Hallo,
schaut doch bitte mal in Eurem Tarifvertrag nach dem Sonderurlaub für Schwerbehinderte. Mal abgesehen davon, dass ich ihn bisher noch nie beansprucht habe, hat mein Kollege jetzt doch glatt zufällig entdeckt, dass ich lt. Tarifvertrag Anspruch auf 6 Tage habe, anstatt der 5 Tage, die ja gesetzlich vorgeschrieben sind.
Viele Grüße
Sabine