Autor Thema: Pen defekt?  (Gelesen 13314 mal)

Offline LordBritish

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Re: Pen defekt?
« Antwort #10 am: November 20, 2008, 16:59 »
Der KK ist das schnurz - die zahlen das, was der Arzt verschreibt, und darauf, was er verschreibt haben sie eh´ keinen Einfluss - ist das gleiche Herumgetue wie bei en Sensoren ::)

Und über den Arzt steht die KV die sozusagen vorschreibt was und wieviel er verschrieben darf.
Ist es insgesamt für die Anzahl der Patienten zuviel gibt es Stress sprich Regressansprüche gegen den Doc der dann die Hilfsmittel/Medikamente seiner Patienten zahlen darf :mauer:


Viel Grüße

Markus

hws

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Re: Pen defekt?
« Antwort #11 am: November 20, 2008, 17:14 »
Ich habe noch nie einen Pen verschreiben lassen. Früher bekam man die Dinger überall - bei Ärzten und so weiter.
Wenn ich heute einen brauch schreibe ich die Firma xyz an und frage nach einem Mustergerät. Und schon bekomme ich eines. Was soll der ganze Heckmeck?
Beim Arzt, der so wenig Spritzen verschreibt, würde ich nach ausgerechneter Zeit (gerechnet mit einem Teil pro Injektion) erscheinen und nach Verschreibung fragen - mit der Begründung, Du habest keine mehr. Mit der Zeit wird denen das tierisch auf den Dingsda gehen und die verschreiben die richtige Anzahl. Wenn gemeutert wird, frage nach einer schriftlichen Bestätigung des mehrmaligen Verwendens - Begründung, dass Du nicht die Verantwortung übernehmen könnest. Wenn ich dazu zu schüchtern wäre, würde ich die Schriftform (mit frankiertem Rückantwortcouvert) wählen.
Adeus
HWS

Offline Oggy

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Re: Pen defekt?
« Antwort #12 am: November 20, 2008, 17:16 »
Hallo

Die Zeiten, wo´s Pens direkt frei Haus beim Doc gab sind vorbei - selten genug, dass Hersteller Pen´s als Muster dalassen...
Um die Frage zu benatworte: Pen´s gibt´s auf Rezept :ja:
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9



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hws

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Re: Pen defekt?
« Antwort #13 am: November 20, 2008, 17:21 »
Zitat
Pen´s gibt´s auf Rezept Kopfnicken

......................und kostenlos beim Hersteller - oft genug gemacht, auch in den letzten Jahren

Adeus

HWS

Warum die Krankenkasse -also uns selbst- belasten?

Offline Oggy

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Re: Pen defekt?
« Antwort #14 am: November 20, 2008, 17:25 »
:nixweiss: kommt - scheint mir - auf den Hersteller an :nixweiss:
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9



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hws

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Re: Pen defekt?
« Antwort #15 am: November 20, 2008, 17:32 »
Hab' vergessen zu erwähnen, dass es wahrscheinlich auf die Argumentation ankommt. Ich hab' ein Bißchen den Bauch gepinselt, von wegen Wechsel von Humalog.,
Adeus
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Offline Joerg Moeller

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Re: Pen defekt?
« Antwort #16 am: November 20, 2008, 18:31 »
Und über den Arzt steht die KV die sozusagen vorschreibt was und wieviel er verschrieben darf.

Nicht so ganz. Die sagt ihm nur, wie er etwas verschreiben darf. Auf das 'was' und 'wieviel' haben die keinen Einfluß, denn die Therapiehoheit obliegt dem behandelnden Arzt.

Zitat
Ist es insgesamt für die Anzahl der Patienten zuviel gibt es Stress sprich Regressansprüche gegen den Doc der dann die Hilfsmittel/Medikamente seiner Patienten zahlen darf

Auch nicht so ganz. Da ist zu unterscheiden zwischen Hilfsmittel (z.B. Pen-Kanülen, BZ-Messgeräte) und Heilmittel (z.B. Insulin oder Teststreifen, die zu den "nicht-apothekenpflichtigen Heilmitteln" gehören).

Meines Wissens gibt es keine Budgetierung bei Hilfsmitteln, nur bei Heilmitteln.

Was aber zum Tragen kommt ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12, Abs. 1 SGB V

Zu berücksichtigen ist aber, daß es sich hier um Einmalartikel handelt, d.h. der Arzt kann vor einem Sozialgericht nicht schlüssig darlegen, wieso ein ICT'ler mit 100 Kanülen im Quartal auskommen soll. Das wird m.E. auch nicht dadurch begründet, daß andere mit 100 Kanülen ein Jahr auskommen. Sollte etwas beim zweiten Gebrauch passieren greift IMO das Produkthaftungsgesetz nicht mehr, weil dieser Gebrauch unsachgemäß ist.
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Offline LordBritish

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Re: Pen defekt?
« Antwort #17 am: November 20, 2008, 19:00 »
Auch nicht so ganz. Da ist zu unterscheiden zwischen Hilfsmittel (z.B. Pen-Kanülen, BZ-Messgeräte) und Heilmittel (z.B. Insulin oder Teststreifen, die zu den "nicht-apothekenpflichtigen Heilmitteln" gehören).

Nur er bekommt ggf. Regressansprüche und steht in der Pflicht z.B. bei Teststreifen da diese nicht als Hilfsmittel gelten.
Also gibt es da doch irgendwo eine Vorschrift oder :kratz:


Viele Grüße

Markus

Offline Joerg Moeller

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Re: Pen defekt?
« Antwort #18 am: November 21, 2008, 08:59 »
Nur er bekommt ggf. Regressansprüche und steht in der Pflicht z.B. bei Teststreifen da diese nicht als Hilfsmittel gelten.
Also gibt es da doch irgendwo eine Vorschrift oder :kratz:

Nein, eine Vorschrift nicht, die wäre ja rechtsverbindlich und könnte eine Klage gegen den Erlasser (in diesem Fall gegen die KVen) auslösen. Also haben sie das als Empfehlung rausgegeben. Und hier kann der Doc zwar darüber hinausgehen, muß es dann aber in jedem Einzelfall schriftlich begründen, um nicht in Regreß genommen zu werden.
Und da ist es natürlich einfacher im Rahmen der Empfehlung zu bleiben.
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Offline zuckersuesse1975

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Re: Pen defekt?
« Antwort #19 am: November 21, 2008, 10:49 »
nochmals zu den novo - pens zurück...
ich hab einen meiner pens seit ca. 4 jahren in betrieb, er funktioniert immer noch und riecht überhaupt nicht...
c.