Autor Thema: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall  (Gelesen 9589 mal)

Offline sascha2

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #20 am: März 04, 2010, 14:44 »
Nein, i.d.R wird ein Vergleich geschlossen.

D.h du akzeptierst die Kündigung unter Annahme einer Abfindung von x Euro.

Das dumme an solchen Klagen ist der zeitliche Aspekt.
Da all unsere Arbeitsgerichte bis unters Dach voll mit Verfahren sind, kannst Du Dich auf mind. 6 Monate einstellen.

In dieser Zeit bist Du nicht bei dieser Firma angestellt.


Sinnvollerweise ist eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen.


gruß und guten Schuss,
Sascha

Offline vreni

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #21 am: März 04, 2010, 15:24 »
Petra, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? oder gibt es in DE auch eine unentgeltliche Rechtsauskunft? Ich würde dies in Anspruch nehmen.

Offline sascha2

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #22 am: März 04, 2010, 20:01 »
Zitat
unentgeltliche Rechtsauskunft?
Nicht wirklich.

Dies gibt es z.B. in Verbindung mit einer Rechtschutz-Vers oder als "Anwaltstelefon"
Bei meiner Versicherung kann ich "kostenlosen" telefonischen Rechtsbeistand einholen.
Für kurze oder simple Anfragen reicht das völlig aus.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht würde ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt vorziehen.
gruß und guten Schuss,
Sascha

Offline SabineS

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #23 am: April 04, 2010, 12:29 »
Hallo Trüffel,

wie gehts Dir inzwischen in dieser Angelegenheit ?

Viele Grüße
Sabine

Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #24 am: April 25, 2010, 23:20 »
Ich wollte mal kurzen Zwischenbericht abgeben.

Es hat sich inzwischen nicht wirklich was geändert.

Von meinem Senior-Chef habe ich auf Nachfrage umgehend ein Arbeitszeugnis (für 13 Jahre Betriebszugehörigkeit) erhalten, das sehr sparsam geschrieben wurde. Es besteht aus vier Sätzen. Am Ende fehlen gar die ...besten Wünsche für die Zukunft....  :moser:

Der Junior-Chef (bei ihm war ich ein gutes Jahr beschäftigt) hat erst auf mein zweites Schreiben reagiert und geantwortet, daß er mein erstes Schreiben (drei Wochen zuvor) mit der Bitte um ein Arbeitszeugnis zwar bekommen hätte, aber bisher leider noch keine Zeit dazu hatte. Er schrieb wortwörtlich: "Das Arbeitszeugnis werde ich dir auf alle fälle die nächste Zeit mal schreiben."
 :kratz:  Aha.  :kratz:
Das ist jetzt genau zwei Wochen her, insgesamt sind das fast sechs Wochen. Er ist ein Typ, der alles SOFORT erledigt und nichts, rein gar nichts aufschiebt. Ich habe ein flaues Gefühl im Magen.  :sad3:

Auf der Gehaltsabrechnung für den letzten Monat ist nur das Gehalt aufgelistet. Die vier Tage Urlaub müßten doch ausgezahlt werden, da ich sie nicht nehmen konnte.
Ich weiß nicht, ob die im Gehalt mit drin stecken oder extra aufgeführt werden müßten.

Attu berichtete mir, daß es Firmen gäbe, die Arbeitszeugnisse gegen Gebühr sichten und bearbeiten.
Da wird einem also gesagt, was fehlerhaft ist, was falsch geschrieben wurde, wie es besser aussehen könnte, was alles dazugehört...
Mal sehn, wann ich die Adresse von Attu bekomme.

Morgen gehts zum Arbeitsamt, Beratungstermin. Ich möchte mich mal etwas rundum informieren. Momentan weis ich nicht, was ich beruflich machen soll. Das eine will ich nicht mehr und Ideen habe ich nicht.  :nixweiss:

Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht, bzw. in Sachen Diabetes gibt für Abbonnenten des DJ (Diabetes-Journal) eine kostenlose Telefonauskunft von Oliver Ebert.


Gruß Trüffel

Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

Offline unknown

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #25 am: April 25, 2010, 23:33 »
Von meinem Senior-Chef habe ich auf Nachfrage umgehend ein Arbeitszeugnis (für 13 Jahre Betriebszugehörigkeit) erhalten, das sehr sparsam geschrieben wurde. Es besteht aus vier Sätzen. Am Ende fehlen gar die ...besten Wünsche für die Zukunft....  :moser:

Attu berichtete mir, daß es Firmen gäbe, die Arbeitszeugnisse gegen Gebühr sichten und bearbeiten.
Da wird einem also gesagt, was fehlerhaft ist, was falsch geschrieben wurde, wie es besser aussehen könnte, was alles dazugehört...
Mal sehn, wann ich die Adresse von Attu bekomme.

Morgen gehts zum Arbeitsamt, Beratungstermin. Ich möchte mich mal etwas rundum informieren. Momentan weis ich nicht, was ich beruflich machen soll. Das eine will ich nicht mehr und Ideen habe ich nicht.  :nixweiss:

Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht, bzw. in Sachen Diabetes gibt für Abbonnenten des DJ (Diabetes-Journal) eine kostenlose Telefonauskunft von Oliver Ebert.


Gruß Trüffel

4 Sätze sind bei 13 Jahren Betriebszugehörigkeit kein "Zeugnis". Da muss mehr drin stehen.

Grüßle

Norbert

Offline diotmari

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #26 am: April 26, 2010, 07:14 »
Guten Morgen, Trüffel!

Auf die Schnelle (gefunden): Dir steht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, das ist Dein RECHT, das kannst Du anmahnen und einklagen!!!

Alles Lieben und Gute
Dietmar
Mitnichten hat Gott sich schweigend zurückgezogen oder ist gar tot!
Er lacht sich nur schlapp über uns - wenn er nicht gerade kotzen muß.
DF

Offline vreni

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #27 am: April 26, 2010, 07:31 »
hab da auch was gefunden

http://www.arbeitszeugnis.de/

Notfalls würde ich das Zeugnis selber aufsetzen und den ehemaligen Chef auffordern, dies zu unterschreiben.

Offline MaKe

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #28 am: April 26, 2010, 07:59 »
Hallo Trüffel,

wie Dietmar schon schrieb:
Wichtig ist dass du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einforderst.
Hierzu ist die Firma verpflichtet.
Ein Zeugnis mit 4 Sätzen schadet dir eher als es hilft in deinem weiteren beruflichen Werdegang.
Auch solltest du dich im eigenen Interesse, wo die Firma sich schon so anstellt, schlau machen was welche Formulierung im Zeugnis bedeutet.
Da in einem Arbeitszeugnis nicht negatives drinne stehen darf, gibt es eine Art Code mit dem man auch positiv formuliert schreiben kann dass man von dem Mitarbeiter nichts hält.
Hierzu gibt es Literatur, aber sicherlich auch Angebote von Gewerkschaften etc. da mal drüber zu schauen.
Wenn du zum Arbeitsamt gehst, kannst du dort auch mal fragen. Es ist ja auch im Interesse am Amt dass du ein vernnftiges Zeugnis bekommst um schnellst möglich wieder aus deren Statistiken zu verschwinden.
Auch bieten die in der Regel ein Bewerbungstraining an, schadet auch nie und da kann man auch nochmal das Zeugnis überprüfen lassen.
Ich wünsche dir viel Erfolg!

Viele Grüße
Mathias  :)


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Offline SabineS

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #29 am: April 26, 2010, 19:45 »
Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht vom Arbeitgeber nicht mal böse gemeint war, wenn er nur vier Sätze und keine guten Zukunftswünsche reingeschrieben hat. Dein Chef, der nur drei Personen angestellt hat, und kaufmännisch nicht viel am Hut hat, der weiss vielleicht gar nicht so recht, wie so ein Arbeitszeugnis aussehen muss.
Ich kenne Fälle, in denen der Mitarbeiter sein Zeugnis selbst formulieren durfte. An Deiner Stelle würde ich mich mal so richtig mit dem Zeugnis-Thema befassen, selbst ein Zeugnis formulieren und den Arbeitgeber unterschreiben lassen. Wenn er Dir nicht allzu böse gesinnt ist, dann macht er das vielleicht. Der muss doch froh sein, wenn er die Sache vom Tisch hat.