Wow, da kam aber jetzt viel. Das muss ich erstmal sortiert bekommen...
Wenn es Dir weiterhilft (also Du mehr Vor- als Nachteile hast dadurch), dann solltest Du wohl den "behindertgerechten Weg" gehen. Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist..., bei uns in Österreich verzichte ich freiwillig auf die sogenannten Vorteile - denn, wo ein Vorteil ist, sind bei uns gleich 10 Nachteile (oder so ähnlich)
Hmm, das Problem bei mir ist ja: Entweder der behindertengerechte Weg oder gar keiner. Ohne Behinderung wird man wegen des Diabetes (angeblich!) direkt für untauglich erklärt. Um das eingeklammerte "angeblich" mal auszuschließen, hab ich das Gesundheitsamt angeschrieben und dort nachgefragt. Also Lesebestätigungen habe ich jetzt schon drei verschiedene bekommen, nur leider keine Antwort. Meine Mail scheint da mittels Pingpong-Verfahren die Runde zu machen.
Zum Thema Nachteile: Bei diversen mittelständischen Firmen könnte ich mir das in Deutschland gut vorstellen, aber bei großen Konzernen und im öffentlichen Dienst eigentlich eher weniger, durch die dort vorhandene Schwerbehindertenvertretung, die mitreden darf. Allerdings mangelt es mir da auch an Erfahrung, das ist alles nur graue Theorie und Bauchgefühl.
äh, und behindert bin ich gaaanz sicher nicht - wenn jemand zb Hormone für die Schilddrüse nimmt, ist er ja auch nicht behindert, oder doch
Naja, wenn Folgen da sind, laut Tabelle schon.
Also der Gesetzgeber wird diese Tabelle ja nicht ohne Grund festgelegt haben. Wer übrigens mal nachlesen möchte, was da alles drinsteht, der findet die Tabelle unter:
http://vmg.vsbinfo.de/b/Zum einen musst du ja erst einmal deinen GdB feststellen lassen. Sollte dieser unter 50 % liegen besteht nur die Möglichkeit der Gleichstellung.
Also mein GdB wurde schon auf 30% festgelegt. Allerdings hab ich mal "pro Forma" Widerspruch eingelegt. Laut meinem Hausarzt und diversen anderen Meinungen sollte man dies grundsätzlich tun, weil die Ämter seit Einführung von Hartz IV dazu gedrängt werden, erstmal den niedrigsten Prozentsatz zu Grunde zu legen, der möglich ist. Es könnte also sein, daß bei einem Einspruch wirklich nochmal was "rauszuholen" ist. Außerdem habe ich bei meinen Recherchen für den Widerspruch in der Tabelle noch ein paar Sachen entdeckt, die auf mich zutreffen. Ich glaube zwar nicht, daß ich die 50% erreichen würde, aber schaden kann es auch nicht, denke ich.
Aus meiner Erfahrung ist es sehr hinderlich wenn man eine neuen Job sucht und aber einen GdB von 50 bzw. mehr hat. Dieses schreckt viele AG ab.
Also ich habe inzwischen wirklich sehr viel recherchiert. Ich habe hier ein PDF-Dokument, das nennt sich:
ABC, Behinderung und Beruf, Handbuch für die betriebliche Praxis, 3. überarbeitete ausgabe 2008
Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)Laut diesem Dokument ist man als Arbeitnehmer
nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über die Behinderung zu informieren, solange diese nicht den direkten Aufgabenbereich des Arbeitnehmers betrifft, bzw. dessen Arbeit beeinflusst. Hier heißt es wörtlich auf Seite 183/184:
Offenbarung der Schwerbehinderung
Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen. So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.
Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Seit der Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für
behinderte und schwerbehinderte Menschen normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten.
Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz, so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft unzulässig und stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar.
Tcha und wer glaubt im öffentlichen Dienst werden behinderte bevorzug eingestellt, der irrt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dem nicht so ist. Ist zwar ein schöner Satz der immer unter Stellenausschreibungen steht ist aber leider nur Makkulatur.
Also aus einem Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter weiß ich, daß dem dort (angeblich) nicht so ist. Es geht hier konkret um eine neue Ausbildung, bei der jedes Jahr ein gewisser Prozentsatz an Behinderten eingestellt wird. Ist ja auch irgendwo logisch, denn die Behörde muss die Quote erfüllen. Wenn ich also jedes Jahr 100 Azubis mit Übernahmegarantie einstelle und direkt schon bei der Einstellung auf die Quote achte, dann muss ich mir darüber später nicht mehr den Kopf zerbrechen. Oder hab ich da nen Denkfehler?
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn man bei der Einstellung was verschweigt, dass dann der Kündigungsschutz trotzdem Aufrecht ist , der AG geht ja dann von anderen Bedingungen aus .
Das hat nichts mit Verschweigen zu tun. Das ist einfach ein Umstand, der den Arbeitgeber nichts angeht, sofern Du die von Dir geforderte Arbeit zuverlässig erledigst. Bei der Verbeamtung ist das was anderes, weil der Dienstherr ja eine Fürsorgepflicht hat und sich um Deine Krankheiten kümmern und für selbige auch (Beihilfe) zahlen muss. Daher muss man ja auch zum Amtsarzt. Aber ich sag es mal ganz krass: Wenn es Dein Job ist, im Keller Akten zu sortieren, was geht es denn den Arbeitgeber an, wenn Du ein Forunkel am Ar*** hast?
Mittlerweile wird geraten, erst einmal nichts zu sagen es sei den der AG fragt gezielt nach dem GdB. Dieses ist dann warheitsgemäß zu beantworten.
Aber auch nur dann, wenn die Behinderung Deinen Job betreffen könnte. Siehe oben.
Egal ob man dem AG was vom GdB erzählt hat oder nicht, ab einem GdB von 50 besteht Kündigungsschutz. Dieses gilt auch bei einem GdB von 30 allerdings nur, wenn man sich beim Arbeitsamt gleichstellen lässt.
Habe gestern noch ein Gerichtsurteil ausgegraben, daß dies bei einer Gleichstellung nur dann zutrifft, wenn die Gleichstellung schon mindestens 3 Monate vor der Kündigung bestand hatte.
Eine Kündigung im nachhinein durch den AG wegen eines nicht angegebenen GdB ist immer unwirksam.
Nein. Wenn die Behinderung Deine Arbeit beeinflusst, ist sie wirksam. Wobei das ja dann im Einzelfall ein Richter entscheidet.
Natürlich lassen sich sicherlich im Einzellfall andere Gründe finden die dann zu einer Kündigung führen würden.
Da brauchste nur mal Zeitung lesen. Frikadellenessen und Handyaufladen reicht scheinbar.
Leider zahlen viele AG lieber diese Abgabe als einen schwerbehinderten einzustellen. Obwohl viele schwerbehinderte durchaus viele Arbeiten von "normalen MA" machen könnten haben viele AG nur Vorurteile gegenüber Schwerbehinderte. Obwohl es viele Möglichkeiten der Eingliederungsbeihilfen seitens des Rententrägers gibt. Sei es durch finanzielle Mittel oder durch Einrichtungsgegenstände usw.
Naja, viele wissen das nicht. Man muss es Ihnen schmackhaft machen.
Ich bin leider seit fast zwei Jahren arbeitslos und kann somit ein Lied von dem Ganzen siengen. Erst heißt es immer alles kein Problem aber dann wird man doch nicht genommen sowie der AG von dem GdB erfährt.
Naja, ich werd da wohl aufs Ganze gehen müssen. Denn wie ich schon schrieb, ich muss zum Amtsarzt. Das bedeutet allein schon durch die Tatsache, daß ich Diabetiker bin: Entweder eine Chance mit Behinderung oder keine Chance ohne Behinderung. Ich habe also nichts zu verlieren.
Aber das ist nunmal eine chronische Erkrankung, um die du dich jeden Tag kümmern musst, die deine Lebenserwartung senkt und dich zum Teil einschränkt. Und das alles gilt nunmal als Behinderung.
Ja, die Definition ist mir bekannt. Es ist trotzdem schwer, sich in dieses Muster einzufügen.
Deine Mitmenschen kennen ja gar nicht den Aufwand, der dahinter steckt. Ich kenne das, die meisten denken, wenn sie mich sehen, das ist alles ganz easy.
Ich beziehe z.B. zur Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente und, wenn ich mich zwischendurch mal gut fühle, habe ich auch immer das Gefühl, sie zu Unrecht zu bekommen. Das ist natürlich Quatsch. Das gleiche gilt für die Behinderung. Mach dir nicht soviel Gedanken, es ist dein gutes Recht, die Schwerbehinderung zu beantragen. Warum solltest du das nicht nutzen. Zumal, wenn es dir sogar in diesem Fall sogar nutzt.
Danke für die aufmunternden Worte...
ein weiterer Nachteil ist sicher auch, dass man spätestens dann "Auflagen bekommt bzgl. des Führerscheines" (in gewissen Abständen zum Amtsarzt, jedes Mal Gebühr zahlen usw.).
Habe ich noch nie was von gehört und habe ich auch nicht bekommen. Scheint wohl nur in Österreich so zu sein.
zb. Baufirmen, wo einfach aufgrund der Behinderung es zu gefählich wäre oder der Mensch die Tätigkeit nicht ausüben kann.
Hmm, das seh ich etwas anders. Wer seinen Diabetes im Griff hat, der kann alles machen. Ich arbeite auch körperlich. Zwar nicht so stark, wie auf dem Bau oder sonstwo, aber das ist machbar. Du musst auch mal überlegen, daß es auch andere Behinderungen gibt. Es gibt auch Hautkrankheiten oder z.B. den Verlust einer Ohrmuschel oder Zahnlosigkeit. Warum sollte so jemand nicht ganz normal arbeiten können?
Ok, es ist etwas utopisch, daß der Arbeitgeber nun drauf wartet, daß jemand mit der für den Job geeigneten Behinderung auftaucht, aber wenn sich diese Gelegenheit bietet, wieso nicht?
P.S.
Ich habe heute (einen Tag nach Antragsabgabe) einen Anruf von einer sehr netten Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes bekommen. Sie wird mir die Gleichstellung genehmigen, hat mir aber angeboten, damit ich keine Probleme mit meinem derzeitigen Arbeitgeber bekomme, mir eine "Zusicherung der Gleichstellung" auszustellen. So erfährt der derzeitige Arbeitgeber nichts davon, ich kann mich damit bewerben und sobald ich die Zusage bekomme, brauch ich nur Anrufen und bekomme die endgültige Gleichstellung.
Ich hatte bisher VIEL mit Arbeitsamt und ARGE zu tun, aber so freundlich, kompetent und hilfsbereit war da noch nie jemand.