Ich habe eben noch mal alles überflogen und werde nicht ganz schlau, vermute aber, dass Du Widerspruch gegen die Ablehnung erhoben hast und dieser war jetzt erfolgreich, d.h. Du bzw. Dein Anwalt hast einen Abhilfebescheid erhalten? Auch dann müsste die Krankenkasse eine Entscheidung zur Kostentragung treffen und die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erstatten.
Solltest Du aufgrund eines Widerspruchsbescheides bereits Klage erhoben haben und vor der gerichtlichen Entscheidung wurde ein Vergleich angeboten, sollte gleichzeitig auch eine Regelung zur Kostentragung getroffen werden, wenn dies nicht erfolgt, bleibst Du in der Tat auf Deinen Kosten sitzen. Den Vergleich würde ich so jedoch nicht annehmen, denn hätte die Krankenkasse die Pumpe gleich bewilligt, hättest Du keinen Anwalt einschalten müssen.
Naja, auf jeden Fall sollte Dein Anwalt das wissen, wenn nicht sollte er mal das SGB X bzw. SGG lesen.
Grüße
Sonnenblume