Autor Thema: Folgeverordnung Privatpatientin  (Gelesen 4036 mal)

Offline Malou

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Folgeverordnung Privatpatientin
« am: Januar 19, 2010, 14:43 »
Weiß vielleicht jemand, wie das Prozedere mit der Folgepumpe bei Privatpatienten (Beihilfe/Debeka) abläuft? :hilfe:

Vor vier Jahren hatte ich keine Probleme, meine Pumpe durch zu bekommen. Nun frage ich mich, ob ich vor Einsendung der Folgeverordnung an die Pumpenfirma wieder erst Erstattunsgsanträge bei der Beihilfe und der Versicherung stellen muss?

Von Roche erhielt ich jetzt einen Brief mit der genauen Beschreibung des Prozedere-leider aber nur für Kassenpatienten. Vor vier Jahren hieß es nämlich auch, ich bräuchte nur das Rezept einsenden und alles andere würde die Pumpenfirma regeln. Dem war aber dann nicht so und natürlich erhielt ich zunächst die Rechnung für die Pumpe-da ich halt Privatpatientin bin.

Wer kennt sich aus?
Viele Grüße

Malou

Offline johann

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Re: Folgeverordnung Privatpatientin
« Antwort #1 am: Januar 19, 2010, 16:33 »
Hallo Malou,

ich habe auch in 2009 meine 1.Folgepumpe erhalten als Beihilfe berechtigter Privatversicherter, jedoch nicht bei Debeka.
Aber, nach den meisten Beihilfebestimmungen sind Hilfsmittel ab einem bestimmten Betrag immer genehmigungspflichtig. Bei ca. 3.000 €, wie die Folgepumpen z.Z. in etwa kosten, ist wohl immer eine offizielle Genehmigung für die Erstattung erforderlich.
Die Einreichung der ärztlichen Verordnung (Rezept) bei der Beihilfestelle dürfte jedoch zur problemlosen  Genehmigung ausreichen. Die private Krankenversicherung schließt sich in der Regel dann der beihilferechtlichen Genehmigung an.

Viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline Joa

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Re: Folgeverordnung Privatpatientin
« Antwort #2 am: Januar 19, 2010, 23:43 »
Also ich habe die Pumpe bislang immer einfach geordert, egal bei welcher Fa..
Wenn es das erste Mal bei der jeweiligen 4ma war, dann hab ich gefragt, ob sie das Rp. gefaxt oder gemail sehen wollen.

Anfrage bei Debeka/Beihilfe hab ich vorab nur bei der ersten Pumpe gemacht, ansonsten einfach die Rechnungen mit der Verordnung jeweils eingereicht. Das ging so ohne Probleme.

Aber vielleicht ist Deine Beihilfestelle pingeliger?  :kratz:
Einfach mal anrufen.

Viel Erfolg und
Gruß
Joa
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Offline zuckerschnute

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Re: Folgeverordnung Privatpatientin
« Antwort #3 am: Januar 20, 2010, 02:06 »
Hallo Malou,

am sichersten funktioniert das so:

Rezept vom Arzt zusammen mit dem Kostenvoranschlag der Pumpe an
Beihilfestelle und Private Kasse schicken Genehmigung abwarten und dann kaufen  :banane:

Grüße

Andreas
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Offline johann

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Re: Folgeverordnung Privatpatientin
« Antwort #4 am: Januar 22, 2010, 09:31 »
 :ja:
Zweifelsfrei richtig und auch kein großer Aufwand.
Nur, ein "pingeliger Entscheider" könnte auf die Idee kommen, noch weitere Gebote
zum Kostenanschlag einzuholen.
Bei mir hat man bei der Genehmigung einen Höchstbetrag festgesetzt. :o
Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline harry01

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Re: Folgeverordnung Privatpatientin
« Antwort #5 am: Juni 01, 2010, 09:21 »
Ich hätte auch noch nicht gehört, dass die Beihilfestelle da große Steine in den Weg legt, wenn man alle Unterlagen beisammen hat. Wenn man das Rezept vom Arzt hat, sollte da eigentlich nichts schief gehen. Ein privater Krankenversicherungsvergleich wäre auch noch eine Möglichkeit, das Optimum herauszuholen, bei mir hat sich damals der Wechsel der Versicherung bezahlt gemacht, ich bekam für etwas höhere Beiträge deutlich bessere Leistungen. Kommt sicher immer auf den Einzelfall an und natürlich auch auf Vorerkrankungen, aber bei der Masse an Anbietern findet man meist eine bessere Versicherung.