Autor Thema: Rechnung über Notarzteinsatz  (Gelesen 3710 mal)

Offline Llarian

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Rechnung über Notarzteinsatz
« am: April 21, 2010, 21:00 »
Hallo zusammen,

ich hatte heute ein Schreiben von der zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdient Bayern GmbH im Kasten mit der dezenten Bitte um 571 Euro, zahlbar sofort ohne Abzug.
Ohne Abzug ist schade, denn den hätt ich gern betätigt. Da ich derzeit Azubi bin, ist das etwa mein Monatsgehalt. Kann ich irgendwie verhindern, daß die mich in den finanziellen Ruin treiben oder muß man das komplett zahlen?
"Die Abrechnung erfolgt nach dem Bayer. Rettungsdienst-Gesetz zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung".
Notarzteinsätze in Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden mir bisher nicht in Rechnung gestellt. Zur Info: Ich bin zuzahlungsbefreit.

Informationen aller Art sind herzlich willkommen ;)
Anja

Offline unknown

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #1 am: April 21, 2010, 21:57 »
Hallo Anja,

ich habe  gerade mal google gefragt und bei dem Beiträgen die ich gefunden habe war die Aussage das das eigentlich eine Leistung ist, welche die Krankenkasse zahlt.
Außer man hat grob fahrlässig den Notarzteinsatz verursacht. Das schließe ich bei dir aber aus.

Am einfachsten ist das aus meiner Sicht wenn du mal bei deiner Krankenkasse anrufst und fragst wie die sich dazu stellen. Vielleicht sagen die dann auch schicken Sie uns die Rechnung und wir regeln das. Eine Selbstbeteiligung wo die Kasse einen Rest gezahlt hat kann es auf jeden Fall nicht sein.

Grüßle

Norbert

Offline unknown

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #2 am: April 21, 2010, 22:06 »
Hallo Anja,

zum Nachlesen http://www.rettungsdienst.brk.de/recht-im-rettungsdienst/BayRDG.pdf
Ich habe da nichts gelesen das das der Patient zahlen muss auf die Schnelle.

Wenn du nicht privat Versichert bist sollte das eigentlich an die Krankenkasse gehen.

Grüßle

Norbert

Offline zuckersuesse1975

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #3 am: April 21, 2010, 22:42 »
liebe Llarian,
hat vielleicht Deine Versicherungskarte nicht vorgelegen?
Ich habs im Altenheimbereich (ausser bei Privatversicherten) bei einem REttungsdienst- oder NOtarzteinsatz noch nie erlebt, dass eine Rechnung an die Bewohner geschickt wurde.
Liebe Grüsse
C.

Offline Oggy

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #4 am: April 22, 2010, 06:35 »
Moin
kann mich unknown nur anschließen :ja:
Eine Zahlung ist nur dann fällig, wenn Du die Sanis aus Jux hast anreiten lassen - ansonsten zahlt das  die KK. Die Karte kannst Du - selbst wenn Sie zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht zur Hand war - immer nachreichen :ja:
Sonnige Grüße
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9

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Offline Archchancellor

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #5 am: April 22, 2010, 10:42 »
Bisher habe ich für die Einsätze der Notärzte maximal 10 Euro zahlen dürfen (NRW) und das auch sofort nach eintreffen bzw. Erledigung Ihrer Arbeit.
In Hessen habe ich dafür noch nicht gezahlt.

Komisch das die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird :kratz:


Archchancellor
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BWG und GA

Offline Llarian

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #6 am: April 22, 2010, 19:03 »
N'Abend,

alle Unklarheiten sind beseitigt, die Kasse zahlt den gesamten Betrag.
Man hat zwar von der Versichertenkarte Name und Anschrift übernommen, aber wohl irgendwie die Versicherung vergessen. Auf dem Schreiben war vermerkt, daß keine Mitgliedschaft bei der AOK bestehe, und ich doch bitte die Versichertennummer angeben solle.
Das ganze wird also auf jeden Fall vom Sozialversicherungsträger gezahlt (stand auch so in Norberts Link :danke: ) und die Barmer leitet das ganze jetzt weiter. Ich werd mich also auch in Zukunft in Bayern trauen, einen Notarzt anzurufen ;)

Grüßle
Anja

Offline zuckersuesse1975

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Re: Rechnung über Notarzteinsatz
« Antwort #7 am: April 22, 2010, 19:57 »
 :knuddel:
gut, dass es sich geklärt hat!
c.