Oggy, nicht Aldi entscheidet wie es weiter geht, sondern DU !
Ihre Reparaturversuche haben sie gehabt und wenn kein Ersatzgerät greifbar ist, ist das NICHT dein Problem.
Selbst wenn sie dir einen alternativen Rechner anbieten würden, könntest du trotzdem auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen (Geld zurück).
Problematisch dabei könnte allenfalls die Bestimmung des Wertverlustes durch deinen Gebrauch werden. Ob man da allerdings auch den Wertverlust durch die zeitliche Alterung, die du ja nicht zu verantworten hast, mit ansetzen kann sollte wohl ein Anwalt klären (auch wenn der PC 3 Jahre im Lager bei Aldi gestanden hätte beäme man heute ja nicht mehr den Preis dafür).
Wobei mir noch einfällt: Das oben geschriebene gilt natürlich nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (in der Regel 6 Monate). Wenn ALDI nun 36 Monate Garantie gibt, sollte man genau schauen wass die da rein geschrieben haben. Da es sich nach den ersten 6 Monaten um eine freiwillige Leistung handelt, können die in die Garantiebedingungen rein schreiben was sie wollen.
Manchmal erweitern sie aber auch die gesetzliche Gewährleistung, darum: Lesen