Hallo,
da in diesem Jahr unüblich hohe Krankheitskosten auf mich zugekommen sind bzw. zukommen werden (Zahnarzt, Narbenbehandlung, Praxisgebühren und Zuzahlungen, IGEL-Leistungen beim Gyn, evtl. Althausen) überlege ich gerade, obs nicht interessant ist, diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben.
Kennt sich hier jemand damit aus? Weiss jemand, ab welchem Betrag (bzw. Prozentsatz) es Sinn macht, die Kosten als "Außerordentliche Belastungen" geltend zu machen?
Viele Grüße
Sabine