Meine Klage läuft seit ca. 2,5 Jahren. Kosten enstehen normalerweise nicht. Kosten für den Anwalt übernimmt Gewerkschaft oder Rechtschutzversicherung.
Zu meiner "Arbeistszeit" war es so, dass die Kasse in jedem Fall die Kosten zu zahlen hat. Es herrscht der "Amtsermittlungsgrundsatz" - das heißt, dass Du nichts beweisen mußt, sondern dass das Gericht untersucht. Für die erste Instanz benötigst Du auch keinen Anwalt. Jedoch kann es Dir passieren, dass ein Anwalt nicht für die Kosten arbeitet, die das Gericht auferlegt. Ich mußte erst einmal 750 Euro löhnen. (Es ist der "Diabetes"Anwalt Ebert)
Adeus
HWS