Hallo Malou,
ich habe auch in 2009 meine 1.Folgepumpe erhalten als Beihilfe berechtigter Privatversicherter, jedoch nicht bei Debeka.
Aber, nach den meisten Beihilfebestimmungen sind Hilfsmittel ab einem bestimmten Betrag immer genehmigungspflichtig. Bei ca. 3.000 €, wie die Folgepumpen z.Z. in etwa kosten, ist wohl immer eine offizielle Genehmigung für die Erstattung erforderlich.
Die Einreichung der ärztlichen Verordnung (Rezept) bei der Beihilfestelle dürfte jedoch zur problemlosen Genehmigung ausreichen. Die private Krankenversicherung schließt sich in der Regel dann der beihilferechtlichen Genehmigung an.
Viel Glück!