Frage an die i.v-er: ...
Das ist schon alleine eine rechtliche Frage der Haftung von NovoNordisk.
Zitat:"Für den Bereich der Injektionen hat der Bundesgerichtshof bisher noch nicht ausdrücklich und umfassend darüber entschieden, ob und welche Injektionen ein Arzt dem nicht ärztlichen Hilfspersonal übertragen darf. Grundsätzlich stellt eine intravenöse Injektion jedoch einen Eingriff dar, der zum Verantwortungsbereich des Arztes gehört." (Quelle:
http://www.thieme-connect.com/ejournals/html/roefo/doi/10.1055/s-0028-1145216#N66180)
Würde ein Hersteller sein Insulin im Waschzettel grundsätzlich dem Patienten zur iv-Injektion anheim stellen, käme er blitzschnell in Teufels Küche.
Grundsätzlich darf nur der Arzt invasive Maßnahmen, wie eine iv-Injektion ausführen, bzw. Personal, das auf Grund seiner Ausbildung dazu geeignet ist und die Aufgabe persönlich vom Arzt übertragen erhalten hat.
Wenn der Arzt dem Patienten die iv-Injektion freistellt oder gar empfiehlt, muss er sich von der Eignung des Patienten persönlich überzeugen und ihn dementsprechend unterweisen/schulen, dass von dem Vorgang kein unangemessenes Gefährdungsrisiko ausgeht.
Und das ist ja auch gut so, weil sonst würde der Arzt/NovoNordisk ggf. Tante Erna ermuntern und die borgt sich dann mal eben vom Enkel die HIV-kontaminierte Heroinspritze aus...
Gruß
Joa