Autor Thema: Wir legen Ihnen nahe, Ihre Klage zurückzuziehen  (Gelesen 1916 mal)

Pia

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Wir legen Ihnen nahe, Ihre Klage zurückzuziehen
« am: September 19, 2008, 07:57 »
Wir legen Ihnen nahe, Ihre Klage zurückzuziehen..

Dieer Satz begleitet jetzt jedes Schreiben des Richters, der sich mit meiner Klage vor dem Sozialgericht befasst.
Die Klage läuft jetzt seit über 1 Jahr und gestern hatte ich einen Aha-Effekt, über den ich Euch berichten wollte und der vielleicht dem Einen oder Anderen nützlich sein könnte.
Nachdem ich zu einer 2. Begutachtung war, stellte der Gutachter fest, dass, (Ich sags mal auf Deutsch:): Die Olle simuliert, lügt und versucht, sich etwas zu erschleichen..Auf Grund der 3!! m, die ich in seinem Zimmer vorlaufen sollte (Alle anderen Untersuchungen waren Vitamine.), zog er die Schlussfolgerung, dass ich auch mehr als 30 m ohne Gefahr für die Patientin oder Gefahr für andere und unter zumutbaren Schmerzen zurücklegen kann.
Möglicherweise hätte ich stinkend, versifft und besoffen dahin gehen sollen, man gewinnt den Eindruck, dass die Ärzte einen Rückschluss ziehen: esthetisches gepflegtes Äußeres: gesund (Ihr wisst, wie ich das meine.)
Nachdem ich mich ne Runde aufgeregt hatte, guckte ich mir das Gutachten genauer an und begann es, zu zerlegen....und auf der Klage zu bestehen.Sein Bericht war unvollständig und teilweise sinnentfremdet formuliert.
Sonst dauerte die Antwort des Richters immer so 4 Wochen, diesmal war nach 3 Tagen eine Antwort da...
Ich war völlig erstaunt und perplex. Es lag die Kopie eines Schreibens des Richters an die Rechtsabteilung des Landratsamt drin, indem er (wichtiger Bestandteil meiner Klage) auf eine bestehende Sonderegelung hinwies,  und dass die Klägerin ja mit 70% Schwerbehinderung der Beine die Bedingungen für diese Sonderregelung erfülle.
Demnach müsse das Amt für Soziales nur eine Bescheinigung ausfüllen, dass sich die SB auf die Beine bezieht, die man dann dem Ordnungsamt vorlegt und eine Sondergenehmigung für das Parken auf Behindertenparkplätzen erhält. Allerdings: Eingeschränkt NUR auf den Landkreis des Bundeslandes, indem ich lebe..(Was schon wieder bekloppt ist..)
Das hat der kleine Sack (Sorry) von Richter sicher schon seit Klagebeginn gewusst. Nun weiß er, die Olle wird keine Ruhe geben und die Klage nicht zurücknehmen.
Ich rede nicht von Ausnahmeparkgenehmigungen in Haltezonen oder in der Innenstadt, sondern der Parkgenehmigung, die eigentlich nur die Leute mit Merkzeichen aG bekommen.
Habt Ihr davon mal gehört?
Dass ich nicht da parken darf, ist ein Riesenproblem für mich, vor allem, wennich an den bevorstehenden Herbst oder Winter denke und ich mal "ohne" unterwegs sein muss.


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Re: Wir legen Ihnen nahe, Ihre Klage zurückzuziehen
« Antwort #1 am: September 24, 2008, 10:17 »
Davon gehört nicht, jedoch:
Ein Freund von mir in XX hat letztens einen antrag auf einen Parkplatz vor seiner Haustür gestellt (er ist Herzkrank bzw. lebt mit einem 2ten Herzen) abgelehnt wurde das ganze beim ersten male mit der Begrümdung das die breite der Straße dafür nicht ausreicht. Komisch sagt er sich, die regen sich wegen 16 cm auf weil dann angeblich kein städtisches Fahrezug mehr da herfahren kann. Komisch nur das die Ihren Müll mit eben diesen Fahrzeugen abholen. Da er noch jung ist sagt er sich wird er das weiter verfolgen und wenn er den Platz dann hat (in Jahren?) würde er ausziehen und am neuen wohnort eiojen Parkplatz haben wollen:-9

Ich wünsche DIR viel Erfolg bei Deiner Geschichte

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