@Trüffel,
du hast zwei Fragen die auch beide unterschiedliche Aspekte betreffen.
Die ersten 6 Wochen wird der Lohn vom Arbeitgeber bezahlt und dann zahlt die Krankenkasse nicht den Lohn sondern Krankengeld.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall-> Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
Der AG kann auch schon am ersten Tag und nicht erst am dritten Tag eine Krankmeldung fordern. Das ist zulässig. Das Krankengeld kann niedriger sein als Arbeitslohn und es können abweichende Regelungen auch in Tarifverträgen getroffen werden. Wobei ich davon ausgehe das die Regelung durch den Tarifvertrag die gesetzlichen Regelungen nicht verschlechtern darf. (Günstigkeitsprinzip).
Zu der Kündigung des aktuellen Arbeitgebers habe ich ein paar Fragen (Antworten gerne auch per PN wenn zu persönlich)
- Wie groß ist die Firma, sprich findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung oder nicht?
- Bist du länger als 6 Monate beschäftigt?
Ich vermute jetzt mal wenn du schreibst das die Fehlzeit für den Betrieb nicht tragbar ist das du eine Personenbedingte Kündigung bekommen hast und keine Verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung bekommen hast.
Aufgrund der Fehlzeit kommt für mich nur die Betriebsbedingte Kündigung in Frage wenn nicht noch Absatzschwierigkeiten hinzukommen.
1.) Negative (Gesundheits)Prognose
Beispielsweise:
Also als Grund kommen hohe Fehlzeiten in der Vergangenheit die auch in der Zukunft zu erwarten sind in Frage. (Langzeiterkrankung oder häufige Kurzzeiterkrankungen) Grenze die angegeben ist sind pro ja länger als 30 Arbeitstage bzw. 15 bis 25% der Arbeitstage.
2) Erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb
Störungen im Betriebsablauf (Produktion wird behindert)
Hohe Entgeltfortzahlungskosten (für mehr als 30 Arbeitstage pro Jahr)
->Kündigungschutzgesetz
Wegen der Kündigung ist zu beachten das Fristen laufen (ich glaube 3 Wochen, bin mir aber nicht sicher) die du beachten willst wenn du eine Kündigungschutzklage erheben willst.
Gruß
Norbert