Autor Thema: Diabetes, Behinderung, Amtsarzt, Verbeamtung  (Gelesen 11260 mal)

Offline MrMoods

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Re: Diabetes, Behinderung, Amtsarzt, Verbeamtung
« Antwort #10 am: November 12, 2009, 22:13 »
Allerdings benötigt man meines Wissens 50% (die ich inzwischen habe) ...

Ja, die benötigt man. Allerdings gibt es im Sozialgesetzbuch die Möglichkeit, sich gleichstellen zu lassen, wenn man mindestens 30% hat, die 50% aber leider nicht erreicht. Voraussetzung ist, daß Du eine Arbeitsstelle auf Grund Deiner Behinderung entweder verlieren wirst oder gar nicht erst erlangen kannst. Sinn der Gleichstellung ist es, daß Du den Vorteil genießt, einen Arbeitsplatz für Schwerbehinderte ergattern zu können, da Du wie einer behandelt wirst. Der Arbeitgeber hat alle Vorteile (Erhöhen der Quote, Beihilfen durch den Staat usw.), ohne selbst ein Risiko einzugehen (im Gegensatz zu einem "richtigen" Schwerbehinderten bekommst Du nicht mehr Urlaub usw.).

Ich habe die Gleichstellung beantragt und damit begründet, daß die Arbeitsplätze für eingeschränkt Taugliche für schwerbehinderte Bewerber vorbehalten werden, ein Diabetes ohne Behinderung somit zum Ausschluss führt (was dem "gar nicht erst erlangen" entspricht).

Antrag am Donnerstag abend abgegeben, am Freitag nen Rückruf von der Sachbearbeiterin, am Dienstag die Gleichstellung im Briefkasten. Also ich habe während meines kurzen Berufslebens einen Großteil der Karriere als Arbeitsloser und sogar als "Hartzer" bestritten. Und mein Fazit ist: Ich bin noch nie(!) so gut mit dem Arbeitsamt klargekommen und hatte dort noch nie jemand so freundlichen am Telefon. Das scheint echt an der Abteilung und dem damit verbundenen Zielpublikum zusammenzuhängen (bedeutet: die in der Behindertenabteilung haben wohl noch mehr Nerven als die "normalen" Vermittler übrig).