Autor Thema: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall  (Gelesen 9282 mal)

Offline unknown

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #10 am: Februar 24, 2010, 23:33 »
Es sind aber wirklich zwei voneinander unabhängige Fragen, die ich eingangs gestellt hatte. Das eine steht nicht im Zusammenhang mit dem anderen. Es war nie Thema, daß ich eine Krankmeldung versäumt hätte.  :nein:

Ich wollte dir nur aufzeigen was ich als böser Arbeitgeber gemacht/versucht hätte.

Grüßle

Norbert

Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #11 am: Februar 24, 2010, 23:47 »
Ganz getreu Deinem Motto
"Born to be bad"  :lachen:
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

Offline MaKe

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #12 am: Februar 25, 2010, 04:50 »
Hallo Trüffel,

Ganz getreu Deinem Motto
"Born to be bad"  :lachen:

In Zeiten in denen es Arbeitgeber gibt die ihren Mitarbeitern kündigen weil sie ihr Handy im Betrieb aufladen und damit den Strom des Chefs 'klauen', muss man leider mit solchem Verhalten rechnen.

Tut mir leid für dich !!!
Ich würde aber auch den Weg den Norbert vorgeschlagen hat gehen:
- überlegen ob du was dagegen unternehmen möchtest / dich beraten lassen ob es sinnvoll ist
- wenn ja, dann schnellstens einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen um keine Fristen zu versäumen.
- wenn du in einer Gewerkschaft bist hat die ggf. zusätzliche Tipps für dich bzw. übernimmt vielleicht sogar die Kosten für den Anwalt.
- viel Glück !

Viele Grüße
Mathias  :)


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Offline unknown

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #13 am: Februar 25, 2010, 08:56 »
@Trüffel,

Und MaKe hat etwas sehr wichtiges angemerkt:

Überlege dir was dein primäres Ziel ist (Aufhebung der Kündigung, falls da (Form)fehler enthalten sind, oder eine Abfindung in welcher Höhe auch immer) das du erreichen willst. Und mit welchem sekundären Ziel zu auch leben könntest.

Gruß

Norbert

Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #14 am: März 04, 2010, 11:20 »
Ich weis jetzt nicht, was in einer Kündigung stehen sollte bzw. muss.
Meine ist sehr sparsam formuliert und enthält u.a. Schreibfehler.  >:(

Da mich gerade interessiert, was es mit den sechs Wochen aufsich hat, habe ich eben gegoogelt und bin hier fündig geworden.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html

Ich war vier Wochen am Stück krank geschrieben, habe anschließend zwei Wochen gearbeitet und wurde dann (wegen derselben Krankheit) erneut drei Wochen krank geschrieben. Mein AG meinte, er könne sich mich nicht leisten.  ???

Ich dachte, er könne (wolle) es sich nicht leisten, mir die sieben Wochen Lohnentgelt zu zahlen. Jedoch wie ich eben lese, trifft das überhaupt nicht zu. Es bliebe demnach bei sechs Wochen.
Im Link heißt es: Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen.

Ich bin sprachlos.
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Offline sascha2

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #15 am: März 04, 2010, 12:09 »
Ohne es genau zu wissen, tippe ich darauf, Du arbeitest in einem kleinen Betrieb ohne Betriebsrat?

Da bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt oder zur Gewerkschaft, sofern vorhanden.

Eine Kündigungschutzklage hat i.d.R immer einen Vergleich als Ergebnis.
Wobei das Ergebnis eine Abfindung, in welcher Höhe auf immer, sein sollte.

Die Aufhebung der Kündigung ist sicherlich auch möglich.
z.B aufgrund Formfehler, falsche Fristen, falscher Kündigungsgrund, etc.

Dabei ist aber zu bedenken, das Du dann bei einem AG arbeitest, der Dich eigentlich los werden möchte.

So wie das verstanden habe, hat Dein AG nur auf einen "Grund" gewartet.

Grundsätzlich ist eine unternehmerische Entscheidung, was die Geschäftsleitung / Eigentümer mit seinem Laden anstellt.
Er kann Menschen entlassen, den Laden zu sperren oder sonst was.

Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.

gruß,
Sascha

gruß und guten Schuss,
Sascha

Offline Joerg Moeller

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #16 am: März 04, 2010, 12:29 »
Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.

Bist du sicher? Ich dachte immer das wäre das was so abläuft bei Opel & Co.
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Offline SabineS

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #17 am: März 04, 2010, 12:42 »
Zitat
Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.

Na, das ist doch sicherlich falsch. Es kann doch keiner von einem Arbeitgeber verlangen, dass er die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, wenn kein Geld mehr reinkommt.

@Trüffel: Ich hab den Thread erst heute gelesen. Mir tut das echt total leid. Das sind Probleme, die kein Mensch braucht...

Offline sascha2

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #18 am: März 04, 2010, 13:02 »
Natürlich kann ein AG betriebsbedingt Kündigen.

Nur kann er keine Umsatzeinbußen oder ähnliches Vorschieben.

Das Spielchen hatten wir gerade bei uns.

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt z.B aufgrund einer Schliessung einer Niederlassung / Betriebsstätte.


Jörg, bei Opel wollte sie ja ganze Standorte schliessen --> betriebsbedingte Kündigung

Es kann doch keiner von einem Arbeitgeber verlangen, dass er die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, wenn kein Geld mehr reinkommt.Das tut ja auch keiner. --> Unternehmerische Entscheidung.

Wenn kein Geld mehr reinkommt, kann ich sicherlich Leute entlassen, aber nicht (ohne weiteres ) betriebsbedingt.


Daher mein Tip des Tages:

Falls jemand betriebsbedingt Gekündigt wird, Fristen einhalten und eine Kündigungschutzklage einreichen und Abfindung einfahren.
Die meisten davon sind rechtlich nicht haltbar und "anfechtbar" bzw. unzulässig.


BTW: Da hilft auch kein Betriebsrat mehr.

Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, und sie wirksam wird, ist die Rechtslage ein individuelles Problem.

gruß,
Sascha
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Sascha

Offline Trüffel

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Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #19 am: März 04, 2010, 14:15 »
Hm, wenn ich nun die Kündigungsschutzklage einreichen würde, könnte es mir dummstenfalls passieren, daß ich nicht gekündigt wäre und weiterhin arbeiten müßte.
Z.T. 8 Stunden am Tag mit der Person, die mich loshaben wollte?!  :kreisch:
Ließe sich das denn vermeiden, trotz Kündigungsschutzklage?

Der Betrieb ist sehr klein, der Chef, ich, zwei 400,- Euro Arbeiterinnen (2-3 Tage die Woche) und seine Eltern. Inwieweit deren Arbeitszeit auf Papier festgehalten wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Man, ich dachte anfangs, ich mache nichts in der Richtung. Aber irgendwann wurde ich so wütend, daß ich jetzt anders denke.  :moser:
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