabetes Chop und dort wird
auf alle DM Artikel 0 Euronen Zuzahlung verlangt.

Das ist bei 2 x Katheter, 1 x Ampullen , 600 Teststreifen
und ...schnell mal 50 Euro Ersparnis! Apomann hat einen
Kunden weniger....

Gruß Richard

hws

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #2 am: Juli 11, 2010, 11:52 »
Wieso Schweinebande?
Meinen Informationen nach läuft es nun so ab:
Annahme: Abgabepreis 200 Euro
Willst Du auf Kosten der KK die Sachen haben, musst Du sie bei vorgegebenen Händlern besorgen, die eine Vereinbarung mit der KK haben (wie Andi zum Bleistift). Danach kann dort das Teil für die KK nur 150 Euro. Bestehst Du nunmehr auf Apothekenlieferung und die Apo hat keine Vereinbarung mit der KK, musst Du den Rest selbst bezahlen.
Adeus
HWS

Offline Franc

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #3 am: Juli 12, 2010, 09:51 »
Wieso Schweinebande?
Meinen Informationen nach läuft es nun so ab:
Annahme: Abgabepreis 200 Euro
Willst Du auf Kosten der KK die Sachen haben, musst Du sie bei vorgegebenen Händlern besorgen, die eine Vereinbarung mit der KK haben (wie Andi zum Bleistift). Danach kann dort das Teil für die KK nur 150 Euro. Bestehst Du nunmehr auf Apothekenlieferung und die Apo hat keine Vereinbarung mit der KK, musst Du den Rest selbst bezahlen.
Adeus
HWS
Kann das hier jemand fachlich bestätigen und gilt das für alle Medis oder nur für Teststreifen? Hoffe, dass das so - zumindest generell - nicht stimmt?! Das würde sonst bedeuten, dass ich vor jedem Apothekenbesuch meine KK anrufen müßte mit welcher Apo sie eine Vereinbarung hat bzw. an der Apo-Tür zB. steht AOK-Vertragsapotheke für Barmer nur gegen Zuzahlung?

Gruß
Franc

Offline zuckerschnute

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #4 am: Juli 12, 2010, 09:59 »
Alsoo das ist ein bischen anders  ;D

Alle Apotheken haben durch Ihren Fachverband Verträge mit den Krankenkassen.

Viele Kassen erstatten aber für verschiedene Hilfsmittel nur einen bestimmten Festbetrag.
Manche Apotheker können oder wollen diese aber für diesen Betrag die Sachen nicht abgeben
und versuchen den Differenzbetrag von Ihren Patienten zu holen. Ob das rechtlich zulässig ist kann
ich nicht sagen - vielleicht einfach mal bei der Kasse nachfragen.

Bei Diabetesfachhändlern (so wie ich einer bin) ist das etwas anderes da braucht man mit jeder Kasse einen eigenen Vertrag.

Bei Medikamenten ist das etwas anderes - jede Kasse hat mit unterschiedlichen Pharmaherstellern Rabattverträge
und du bekommst aufpreisfrei nur das Medikament von dem Hersteller mit dem deine Kasse einen Rabattvertrag hat.

Grüße

Andreas

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Offline unknown

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #5 am: Juli 12, 2010, 10:28 »
Alle Apotheken haben durch Ihren Fachverband Verträge mit den Krankenkassen.

Viele Kassen erstatten aber für verschiedene Hilfsmittel nur einen bestimmten Festbetrag.
Manche Apotheker können oder wollen diese aber für diesen Betrag die Sachen nicht abgeben
und versuchen den Differenzbetrag von Ihren Patienten zu holen. Ob das rechtlich zulässig ist kann
ich nicht sagen - vielleicht einfach mal bei der Kasse nachfragen.

Nach meinem Wissenstand ist das eigentlich klar geregelt.

Laut dem zugrunde liegenden Spargesetz dürfen Händler nur liefern wenn diese zu den Kosten liefern können.
Wenn die Händler nicht liefern können dürfen sie keine Lieferung vornehmen. Ein Aufpreis vom Patienten zu verlangen ist icht rechtens.

Gruß

Norbert

Offline zuckerschnute

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #6 am: Juli 12, 2010, 10:31 »
Alle Apotheken haben durch Ihren Fachverband Verträge mit den Krankenkassen.

Viele Kassen erstatten aber für verschiedene Hilfsmittel nur einen bestimmten Festbetrag.
Manche Apotheker können oder wollen diese aber für diesen Betrag die Sachen nicht abgeben
und versuchen den Differenzbetrag von Ihren Patienten zu holen. Ob das rechtlich zulässig ist kann
ich nicht sagen - vielleicht einfach mal bei der Kasse nachfragen.
Nach meinem Wissenstand ist das eigentlich klar geregelt.
Laut dem zugrunde liegenden Spargesetz dürfen Händler nur liefern wenn diese zu den Kosten liefern können.
Wenn die Händler nicht liefern können dürfen sie keine Lieferung vornehmen. Ein Aufpreis vom Patienten zu verlangen ist icht rechtens.

Hallo Norbert,

bei uns Händlern ist das klar geregelt - da hat man einen Vetrag und bekommt für Hilfsmittel xy den vertraglich vereinbarten Preis.
Aber bei Apotheken bin ich mir nicht ganz so sicher was die alles dürfen und was nicht .....

Grüße

Andreas
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Offline unknown

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #7 am: Juli 12, 2010, 10:40 »
Hallo Norbert,

bei uns Händlern ist das klar geregelt - da hat man einen Vetrag und bekommt für Hilfsmittel xy den vertraglich vereinbarten Preis.
Aber bei Apotheken bin ich mir nicht ganz so sicher was die alles dürfen und was nicht .....

Grüße

Andreas

Ich habe das mal in meiner Stamapotheke in einem längeren Gespräch besprochen.
Und das Gesetzt mach keinen Unterschied zwischen Medikamenten und Hilfsmitteln nach meinem Wissenstand.

Gruß

Norbert

Offline Conni

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #8 am: Juli 12, 2010, 19:22 »
also schade ich unter umständen jedes mal der apotheke, wenn die mir teststreifen geben und keine zuzahlung von mir?
so ganz steig ich da jetzt nicht durch...

Offline diotmari

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen trotz Zuzahlungsbefreiung der KK
« Antwort #9 am: Juli 13, 2010, 09:12 »
Hmm, ich hab zwar schon ne Menge Apotheker "klagen" gehört,
aber bislang noch KEINE hier in RE gesehen, die "dicht" gemacht hat....
Und ich finde das Aponetz hier im Dorf "erschlagend" - weiß nicht, wie wenige Einwohner sich ne Apotheke teilen müssen  ;D
Aktuell hat meiner im letzten Jahr noch vergrößert; trotz ewigen Klagens.  :staun:

Viele Grüße
Dietmar
Mitnichten hat Gott sich schweigend zurückgezogen oder ist gar tot!
Er lacht sich nur schlapp über uns - wenn er nicht gerade kotzen muß.
DF