Autor Thema: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe  (Gelesen 15518 mal)

Offline unknown

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #20 am: Juni 28, 2009, 23:38 »
5 x HWZ sind doch der Wert wo fast nichts mehr da ist vom Insulin. Also wo der expotiellen Abbaukurve wo nichts mehr da.
Das  gleiche dürfte doch auch für für den BZ gelten. Also einmal 5 x 8 = 40 Minuten beim Insulin und dann für den BZ 5 x 20 = 120 Minuten.
 

Offline Joa

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #21 am: Juni 29, 2009, 00:13 »
Zitat von: unkown
Eigentlich sollte die HWZ bzw. die Reduktion des BZ in gleichen Zeiträumen ablaufen und nicht beim BZ 20 Minuten HWZ und beim Insulin 6 - 8 Minuten anzusetzen sein.

Kurzhinweis:

Die HWZ-Angaben von Insulin in der Blutbahn beziehen sich nur bedingt auf das wirkende Insulin im Körper.

Rezeptorgebundenes Insulin wird teilweise degradiert, aber auch teilweise intakt wieder freigegeben.

Es kann dann auch noch den nächsterreichbaren Rezeptor aktivieren.

Ein Ausgleich zur I-Konzentration im Blut erfolgt frühestens, wenn diese die interstitielle Konzentration unterschreitet, was wohl im diskutierten Zusammenhang erst mal nicht zu erwarten sein sollte.

Daher sollte man wohl nicht die HWZ des Insulins im Blut, nach iv-Flutung, mit der Wirkkurve verwechseln.

Diese HWZ spiegelt zudem auch den Anteil des an die Interstitien abgegebenen Konzentrationsverlustes des Insulins in der Blutbahn.

Gruss
Joa
« Letzte Änderung: Juni 29, 2009, 11:57 von Joa »
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Offline Corinna

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #22 am: Juni 29, 2009, 16:48 »
BZ sinkt rasch, dann Unterzuckerung

- Restbolus nicht berücksichtigt
- höhere als empfohlene Dosis (ich vermute zum letzten Bolus :kratz:) nicht eingehalten

Zu deiner Anmerkung: wir hatten da so eine Tabelle, in der stand, wer bei welchem Wert wie viele Einheiten i.v. geben soll. (Bei Bedarf krame ich das mal hervor). Und ich denke, darauf ist das bezogen.

Bisher bin ich bei i.v. immer unterzuckert. Waren allerdings auch erst 2 mal, in denen ich erfolgreich war. ;) Es waren auch schon 3 Stunden nach der letzten Insulinabgabe vergangen. Aber es wirkte wohl doch noch was.
Seit gut einem Jahr hab ich es nicht noch mal probiert... ich brauche immer mindestens ne halbe Stunde, bis ich mich getraut habe und abgedrückt habe etc. Ist mir dann meist zu viel Aufwand und ich mache einfach Schema C. Ist zwar schade, weil schnelle Korrektur, aber eigentlich kann ich auf den ganzen Stress ganz gut verzichten. ;)
seit 08/1996 DM 1, seit 06/2005 Paradigm 512 mit Humalog

Offline Trüffel

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #23 am: Juni 29, 2009, 17:02 »
Achja Corinna, das könnte sein.  :)

Als Standard steht bei mir...
4 IE bei
BZ von 250 - 350 mg/dl
40 - 70 IE Gesamtdosis pro 24 h
50 - 100 kg Gewicht

Wer diese Standardgrößen unterschreitet, nimmt eine IE weniger, wer sie überbietet eine IE mehr.
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.  Adi Sprinkart

Offline SabineS

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #24 am: Juni 29, 2009, 23:09 »
Zitat
Seit gut einem Jahr hab ich es nicht noch mal probiert... ich brauche immer mindestens ne halbe Stunde, bis ich mich getraut habe und abgedrückt habe etc. Ist mir dann meist zu viel Aufwand und ich mache einfach Schema C. Ist zwar schade, weil schnelle Korrektur, aber eigentlich kann ich auf den ganzen Stress ganz gut verzichten.


@Corinna: Ich hatte anfangs auch recht grosse Probleme damit, habs mir aber dann mit Gewalt beigebracht. Sprich, ich hab immer so lange rumgestochert, bis die Vene sich freiwillig gestellt hat. Irgendwann hats aber dann KLICK gemacht und jetzt kann ichs ziemlich gut. Ich muss mich auch nicht mehr überwinden. Probiers doch nochmal, ... es ist nämlich eine tolle Sache!


Zitat
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BZ von 250 - 350 mg/dl
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Wer diese Standardgrößen unterschreitet, nimmt eine IE weniger, wer sie überbietet eine IE mehr.

@Trüffel: Ähm... ich steh grad aufm.... was sind das für Angaben?

Offline unknown

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #25 am: Juni 29, 2009, 23:12 »
Ich muss mich auch nicht mehr überwinden. Probiers doch nochmal, ... es ist nämlich eine tolle Sache!

Wie oft pro Woche/Monat verwendest Du es?

Offline SabineS

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #26 am: Juni 29, 2009, 23:17 »
Zitat
Wie oft pro Woche/Monat verwendest Du es?

Ich mache i.v. bei Werten ab 200-250 mg/dl und dann aber nur, wenn ich zu Hause bin und gerade Lust dazu habe. Mei,... wie oft .... ich würd jetzt mal sagen so 2-3 Mal im Monat.

Offline Joa

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #27 am: Juni 29, 2009, 23:39 »
Vielleicht mal am Rande angemerkt:

Ich bin, nachdem ich das mit dem iv autodidaktisch von Anfang meiner Karriere an gemacht habe, doch auch wieder ziemlich davon ab gekommen.

Korrekturen mit Analoginsulin und Pen, verteilt in kleine Dosierungen, also statt 1 x 15 IE iv dann 5 x 3 IE sc sind fast genauso schnell und sparen das Venenstochern. Selbst bei ausgeprägter Azidose.

Und dann spart 5 x 3 IE sc meist noch 10 Einheiten Insulin als 2. iv-Schuss nach 20 Minuten.

Bei mir fiel mir auf, dass zu viel iv-Korrekturen durchaus das System auch eher destabilisiert haben. Nach so 3 bis 4 iv Anwendungen wurde die Sache eher unübersichtlich.

Fazit meinerseits: Mal angewendet, und wenn es sinnvoll ist, ist das schon was sehr Nützliches. Beim Kalibrieren für das CGMS macht es z.B. ab und an Sinn.

Aber als Dauerrezept finde ich es nicht so genial.

Gruß
Joa
Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

Offline johann

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #28 am: Juni 30, 2009, 09:13 »
Frage an die i.v-er:

In den Fachinfos - für  Novorapid beispielsweise - steht : Wenn nötig, kann  N. auch i.v. verabreicht werden, jedoch nur von medizinischem Fachpersonal.
Das würde doch heißen, dass Otto Normalinsuliner die Finger davon lassen sollte.
Oder?
Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline Joa

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Re: verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe
« Antwort #29 am: Juni 30, 2009, 13:13 »
Frage an die i.v-er: ...

Das ist schon alleine eine rechtliche Frage der Haftung von NovoNordisk.

Zitat:
"Für den Bereich der Injektionen hat der Bundesgerichtshof bisher noch nicht ausdrücklich und umfassend darüber entschieden, ob und welche Injektionen ein Arzt dem nicht ärztlichen Hilfspersonal übertragen darf. Grundsätzlich stellt eine intravenöse Injektion jedoch einen Eingriff dar, der zum Verantwortungsbereich des Arztes gehört." (Quelle: http://www.thieme-connect.com/ejournals/html/roefo/doi/10.1055/s-0028-1145216#N66180)

Würde ein Hersteller sein Insulin im Waschzettel grundsätzlich dem Patienten zur iv-Injektion anheim stellen, käme er blitzschnell in Teufels Küche.
Grundsätzlich darf nur der Arzt invasive Maßnahmen, wie eine iv-Injektion ausführen, bzw. Personal, das auf Grund seiner Ausbildung dazu geeignet ist und die Aufgabe persönlich vom Arzt übertragen erhalten hat.

Wenn der Arzt dem Patienten die iv-Injektion freistellt oder gar empfiehlt, muss er sich von der Eignung des Patienten persönlich überzeugen und ihn dementsprechend unterweisen/schulen, dass von dem Vorgang kein unangemessenes Gefährdungsrisiko ausgeht.

Und das ist ja auch gut so, weil sonst würde der Arzt/NovoNordisk ggf. Tante Erna ermuntern und die borgt sich dann mal eben vom Enkel die HIV-kontaminierte Heroinspritze aus...  :kreisch:

Gruß
Joa
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